Wurde geblitzt :(



  • C-O-M-M-A-N-D-E-R schrieb:

    naja, er ist aber mitten in der probezeit...

    Interessant wäre zu wissen, ob der Wagen auf ihn zugelassen ist. Sonst könnten einfach die Eltern zahlen und hoffen, daß sich niemand das Bild so genau ansieht. Normalerweise klappt das ganz gut.



  • das hatt bei mir auch immer siper geklappt..
    meine eltern hätten das aber natürlich nur bei Geldstrafen gemacht.. wenns um den Führerschein gegangen wäre, hätte die Sache anders ausgesehen 🙂



  • Schoggel schrieb:

    hach hach hach ... 35 € sind doch GAR NICHTS! 😡

    *g* Tja, es gibt Staaten die ziehen Steuern direkt dem Lohn ab, und es gibt Staaten die suchen die Steuern auf der Strasse 😉 🤡



  • Dann lieber auf der Strasse bezahlen. Dann bin ich wenigstens selbst schuld, wenn ich was blechen muss.


  • Mod

    Schoggel schrieb:

    Dann lieber auf der Strasse bezahlen. Dann bin ich wenigstens selbst schuld, wenn ich was blechen muss.

    Bist du immer, und wenn auch nur indirekt weil du die Partei gewählt hast die dir die Steuern vom Lohn abzieht. Wenn du willst kannst du ja das Land wechseln bzw. eine andere Partei wählen. Du wohnst afaik in einem demokratisch regiertem Land.

    MfG SideWinder



  • In meinem Land regiert keine einzige Partei.
    Trotzdem sind gar keine Steuern überhaupt nicht realistisch und das system würde auch gar nicht funktionieren. Trotzdem lasse ich demnach einen Teil "meiner" Steuern lieber von notorischen Rasern bezahlen.



  • Schoggel schrieb:

    Dann lieber auf der Strasse bezahlen. Dann bin ich wenigstens selbst schuld, wenn ich was blechen muss.

    Kann ich mich als 2CV- und Töff-Fahrer nur anschliessen 😉



  • Mein Nachtbar wurde am Fahrrad geblitz, der Typ hat sie nicht alle...

    Ob er seinen Fahrradführerschein behalten durfte weiß ich nicht 😃 🙂

    Hoffe ich konnte dir damit helfen 😃

    Mfg Mr. 😉 Schottky



  • Mr.Schottky schrieb:

    Mein Nachtbar wurde am Fahrrad geblitz, der Typ hat sie nicht alle...

    Ob er seinen Fahrradführerschein behalten durfte weiß ich nicht 😃 🙂

    Hoffe ich konnte dir damit helfen 😃

    Mfg Mr. 😉 Schottky

    Unterschaetz das nicht, denn es geht dir dann an deinen _richtigen_ Fuehrerschein.
    Ich glaube es war sogar so, wenn du noch keinen hast und das Vergehen entsprechend
    schlimm war, dann kann das Konsequenzen darauf haben, ob du deinen Fuehrerschein
    du deinem 18ten machen darfst, oder ob du laenger warten musst.

    Ich wuerde das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

    mfg
    v R



  • vR: Wenn man geblitzt wird? Hmm. Wenn man zB alkoholisiert radfährt, dann hat das ja nach StVO keine Konsequenzen für deinen Führerschein. Daß es trotzdem normalerweise Konsequenzen hat, liegt daran, daß man dich dann gewöhnlich untauglich befindet, ein KfZ zu führen (also über einen Verwaltungsumweg).

    Aber bei einer Geschwindigkeitsübertretung (abgesehen von der Schwierigkeit, dich überhaupt erst zu ermitteln)? Bußgeld, und die Sache hat sich, würde ich vermuten. Weil, wie sollst Du als Radfahrer ohne Tacho überhaupt die Geschwindigkeit einigermaßen abschätzten (gelten tun die Schilder für ihn natürlich trotzdem). Ich glaube nicht, daß das allzu tragisch wäre. Wieso sollte man dich dann härter bestrafen, als jemand, der die gleiche Tat mithilfe eines Opel Corsa durchgeführt hat?



  • Daniel E. schrieb:

    Wenn man zB alkoholisiert radfährt, dann hat das ja nach StVO keine Konsequenzen für deinen Führerschein.

    Ich wurde mal etwas stärker alkoholisiert angehalten von der Polizei. Durfte dann pusten und sie haben gesagt, wenn ich mehr als 1,6 Promille habe, dann gibt es Ärger auch in Bezug auf den Führerschein.
    Aber wer kann bei 1,6 Promille noch Fahrrad fahren...?

    Hexa



  • Hexa schrieb:

    Aber wer kann bei 1,6 Promille noch Fahrrad fahren...?

    Das kann man. Man hat schneller 1,6 erreicht als man denkt. 😉



  • Also ich hatte ordentlich gesoffen, aber irgendwie nur 0,4 Promille. Ich glaube das Gerät war schrott. :>



  • ab 21 zuviel gehts dir an den kragen allerdings sind die strafen unterschiedlich kommt darauf an ob du innerhalb oder auserhalb einer ortschaft geblitzt wurdest. Innherhalb kostest sehr viel mehr. Ich bin mal mit 140-160 weis nimmer genau auf ner landstrasse geblitzt worden gekommen is da aber nie was die ersten 10 und die letzten 10 werden nicht ausgewertet. die ersten 10 brauchen die zum justieren und die letzten 10 zum kontrollieren. Vieleicht haste ja glück 😃



  • Daniel E. schrieb:

    vR: Wenn man geblitzt wird? Hmm. Wenn man zB alkoholisiert radfährt, dann hat das ja nach StVO keine Konsequenzen für deinen Führerschein. Daß es trotzdem normalerweise Konsequenzen hat, liegt daran, daß man dich dann gewöhnlich untauglich befindet, ein KfZ zu führen (also über einen Verwaltungsumweg).

    Aber bei einer Geschwindigkeitsübertretung (abgesehen von der Schwierigkeit, dich überhaupt erst zu ermitteln)? Bußgeld, und die Sache hat sich, würde ich vermuten. Weil, wie sollst Du als Radfahrer ohne Tacho überhaupt die Geschwindigkeit einigermaßen abschätzten (gelten tun die Schilder für ihn natürlich trotzdem). Ich glaube nicht, daß das allzu tragisch wäre. Wieso sollte man dich dann härter bestrafen, als jemand, der die gleiche Tat mithilfe eines Opel Corsa durchgeführt hat?

    Ich glaube bei unserer Rechtssprechung ist es egal, um was fuer ein "Fahrzeug"
    es sich handelt. Bin mir da aber nicht sicher. Bei uns in der Firma ist ein
    Praktikant, welcher mal Jura studiert hat, ich frag ihn mal wie das ist. Geht
    aber erst Montag, morgen bin ich nicht in der Firma :).

    mfg
    v R



  • a). ist ein fahrrad ein kfz? hätte das irgendwelche auswirkungen auf die rechtliche lage?

    b). tacho ist aufm fahhrad nicht vorgeschrieben. => da kann man ja nicht verlangen, dass man seine geschwindigkeit kennt.

    c). wie wollen die rausfinden, wer das war? gibt ja kein nummernschild.



  • Dir wird ja auch noch eine Toleranzgeschwindigkeit gutgeschrieben, um Messfehler auszugleichen. Diese ist glaube ich in jedem Bundesland verschieden, in Hamburg sind es groszzuegige 7km/h AFAIR.
    -Gunnar



  • Gunnar: Nein, das kommt einfach auf das Messgerät an. Wenn es ein sehr genaues ist, ziehen sie auch nicht so viel ab. Und bei den anderen ziehen sie ja auch nur was ab, weil es mal vorkommen kann, dass es zu viel anzeigt.



  • 14€95 schrieb:

    a). ist ein fahrrad ein kfz? hätte das irgendwelche auswirkungen auf die rechtliche lage?

    Ja wenn du z.B. besoffen Fahrad fährst können sie dir die geistige Reife oder irgend so einen schwachsinn absprechen und dann darfste eben keinen Führerschein machen bzw. später

    14€95 schrieb:

    b). tacho ist aufm fahhrad nicht vorgeschrieben. => da kann man ja nicht verlangen, dass man seine geschwindigkeit kennt.

    ka

    14€95 schrieb:

    c). wie wollen die rausfinden, wer das war? gibt ja kein nummernschild.

    die können dich sofort anhalten wenn die bullen hinter dir sind musst du anhalten auserdem haben die ein Foto von dir und notfalls machen dies einfach über bitte melde dich 😃



  • Daniel E. schrieb:

    Hmm. Wenn man zB alkoholisiert radfährt, dann hat das ja nach StVO keine Konsequenzen für deinen Führerschein. Daß es trotzdem normalerweise Konsequenzen hat, liegt daran, daß man dich dann gewöhnlich untauglich befindet, ein KfZ zu führen (also über einen Verwaltungsumweg).

    Unterschied Ö DE

    Österreich:
    Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift
    beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken
    noch in Betrieb nehmen.

    Fahrzeug: ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf
    Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare
    Arbeitsmaschine, ausgenommen Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und
    ähnliche, vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte
    Kleinfahrzeuge sowie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug (etwa
    Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300
    mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h)
    und Wintersportgeräte

    Das bedeutet das hier alle Fahrzeugführer Gleichgestellt sind. Jeder verliert unter Umständen seinen Berechtigung ein Kraftfahrzeug zu lenken. Weiters wird ihm der Führerschein abgenommen.

    Deutschland:

    Hier finde ich es Hammer das es ein Strafrechtsdelikt ist wo Gefängnis drauf steht. In Österreich nur wenn Rechtsfolgen eingetreten sind. (fahrl. Körperverletzung oder ähnliches)

    Deutschland gilt auch: Wer ein Fahrzeug führt obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
    Nicht in der Lage ist er ab 1,1 Promille oder zwischen 0,3 bis 1,09 Promille und wenn er dabei Ausfallerscheinungen zeigt.
    Bei Fahrradfahrer ist wird diese Grenze 1,5 - 1,6 Promille angenommen.
    Hier gilt jedoch auch: Wenn er Ausfallerscheinungen zeigt ist die Promillegrenze auch darunter. Die höheren Gelten Promillegrenze sind dazu da da es hier egal ist ob er Ausfallerscheinungen zeigt da manchen Lueten auch noch mit X-Promille nicht anzumerken ist.
    Somit steht fest: Wer ein Fahrzeug (auch Fahrrad) lenkt und über 0,3 Promille hat sowie Ausfallerscheinungen zeigt berliert bei einer Verurteilung seine Fahrberechtigung.

    Wer über 1,1 Promille bei Kfz oder über 1,5 Promille bei Fahrrädern hat verliert bei einer Verurteilung seine Fahrberechtigung.

    Zu Geschwindigkeit:
    Es gibt keine Geschwindigkeitsbegr. für Radfahrer.
    Wer ein Fahrzeug (auch Radfahrer) lenkt darf nur so schnell fahrer das er sein Fahrzeug in jeder Situation beherscht. Er hat seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den eigenen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

    Geschwindigkeitsbeschränkungen beziehen sich auf Kraftfahrzeuge.
    Es ist übrigens auch Strafbar wenn man "Unbegründet" zu langsam fährt.
    Dh. Prollo der überholt, abbremst und dann langsam fährt.

    Dies ist keine Rechtsberatung. Ich habe mir das alles nur ausgedacht weil ich die Welt gerne so haben würde wie oben beschrieben. Von Rechtsvorschriften habe ich keine Ahnung.


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