Wechselmöglichkeiten bei Nichtbestehen?
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hallo,
ich studiere gerade Computer Science auf Master und bin mir nicht sicher, ob ich es schaffen werde. Angenommen ich werde exmatrikuliert: kann ich dann auf eine andere Uni wechseln oder bin ich dann für immer an allen Unis für Comp. Sc. gesperrt?
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,aber wirst du besser, wenn du die UNI wechselst?
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Keine Ahnung schrieb:
,aber wirst du besser, wenn du die UNI wechselst?
Du kennst die Hintergründe nicht, also stell bitte keine Gegenfragen oder Metafragen. Wieso antwortest du, wenn du eh keine Ahnung hast?
Ansonsten hoffe ich auf kompetente Antworten.
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wieso wechselst du dann nicht gleich? Vor du durch die Prüfung fällst.
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PS. Man kann sowas sicher an offizieller Stelle nachlesen, oder willst du dich auf die Aussage in nem Forum berufen.
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IANAL & ich bin nichtmal sonderlich informiert ueber diese Dinge, aber AFAIK:
wenn du 3x durch ein und die selbe Pruefung durchrasselst (und das der Studienabteilung mitgeteilt sind... ein paar profs sind da ja nachsichtig), dann bist du IM GANZEN LAND fuer den Studiengang gesperrt. So hab ich die Story jedenfalls gehoert. Du koenntest ja dann evlt. noch den Master in WirtschaftsInfo machen oder so, aber nicht mehr CS.
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vorsicht, wenn du für winfo zufällig den gleichen schein brauchst, hast du auch verschissen. also lieber gleich soziologie
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Zumindest an meiner Uni ist VWL Teil von Soziologie, wär also doof, wenn da was gleich ist
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wenn man dreimal durch dieselbe prüfung fällt, hat man das studienfach "endgültig nicht bestanden" (das ist ein fachbegriff) und darf in diesem studienfach an keiner deutschen universität mehr leistungen ablegen. also keine scheine, keine leistungsnachweise, kein diplom, kein gar nichts.
du müsstest also im ausland studieren, wenn du das fach unbedingt willst.
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nach 3 mal durch die schriftliche Prüfung fallen gibts noch eine mündliche Prüfung.
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Hi
Sollte dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren ( aus welchem grund auch immer ) ist normalerweise das Studienfach für dich gelaufen, ob nun nur deutschlandweit oder auch europaweit kann ich nicht sagen. Auch das mit der Anzahl der Versuche kann verschieden sein. Ob nur 2 reguläre + 1 mal Härteantrag oder 2+1 + 1mal mündlich.
Aber das sollte doch alles in der SPO ( Studien und Prürungs Ordnung) sowie der Zulassungsordnung stehen, bzw in den dazugörigen Hochschul- bzw Fachhochschulgesetzen.
Gruss Termite
ps. Uns haben sie sogar gesagt rein rechtlich könnten sie jeden möglichen Versuch eine Klausur zu schreiben als Versuch werten. Krankheit würd dann als nicht angetreten gewertet. Wurde aber nicht so gehandhabt.