Internetrechte ! Darf ich das oder nicht ...?



  • Hi Leute...

    Ich wusste nicht genau wo ich diesen Thread posten soll, habe es einfach
    hier mal reingepackt.

    Es geht nämlich um "Internetrechte"...
    Ich betreibe eine Musikseite und veröffentliche dort regelmäßig meine Charts.
    Einige der Lieder aus meinen Charts gebe ich zum Download frei. Ich weiß das
    dies verboten ist, da die Lieder lizensiert sind. Doch ich schreibe zum Hinweis auf
    meiner Seite, dass die Lieder nur für Promozwecke dienen und sie innerhalb 24std
    wieder gelöscht werden müssen, da die Downloader sich sonst strafbar machen.

    Mit diesem Hinweis bzw. Disclaimer ist es doch rechtlich okay..oder?

    Ich danke für jeden Tipp und jeden Rat....

    Danke, Vendeta



  • Vendeta schrieb:

    Mit diesem Hinweis bzw. Disclaimer ist es doch rechtlich okay..oder?

    Negativ. Ich programmiere in jahrelanger Arbeit ein Betriebssystem und verkaufe es dann endlich um mein wohlverdientes Geld zu bekommen (von dem ich vielleicht sogar abhängig bin). Dann kommst du daher und bietest die teure (und gute) Software einfach zum Download an, mit entsprechendem Vermerk.

    Glaubst du wirklich, dass das legal ist?
    Rein theoretisch kannst du für jedes Lied auf deiner Webseite, Hinweise hin oder her, eine Verwarnung bekommen. Und weil in unserer Bundesrepublik die erste Abmahnung bereits kostenpflichtig ist, und sich die Gerichtskosten nach dem Streitwert berechnen, kannst du nur beten, dass niemals die falsche Person auf deine Seite stößt! Das hat nicht viel mit Rechtsberatung zu tun, sondern ist schlichtweg illegal, und das sollte jeder halbwegs ernsthafte Betreiber einer Webseite wissen!



  • Wow...Erstmal danke!

    Also naja, ich kenne eine Menge Musikseiten, die es nach der gleichen Methode wie ich handhaben. Daher dachte ich es wäre Rechtlich okay.

    Naja gut, aber eine andere Sache. Was ist nun, wenn ich die Lieder in snippet
    Version, also in gekürzter Länge, zum Download anbiete...? Die Lieder gehen
    dann maximal 1 Minute. Oder herrscht dann das gleiche Prinzip?

    ...Danke schonmal
    vendeta



  • Das Prinzip ist generell das gleiche: Solange du nicht die Erlaubnis vom Urheber hast, darfst du seine Werke weder verbreiten noch vertreiben. Das gilt sowhl für das Gesamtwerk, für einzelne Teile davon und einiges mehr.

    Lies dir mal das UrhG durch, ist ganz interessant 😉

    EDIT: Genauere Rechtsberatung kann dir hier keiner geben, weil er dann von Marc++us einen auf die Mütze kriegt, bitte Verständnis dafür 🙂



  • Achso, hmm...Okay danke.

    Nur noch eine kleine letzte Frage. Wenn ich die Lieder nur zum anhören in einem FlashPlayer abiete, sodass man sie nicht downloaden kann. dann ist es doch erlaubt oder?

    "Weil somit erhofft sich doch nur eine höhere Verkaufsquote für den Artisten"

    Und wenn diese Lieder dann nur max. 1min gehen, dann ist es doch wirklich net schlimm... 🕶

    Danke, vendeta



  • Reyx schrieb:

    Das Prinzip ist generell das gleiche: Solange du nicht die Erlaubnis vom Urheber hast, darfst du seine Werke weder verbreiten noch vertreiben. Das gilt sowhl für das Gesamtwerk, für einzelne Teile davon und einiges mehr.



  • Hmm... 🙄

    schade, dann bedank ich mich recht herzlich und verbleibe mit freundlichem Gruß
    Vendeta



  • Mach doch 'n Link auf die Amazon-Previews und kassier Kohle, wenn die die Alben kaufen!



  • Ich programmiere in jahrelanger Arbeit ein Betriebssystem und verkaufe es dann endlich um mein wohlverdientes Geld zu bekommen (von dem ich vielleicht sogar abhängig bin). Dann kommst du daher und bietest die teure (und gute) Software einfach zum Download an, mit entsprechendem Vermerk.

    Mit dem Unterschied, dass die meiste Chartmusik in 1-2 Stunden gemacht ist 😃



  • personenkult schrieb:

    Mit dem Unterschied, dass die meiste Chartmusik in 1-2 Stunden gemacht ist 😃

    Stimmt 😉
    Und wenn ich bei einem OS so frickeln würde, wie das bei den Charts gemacht wird, währe das schon strafbar 😃

    @ºgrimmsenº®

    Reyx schrieb:

    Das Prinzip ist generell das gleiche: Solange du nicht die Erlaubnis vom Urheber hast, darfst du seine Werke weder verbreiten noch vertreiben. Das gilt sowhl für das Gesamtwerk, für einzelne Teile davon und einiges mehr.

    Nur weil Amazon Lizenzen hat, heißt das nicht, dass du sie auch hast! Und ein direktes Verlinken würde wiederum Amazon nicht hinnehmen wollen ...



  • Na ja er kann ja auch auf die Verkaufsseite von Amazon linken wo das Album / der Titel vorgestellt ist - da kann man dann meist Probehören, wenn das ganze als Registrierter "Werbetrommelrührer" dann bekommt er sogar Provision wenn die leutz dann was kaufen.

    Das komplette bereitstellen der Songs ist illegal - klar, aber war es nicht so das man zum Probehören auch lizenzlos glaube 10sec bereitstellen darf ? (natürlich nicht immer andere 10sec zum puzzeln .. *g*)



  • Reyx schrieb:

    Das Prinzip ist generell das gleiche [...]

    Ist das wirklich so schwer? Was an "generell" versteht ihr nicht!?


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