K
camper schrieb:
... ich unterstelle mal, dass die Grafikkarte tatsächlich defekt ist und das schon beim Kauf so war ...
Selbst wenn es 1000-Mal so ist, wie will man es dem (ich unterstelle jetzt mal was:) unwilligen Händler beweisen?
camper schrieb:
Dann ist [...] der Händler in jedem Falle zur Nachbesserung verpflichtet.
Es ist ja schön wenn man Recht hat, aber wenn man es nicht durchsetzen kann (und das kann man sich vorher überlegen) hilft es nix.
Auch hilft es nicht, wenn man dann ewig wartet weil der Händler zwar akzeptiert hat das man im Recht ist, aber trotzdem keinen Bock hat sich darum zu kümmern. Die GraKa liegt im Hinterzimmer und auf Nachfrage kommt ein: "jaja, dieser Support bei XYZ ist wirklich schlecht, bitte kommen sie in 4 Wochen nochmal fragen."