Sauerei, gerade eben wurde die analoge Austrahlung des Fernsehprogramms über Antenne auf Digital umgestellt.
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Vieleicht kannst du ja deine GEZ zurückverlangen.
Dein Fernseher ist ja nun nichgt mehr bereit ein Programm zu Empfangen da es ja einen Decoder braucht.
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Unix-Tom schrieb:
Vieleicht kannst du ja deine GEZ zurückverlangen.
Man muss auch GEZ zahlen, ohne irgendeinen Sender reinzubekommen...

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Hehe, DVB-T war wohl das erste wo der "Osten" technisch schneller war als der "Westen". In Berlin wurde ja schon Anfang November 2003 alles komplett umgestellt.
Die Umstellung hat auch 2 Jahre gedauert, denke in deinem Gebiet wird es auch nicht von heute auf morgen geschehen sein, also sollte man sich auch nicht beschweren das plötzlich umgestellt ist.
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Talla schrieb:
Hehe, DVB-T war wohl das erste wo der "Osten" technisch schneller war als der "Westen".
Wieso?!? Bei euch wurde doch für TK auch schon direkt Glasfaser verlegt...

(Gut, da gab's dann natürlich Probleme mit DSL und so...)
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Unix-Tom schrieb:
Vieleicht kannst du ja deine GEZ zurückverlangen.
Dein Fernseher ist ja nun nichgt mehr bereit ein Programm zu Empfangen da es ja einen Decoder braucht.Der Decoder ist aber in der Lage dazu.
(Außerdem hat jeder Fernseher einen Tuner und ist damit theoretisch in der Lage TV zu empfangen).So einfach ists leider nicht.

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naja aber wenn man über den eingebauten tuner jetzt kein programm mehr empfangen kann, weil die abgestell sind?
Das sollte dann doch eigentlich ein Grund sein oder nicht?
Das wäre ja quasi als wollte der Staat Geld von dir (steuern) obwohl dein auto abgemeldet ist und keinen tank hat (und somit nicht mehr fahren kann) ...
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Tja, ist so. Du musst sogar für einen verpackten Fernseher zahlen, der auf dem Dachboden steht ... Gab's hier schon mal nen ewig langen Hassthread drüber

GEZ schrieb:
14. Besteht die Gebührenpflicht auch dann, wenn bereits Kabelgebühren gezahlt werden oder nur vom Programmangebot privater Anbieter Gebrauch gemacht wird?
Rundfunkgebühren sind unabhängig von den Kabelgebühren und unabhängig vom Sehverhalten zu entrichten, denn die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten von Rundfunkgeräten geknüpft. Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit ihnen Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang das Radio- oder Fernsehgerät tatsächlich genutzt wird, sondern nur darauf, dass die Möglichkeit der Nutzung besteht. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zustande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) oder ob Angebote öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.Rundfunkgebühren sind unabhängig von den Kabelgebühren und unabhängig vom Sehverhalten zu entrichten.
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Soweit ich weiß, musst du keine GEZ zahlen, wenn du den Tuner des TVs versiegeln lassen hast (vom Fachmann).
Aber ein DVB-T-Decoder zählt natürlich als Empfänger, also wird die Gebühr wieder fällig.
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Vieleicht kannst du ja deine GEZ zurückverlangen.
Dein Fernseher ist ja nun nichgt mehr bereit ein Programm zu Empfangen da es ja einen Decoder braucht.genau das ist im moment noch strittig... wenn du den tuner hast ausbauen (bzw hast unschädlich hast machen) lassen musst du nicht zahlen...
die gez selber meint (wenn man noch einen analogen tuner hat aber vor ort nicht mehr empfangen kann weil kein analoges signal mehr ausgestrahlt wird) man müsste zahlen weil man ja ein dekoder nachkaufen könnte (was man auch tun köntne wenn man sich den tuner hat "disablen" lassen) (das erbärmlich an dieser argumentation ist natürlich insbesondere wenn diese zulässig wäre könnte man auch argumentieren jeder muss zahlen denn er könnte sich ja einen fernseher kaufen... und damit kommt die gez ja eben nicht vor gericht durch)
gibt wohl schon klagen dazu, mal gucken wie die ausgehen aber genaueres weiss ich auch nicht, aber bin schon gespannt drauf...

vermutlich wirds so laufen das gesagt wird der fernseher ist prinzipiell empfangstauglich auch wenns nichts zu empfangen gibt, aber wer weiss das schon...
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so ein scheiss macht mich irgendwie nur wütend...
Nur gut das meine Freundin befreit ist (wegen Studium und so)
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@Commander
die einfache Lösung ist abmelden und 200€ im Jahr für sinnvolleres als Musikantenstadl auszugeben...
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Windalf schrieb:
@Commander
die einfache Lösung ist abmelden und 200€ im Jahr für sinnvolleres als Musikantenstadl auszugeben...
Was gibt's denn sinnvolleres?!?!

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C-O-M-M-A-N-D-E-R schrieb:
Nur gut das meine Freundin befreit ist (wegen Studium und so)
somit brauchen wir nix zahlen, da wir nur einen fernseher und ein radio haben und das ihr kram ist
mein pc fällt ja noch nicht unter die GEZ 
Autoradio muss ich auch nicht weil ich nicht mehr das OEM drin habe...
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dEUs schrieb:
Tja, ist so. Du musst sogar für einen verpackten Fernseher zahlen, der auf dem Dachboden steht ... Gab's hier schon mal nen ewig langen Hassthread drüber

GEZ schrieb:
14. Besteht die Gebührenpflicht auch dann, wenn bereits Kabelgebühren gezahlt werden oder nur vom Programmangebot privater Anbieter Gebrauch gemacht wird?
Rundfunkgebühren sind unabhängig von den Kabelgebühren und unabhängig vom Sehverhalten zu entrichten, denn die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten von Rundfunkgeräten geknüpft. Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit ihnen Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang das Radio- oder Fernsehgerät tatsächlich genutzt wird, sondern nur darauf, dass die Möglichkeit der Nutzung besteht. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zustande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) oder ob Angebote öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.Rundfunkgebühren sind unabhängig von den Kabelgebühren und unabhängig vom Sehverhalten zu entrichten.
- Wenn nichts analog gesendet wird kann auch nichts analog empfangen werden => keine theoretische Empfangsmöglichkeit => keine GEZ
- ausgeschalteter Fernseher => kein Empfang, aber die Möglichkeit ihn einzuschalten, also zu empfangen => theoretische Empfangsmöglichkeit => GEZ
So wie ich das sehe sind das 2 verschiedene Paar Schuhe. Es ist nun einmal einen Unterschied ob man eine erbrachten Dienst nicht in Anspruch nimmt oder ob man einen nicht erbrachten Dienst nicht in Anspruch nimmt.
PS: Das ist meine Meingung und keine Rechtsberatung.
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Dumme Frage: Wer gibt der GEZ eigentlich das Recht solche diktatorischen Regeln aufzustellen? Wenn ich offensichtlich nicht in der Lage bin am aktuellen Standort meines TV-Gerätes mit selbigem einen ö.R. Sender zu empfangen, dann muss ich ja wohl auch - nach gesundem Menschenverstand - nicht dafür bezahlen.
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Talla schrieb:
Hehe, DVB-T war wohl das erste wo der "Osten" technisch schneller war als der "Westen". In Berlin wurde ja schon Anfang November 2003 alles komplett umgestellt.

Berlin gehört zum Westen und nicht zum Osten.
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Wessi schrieb:
Talla schrieb:
Hehe, DVB-T war wohl das erste wo der "Osten" technisch schneller war als der "Westen". In Berlin wurde ja schon Anfang November 2003 alles komplett umgestellt.

Berlin gehört zum Westen und nicht zum Osten.
Was zu beweisen wäre

Denk mal wird eher schwer.
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MaSTaH schrieb:
Dumme Frage: Wer gibt der GEZ eigentlich das Recht solche diktatorischen Regeln aufzustellen?
Unser geliebter Vater Staat.
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War mehr eine rhetorische Frage
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Ist nicht das Volk der Staat? *g*