+fricky schrieb:
hustbaer schrieb:
in der Betriebsanleitung von meinem Monitor steht dass ich den nicht aufn Boden werfen darf!!! Sauerei!!!
sowas muss man nicht extra reinschreiben, missbrauch wird durch die gewährleistungspflicht sowieso nicht abgedeckt. aber wenn man ein gerät allein schon durch zitterige finger schrotten kann, liegt der fehler eindeutig nicht beim käufer.
Definiere Misbrauch. Wer sagt dass es Misbrauch ist, einen Monitor an die Wand (oder auf den Boden) zu werfen, aber nicht Misbrauch ist, wie wild am Power-Schalter rumzurütteln?
Davon abgesehen...
Ich finde die Aufregung hier einfach total kindisch.
Natürlich kann man ganz fest die Augen zudrücken, die Realität ignorieren, und NEC eine unprofessionelle Drecksfirma schimpfen. Es bringt einem aber nix.
Andere Hersteller schreiben das vielleicht nicht ins Handbuch, was aber nicht unbedingt bedeutet, dass es bei deren Geräten anders wäre.