exe konvertieren !



  • Zumal Reverse Engineering in den allermeisten Fällen illegal ist.



  • http://www.c-plusplus.net/forum/viewtopic-var-t-is-91982.html

    Reyx schrieb:

    Zumal Reverse Engineering in den allermeisten Fällen illegal ist.

    So ein Quatsch!



  • Kein Quatsch, jedenfalls nicht bei kommerziell vertriebener Software.



  • Reyx schrieb:

    Kein Quatsch, jedenfalls nicht bei kommerziell vertriebener Software.

    So ein Quatsch. Woher hast du den Blödsinn?



  • I.d.R. aus den EULA.

    Zugegeben, deren rechtliche Wirkung ist bestritten, aber abgesehen davon ist das imho ein eher dunkleres Loch der Gesetzlage.



  • Die meisten Softwarelizenzen verbieten einem Reverse Engineering. Aber es gibt eben auch noch Gesetze. Ob die EULA in einem bestimmten Fall greift, kann sicher nur ein Anwalt prüfen. Aber Reverse Engineering ist vom Gesetz her erlaubt, defacto also nicht illegal. Was irgend welche Firmen dich glauben lassen wollen ist eine andere Sache und sicher auch nicht so Verbreitungswürdig, findest du nicht?



  • Naja gut, ich habe mich wohl schlecht ausgedrückt.🙄

    Reverse Engineering wird leider gerne mit den "schwarzen Löchern" der Szene in Zusammenhang gebracht, zumal es ein ziemlich komplexes Thema ist. Die meiste ernsthafte Anwendung findet daher wohl imho schon auf illegale Weise statt, zumindest wenn man als Reverse Engineering nicht nur das reine dekompilieren bzw. disasseblieren, sondern auch die Verarbeitung des Produktes bezeichnet.

    Es kommt immer auf die Anwendung an, wenn ich also per Reverse Engineering einen Algorithmus aushebel, dann ist das unter Umständen durchaus illegal. Eine andere brauchbare Verwendung findet aber afaik kaum statt, da man keinen verwertbaren Quellcode mehr erhält sondern höchsten irgend ein Assembler-Gewirr. Und die weitere Verarbeitung des Produktes ist hingegen ist durchaus illegal, s. UrhG. Die einzige vorstellbare, nicht illegale Anwendung von Reverse Engineering ist daher imho die rein private Analyse.



  • Äh?

    Reverse Engineering hat nicht damit zu tun, dass man Code Teile oder andere urheberrechtlich Geschützten Dinge in seine Software packt. Das sind zwei verschiedene Welten!

    Algorithmen sind nicht durch das Urheberrecht geschützt und Reverse Engineering hat auch in der Industrie eine Bedeutung.



  • kingruedi schrieb:

    Reverse Engineering hat nicht damit zu tun, dass man Code Teile oder andere urheberrechtlich Geschützten Dinge in seine Software packt. Das sind zwei verschiedene Welten!

    Ich habe auch nie etwas anderes behauptet!

    kingruedi schrieb:

    Reverse Engineering hat auch in der Industrie eine Bedeutung.

    -||-

    kingruedi schrieb:

    Algorithmen sind nicht durch das Urheberrecht geschützt

    Das währe mir neu. Zumindest allgemein betrachet ist diese Aussage nicht haltbar!



  • Reyx schrieb:

    kingruedi schrieb:

    Reverse Engineering hat nicht damit zu tun, dass man Code Teile oder andere urheberrechtlich Geschützten Dinge in seine Software packt. Das sind zwei verschiedene Welten!

    Ich habe auch nie etwas anderes behauptet!

    So habe ich das Verstanden oder was meintest du mit "weitere Verarbeitung des Produktes"?

    Reyx schrieb:

    kingruedi schrieb:

    Algorithmen sind nicht durch das Urheberrecht geschützt

    Das währe mir neu. Zumindest allgemein betrachet ist diese Aussage nicht haltbar!

    Warum ist es nicht haltbar? Natürlich ist es haltbar.

    Ein Algorithmus ist kein Werk im Sinne des Urheberrechts. Daher kannst du ohne Probleme ein Programm nehmen, einen Algorithmus Reverse Engineern und in dein Produkt einbauen.

    Nichts davon verstößt nach meinem Wissen in Deutschland gegen das Gesetz.



  • kingruedi schrieb:

    was meintest du mit "weitere Verarbeitung des Produktes"?

    Letztendlich jede Verarbeitung des Produktes, also z.B. in eigene Produkte, aber nicht zwangsläufig! Halt alles, was man dann damit anstellt! Letztendlich wird man den erhaltenen Quellcode ja nicht liegen lassen, sondern damit irgendetwas machen, also z.B. auch Analyse.

    kingruedi schrieb:

    Ein Algorithmus ist kein Werk im Sinne des Urheberrechts. Daher kannst du ohne Probleme ein Programm nehmen, einen Algorithmus Reverse Engineern und in dein Produkt einbauen.

    OK, wenn du Algorithmus als Methodik verstehst, dann nicht! Aber für mich kann beispielsweise auch eine Funktion, die ein ganz spezielles Problem löst, ein Algorithmus sein. Natürlich kannst du dann hingehen und die Funktion der Funktion nachbilden, aber übernehmen darfst du sie dann nicht! Naja, dass ist wohl in der Hinsicht dann wirklich ansichtssache 😉



  • Ich würd das so beschreiben das die Implementierung des Algorithmus uhrheberrechtlich geschützt ist aber nicht der Algorithmus selber.



  • OK, RE ist ein schwieriges Feld, aber ich meine in der c't einen Artikel über ein Urteil gelesen zu haben, in dem einem Kunden das RE zugestanden wurde, um Fehler zu beheben, die der Softwarehersteller nicht beheben konnte/wollte, obwohl mehrfach dazu aufgefordert wurde.

    Das sehe ich ähnlich wie den KFZ-Mechaniker, der bei seinem Auto einen Ölwechsel vornimmt, obwohl im Handbuch steht, daß nur Vertragswerkstätten jegliche Serviceleistungen vornehmen dürfen und daß sonst die Garantie entfällt.

    Aber, wie gesagt: weites Feld und nicht alle sind sie da einig. Die Antiviren-Teams betreiben auf den Schädlingen ja auch Reverse Engineering, obwohl der Code streng genommen auch unter Urheberrechtsschutz steht - trivial sind Viren meist ja nicht 😉

    Aber: Eine Rechtsberatung kann dir ohnehin nur ein Anwalt erteilen.

    Cheers
    Sid

    P.S.: Ich spreche bewußt von GARANTIE, und NICHT von Gewährleistung.


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