Wehrpflichtigkeit



  • Hallo Community,

    ich beginne ab September eine zweite Ausbildung. Der Vertrag wurde schon unterschrieben.
    Vor ein paar Wochen habe ich dem Bund einen Freistellungsantrag (Freistellung für die Dauer der Ausbildung) zugesand. Leider bekam ich darauf keine Antwort, ging aber dennoch mit ruhigem Gewissen an die Sache ran, da mir bei der Musterung 100% Versichert wurde, dass ich - sofern ich einen Vertrag bekomme - freigestellt werde.

    Am Freitag bekam ich dann eine "Einladung" für den Eignungstest (den konnten sie aus zeitlichen Gründen leider nicht mehr bei der Musterung durchführen). Das ganze Prozedere macht mich etwas nervös.

    Darf der Bund einen aus einem schon unterschriebenen und von der IHK bestätigten Lehrvertrag entziehen? Würde es erlaubt sein, würden sie mir damit einen großen Stein in meine Zukunft legen...

    MFG



  • Hast du schon einen Einberunfungsbefehl bekommen?

    Normal sieht die Sache so aus:

    Alles was vor der Einberufung begonnen wurde (also Ausbildungsmäßig)
    darf fertig gemacht werden.

    Alles andere könnte Probleme geben.


  • Mod

    Der Eignungstest hat nichts mit dem eigentlichen Einzug zu tun.

    Aber abgesehen davon: ruf bei denen an, schildere den Sachverhalt, und frage einfach höflich, was denn nun zu tun ist. Wenn Du sachlich und ohne Emotionen ("Ihr verderbt mir meine Zukunft") mit einem Wehrdienstberater sprichst wirst Du erstaunt feststellen, daß er a) Dein Problem versteht b) einen Ratschlag hat.



  • Peace_VsC schrieb:

    Hast du schon einen Einberunfungsbefehl bekommen?

    Normal sieht die Sache so aus:

    Alles was vor der Einberufung begonnen wurde (also Ausbildungsmäßig)
    darf fertig gemacht werden.

    Alles andere könnte Probleme geben.

    Es gab noch keinen Einberufungsbefehl. Den Vertrag haben sie von mir schon vor ein paar Wochen (rund 2 Monaten) zugesand bekommen.

    Marc++us schrieb:

    Der Eignungstest hat nichts mit dem eigentlichen Einzug zu tun.

    Aber abgesehen davon: ruf bei denen an, schildere den Sachverhalt, und frage einfach höflich, was denn nun zu tun ist. Wenn Du sachlich und ohne Emotionen ("Ihr verderbt mir meine Zukunft") mit einem Wehrdienstberater sprichst wirst Du erstaunt feststellen, daß er a) Dein Problem versteht b) einen Ratschlag hat.

    Ich werde mir deinen Vorschlag zu Herzen nehmen. Dennoch hoffe ich, dass das rechtlich schon nicht akzeptabel wäre.

    Nun bin ich wenigstens schon etwas beruhigter.

    Lyrix



  • Hallo

    Ich hatte so einen ähnlichen Fall. Wollte anfangen mit Studium die BW ist aber reingeplatzt.
    Im Jahre 2003 gab es eine Gesetztesänderung, dass wenn man seine eigentlich vorgesehene Tätigkeit zu einem Drittel abgeschlossen hat (also ein Jahr bei einer Lehre), die BW zurückgestellt werden muss. Bei mir lief das alles eher in der Grauzone ab. Du musst Dich bei solchen Fragen möglichst schnell an Dein Kreiswehrersatzamt wenden und Dich über die derzeitige Rechtslage informieren.

    Gruss



  • Rostfrei[] schrieb:

    Hallo

    Ich hatte so einen ähnlichen Fall. Wollte anfangen mit Studium die BW ist aber reingeplatzt.
    Im Jahre 2003 gab es eine Gesetztesänderung, dass wenn man seine eigentlich vorgesehene Tätigkeit zu einem Drittel abgeschlossen hat (also ein Jahr bei einer Lehre), die BW zurückgestellt werden muss. Bei mir lief das alles eher in der Grauzone ab. Du musst Dich bei solchen Fragen möglichst schnell an Dein Kreiswehrersatzamt wenden und Dich über die derzeitige Rechtslage informieren.

    Gruss

    Hallo Rostfrei,

    nunja aber da liegen schon ziemliche Welten zwischen einem Studium und eine Ausbildung. Ohne dich nun angreifen zu wollen.
    Aber in der heutigen wirtschaftlichen Lage Deutschlands ist es leider enorm schwer einen Ausbildungsplatz zu bekommen (klar ist dir das bewusst, aber ich wollte es nochmal erwähnen). Und sobald du dein Abi hast ist dir ein Studiumplatz eigentlich sicher, oder täusche ich mich?

    Insofern macht es bei Studenten nicht so einen großen unterschied, ob du dieses oder nächstes Jahr studierst.

    Sollte ich nun wirklich zur BW müßen ist nunmal mein Berufsweg übelst beeinträchtigt. Und - tut mir leid wenn ich das so sage - aber wenn sie mich nun einziehen, trotz meines Vertrages finde ich das mehr als unsozial. Meine Ausbildung ist weg. Hunderte von Euro für Spritkosten, Stunden an Zeitinvestition war umsonst. Vom Stress und den Nerven mal ganz abgesehen.

    Also wenn Deutschland wirklich so gesunken wäre, dass sie Leute aus einer Ausbildung reisen, komme ich schon ins Grübeln.

    Naja erst mal abwarten. Am Dienstag werde ich mal den Wehrdienstberater anrufen.

    Lyrix



  • gerade wollten mir die tränen kommen- dann ist mir klargeworden, daß auch studenten aus den studium herausgezogen werden können. daß auch studenten zusätzlich zum ohnehin zu hohen alter auch noch ein weiteres jahr addieren müssen.
    kurzum: (bald-)studenten, die eingezogen werden, sind genauso angeschmiert wie du.



  • scrub schrieb:

    gerade wollten mir die tränen kommen- dann ist mir klargeworden, daß auch studenten aus den studium herausgezogen werden können. daß auch studenten zusätzlich zum ohnehin zu hohen alter auch noch ein weiteres jahr addieren müssen.
    kurzum: (bald-)studenten, die eingezogen werden, sind genauso angeschmiert wie du.

    Naja Aber dem Studenten ist es doch relativ egal, ob sie nun erst studieren, und dann den Wehrdienst absolvieren oder umgekehrt.

    Mir geht es ja nicht darum, dass ich gar nicht zum Bund muss, sondern nur um das wann. Wenn sie mich jetzt einziehen, dann ist die Ausbildung weg und alles war umsonst (hab ich oben ja geschildert Geld, Zeit, nerven...). Desweiteren bin ich dann auch nen Jahr älter ;).

    Also hoffe ich doch, dass der Bund die Gnade zeigt und mir die 3 Jahre freistellung (die sie ja bei der Musterung 100 % versichert hatten) gewähren. Nach der Ausbildung koennen sie mich ja einziehen, wenn sies unbedingt notwendig haben.



  • Die Krampen vom Bund dürfen dich nicht einziehen, wenn du eine Ausbildung beginnst. Und das mit dem Eignungstest ist nicht unüblich, das war auch bei einigen Bekannten von mir so.... Mach dir da mal keine Sorgen!



  • Lutz schrieb:

    Die Krampen vom Bund dürfen dich nicht einziehen, wenn du eine Ausbildung beginnst. Und das mit dem Eignungstest ist nicht unüblich, das war auch bei einigen Bekannten von mir so.... Mach dir da mal keine Sorgen!

    *schnauf*
    Vielen dank für die Antwort. Nun kann ich mich wenigstens etwas berugt zu Bett legen 🙂

    Tut mir leid dass ich euch damit etwas "belästige". Man merkt sicherlich, dass es mir ziemlich an den nerven zaust.

    Lyrix



  • Ja, das Damokles-Schwert Bundeswehr kreist leider auch über mir. Leider habe ich kein Argumente eine Einberufung aufzuschieben 😞



  • Ich drück dir die Daumen!

    Schönen abend noch

    Lyrix



  • Lyrix schrieb:

    Naja Aber dem Studenten ist es doch relativ egal, ob sie nun erst studieren, und dann den Wehrdienst absolvieren oder umgekehrt.

    also da bin ich anderer meinung. es ist auf jeden fall besser, erst den pflichtdienst abzuspulen. ist ja bei studenten auch vermutlich der häufigere fall. natürlich ergibt sich die gleiche problematik beim azubi.

    Lyrix schrieb:

    Also hoffe ich doch, dass der Bund die Gnade zeigt und mir die 3 Jahre freistellung (die sie ja bei der Musterung 100 % versichert hatten) gewähren. Nach der Ausbildung koennen sie mich ja einziehen, wenn sies unbedingt notwendig haben.

    nix für ungut, aber dieses "100 % versichert" ist völlig wertlos. der typ hat irgendwas dahingeredet- wobei eigentlich ihm und dir klar sein mußte, daß du dich aktiv drum zu kümmern hast, daß alles nach (deinem) plan läuft. dazu hätte z.b. auch gehört, unverzüglich nach dem erhalt des vertrags (oder vielmehr nach der unterschrift) kontakt mit dem KWEA aufzunehmen.

    ich wünsche dir noch viel erfolg, vielleicht nutzt dir der wehrdienst ja sogar was...



  • nix für ungut, aber dieses "100 % versichert" ist völlig wertlos. der typ hat irgendwas dahingeredet- wobei eigentlich ihm und dir klar sein mußte, daß du dich aktiv drum zu kümmern hast, daß alles nach (deinem) plan läuft. dazu hätte z.b. auch gehört, unverzüglich nach dem erhalt des vertrags (oder vielmehr nach der unterschrift) kontakt mit dem KWEA aufzunehmen.

    Habe ich, wie es bei der Musterung gesagt wurde:

    "Solltest du einen Vertrag erhalten, schicke ihn per Post an die zuständige Wehrdienststelle". Gesagt getan 😉

    Naja abwarten :). Ist ja noch lange keine Einberufung. Ich werde wie gesagt erst mal mit dem Kreiswehrersatzamt telefonieren am Dienstag.

    Lyrix



  • Lyrix schrieb:

    Hallo Rostfrei,

    nunja aber da liegen schon ziemliche Welten zwischen einem Studium und eine Ausbildung. Ohne dich nun angreifen zu wollen.
    Aber in der heutigen wirtschaftlichen Lage Deutschlands ist es leider enorm schwer einen Ausbildungsplatz zu bekommen (klar ist dir das bewusst, aber ich wollte es nochmal erwähnen). Und sobald du dein Abi hast ist dir ein Studiumplatz eigentlich sicher, oder täusche ich mich?

    Insofern macht es bei Studenten nicht so einen großen unterschied, ob du dieses oder nächstes Jahr studierst.

    Sollte ich nun wirklich zur BW müßen ist nunmal mein Berufsweg übelst beeinträchtigt. Und - tut mir leid wenn ich das so sage - aber wenn sie mich nun einziehen, trotz meines Vertrages finde ich das mehr als unsozial. Meine Ausbildung ist weg. Hunderte von Euro für Spritkosten, Stunden an Zeitinvestition war umsonst. Vom Stress und den Nerven mal ganz abgesehen.

    Also wenn Deutschland wirklich so gesunken wäre, dass sie Leute aus einer Ausbildung reisen, komme ich schon ins Grübeln.

    Naja erst mal abwarten. Am Dienstag werde ich mal den Wehrdienstberater anrufen.

    Lyrix

    Tja. Die BW hat es mir versaut. Ich absolviere gerade eine Lehre!



  • Also ich hatte keinerlei Probleme:
    Habe meinen BA-Ausbildungsvertrag ans Kreiswehrersatz-Amt geschickt und einige Wochen später kam dann die Rückstellungs-Bestätigung.
    Alles vollkommen schmerzlos.



  • Erinnert mich fatal an die Studenten Diskussion vor einigen Wochen. Wenn erstmal der V-Fall eintritt, dann wird ruck zuck alles und jeder eingezogen. Wieder mal typischer Fall von mir gehts hier total gut, aber ich will trotzdem noch dieses und jenes dazu, ohne selbst was leisten zu müssen. Man hat nun mal nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. f'`8k

    Bye, TGGC (\-/ returns)



  • Die sollten mal eine reine Berufsarmee machen.

    gruss
    v R



  • Lyrix: Wenn Du nicht zum Bund möchtest, dann melde dich doch mal bei mir per EMail.

    Viele Grüße (und großes Beileid) 🙂



  • Headhunter schrieb:

    Lyrix: Wenn Du nicht zum Bund möchtest, dann melde dich doch mal bei mir per EMail.

    Viele Grüße (und großes Beileid) 🙂

    Hi,

    hab dir mal eine Mail geschickt 🙂

    Danke,

    Lyrix


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