vollgeschneite Verkehrszeichen ungültig?



  • MORL schrieb:

    Und was sollen dann Besucher aus dem Ausland machen. Bei denen kann man doch nicht voraussetzen das die das wissen, oder?

    Das weiß ich nicht, weil ich nicht wegen einer einfahen Frage alle Sonderfälle suche.
    Wenn Du im Ausland Auto fährst, solltest Du auch die wichtigsten Verkehrszeichen kennen.



  • @F98
    Hast Du ein Bild des zugeschneiten Verkehrszeichen, wo man Datum und Uhrzeit erkennt? Es ist auch mit Sicherheit von Vorteil wenn man auf dem Bild erkennt wo das Schild steht. Nicht das Dir dann gesagt wird da kann ja jeder kommen und ein zugeschneites Verkehrszeichen fotografieren.



  • Die richtig wichtigen Schilder sind schon an der Form zu erkennen, aber der ganze Rest ist ja meist rund. Keiner kann von mir verlangen, das ich ein Überholverbot von einem Tempolimit unterscheide, wenns zugeschneit ist,
    genauso wenig wie ein Halteverbot von einem eingeschrenkten Halteverbot



  • MORL schrieb:

    Keiner kann von mir verlangen, das ich ein Überholverbot von einem Tempolimit unterscheide, wenns zugeschneit ist,
    genauso wenig wie ein Halteverbot von einem eingeschrenkten Halteverbot

    Mit ein bisschen Nachdenken hättest Du auch von selbst drauf kommen können, dass es sich dabei auch eher um Stopschilder und Schilder wie Vorfahrt beachten handelt.
    Dies stand auch in dem Zitat meines 1. Postings. 😉



  • Dominic schrieb:

    @F98
    Hast Du ein Bild des zugeschneiten Verkehrszeichen, wo man Datum und Uhrzeit erkennt? Es ist auch mit Sicherheit von Vorteil wenn man auf dem Bild erkennt wo das Schild steht. Nicht das Dir dann gesagt wird da kann ja jeder kommen und ein zugeschneites Verkehrszeichen fotografieren.

    Nö. Leider nicht, ich mache aber heute nochmal ein Bild von der Stelle.



  • F98 schrieb:

    Dominic schrieb:

    @F98
    Hast Du ein Bild des zugeschneiten Verkehrszeichen, wo man Datum und Uhrzeit erkennt? Es ist auch mit Sicherheit von Vorteil wenn man auf dem Bild erkennt wo das Schild steht. Nicht das Dir dann gesagt wird da kann ja jeder kommen und ein zugeschneites Verkehrszeichen fotografieren.

    Nö. Leider nicht, ich mache aber heute nochmal ein Bild von der Stelle.

    Wie willst Du das dann beweisen?



  • Dominic schrieb:

    MORL schrieb:

    Keiner kann von mir verlangen, das ich ein Überholverbot von einem Tempolimit unterscheide, wenns zugeschneit ist,
    genauso wenig wie ein Halteverbot von einem eingeschrenkten Halteverbot

    Mit ein bisschen Nachdenken hättest Du auch von selbst drauf kommen können, dass es sich dabei auch eher um Stopschilder und Schilder wie Vorfahrt beachten handelt.
    Dies stand auch in dem Zitat meines 1. Postings. 😉

    *räusper*

    MORL schrieb:

    Die richtig wichtigen Schilder sind schon an der Form zu erkennen, aber der ganze Rest ist ja meist rund.

    Bitte richtig lesen.



  • MORL schrieb:

    MORL schrieb:

    Die richtig wichtigen Schilder sind schon an der Form zu erkennen, aber der ganze Rest ist ja meist rund.

    Bitte richtig lesen.

    Hab ich. Dann ziehe doch nicht erst so einen unsinnigen Vergleich, wo jeder weiß, dass man in so einer Situation ein Halteverbot nicht von einem eingeschrenkten Halteverbot unterscheiden kann.



  • Dominic schrieb:

    Dann ziehe doch nicht erst so einen unsinnigen Vergleich, wo jeder weiß, dass man in so einer Situation ein Halteverbot nicht von einem eingeschrenkten Halteverbot unterscheiden kann.

    Aber genau darum geht es doch. Das Schild ist weder an der Form, noch am Aussehen eindeutig zu erkennen.



  • Lies am besten alles nochmal durch. Ich habe geschrieben, dass man bestimmte Schilder am Aussehen erkennen muß. Es stand auch da, dass es sich da um Stopschilder und Schilder wie Vorfaht beachten handelt, es stand nie da, dass Halteverbotsschilder dazugehören. Daher kann ich Deine Argumentation nicht verstehen.
    Wir sollten aber langsam aufhören, der Thread wurde nicht wegen uns eröffnet. Es wird sonst zu OT. 😉



  • Okay! 😃



  • Dominic schrieb:

    @F98
    Hast Du ein Bild des zugeschneiten Verkehrszeichen, wo man Datum und Uhrzeit erkennt? Es ist auch mit Sicherheit von Vorteil wenn man auf dem Bild erkennt wo das Schild steht. Nicht das Dir dann gesagt wird da kann ja jeder kommen und ein zugeschneites Verkehrszeichen fotografieren.

    Wenn du so ein Bild vorlegst, dann werden sie dir wohl (mit recht) unterstellen das du genau wusstest was auf dem Schild drauf steht, sonst hättest du es ja wohl kaum (Sicherheitshalber) fotografiert.



  • Entyl_Sa schrieb:

    Dominic schrieb:

    @F98
    Hast Du ein Bild des zugeschneiten Verkehrszeichen, wo man Datum und Uhrzeit erkennt? Es ist auch mit Sicherheit von Vorteil wenn man auf dem Bild erkennt wo das Schild steht. Nicht das Dir dann gesagt wird da kann ja jeder kommen und ein zugeschneites Verkehrszeichen fotografieren.

    Wenn du so ein Bild vorlegst, dann werden sie dir wohl (mit recht) unterstellen das du genau wusstest was auf dem Schild drauf steht, sonst hättest du es ja wohl kaum (Sicherheitshalber) fotografiert.

    Natürlich fotografierst Du das, und zwar genau dann wenn Du den Strafzettel am Auto hast. Weil dann suchst Du ein Schild was den Zettel rechtfertigt.



  • Könnte man nicht auch eine beliebige Person als Zeuge nehmen die den Sachverhalt bestätigt, vielleicht ein Anwohner oder so? Das müsste doch genauso beweiskräftig sein, wie ein Photo.



  • Dominic schrieb:

    Natürlich fotografierst Du das, und zwar genau dann wenn Du den Strafzettel am Auto hast. Weil dann suchst Du ein Schild was den Zettel rechtfertigt.

    Du gewinnen!



  • Entyl_Sa schrieb:

    Dominic schrieb:

    Natürlich fotografierst Du das, und zwar genau dann wenn Du den Strafzettel am Auto hast. Weil dann suchst Du ein Schild was den Zettel rechtfertigt.

    Du gewinnen!

    Danke! 😃



  • mach da halt kunstschnee drauf und fotografier das ding...sach'se halt das hast du direkt gemacht nachdem du den strafzettel gesehen hast

    oder Schlagsahne, hehe



  • Verkehrzeichen sind International.

    Als Ösi habe ich mich aber nie an das Gesetz des "Entgegen der Fahrtrichtung Parken ist verboten" gehalten. Dies ist in Österreich nicht strafbar und für deutsche Behörden fast unmöglich es einzutreiben.

    Genauso kann ein Deutscher nicht verpflichtet werden, Auskunft zu geben wer das Fzg., gelenkt hat. Ein Österreicher ist dazu verpflichtet weil es in der Verfassung steht. Kommt ein Österreicher dieser Verpflichtung nicht nach dann wird er bestaft weil er keine Auskunft gegeben hat. Er kann aber nicht wegen der Tat selbst bestraft werden. Die Strafe für "Nicht Auskunft geben" ist aber genau hoch wie die strafe für schnell Fahren oder ähnliches. Ein deutscher kann deshalb aber auch Bestaft werden wenn er gegenüber den österr. Behörden kein Auskunft gibt. Sie können es nur nicht eintreiben.

    Dies ist keine Rechtsauskunft sondern nur meine persönliche Meinung.


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