Bahnfahrt ohne Ticket
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Hallo, vieleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Ich bin einmal ohne Ticket mit der Bahn gefahren und mit einem Überweisungszettel mehr ausgestiegen. Ich hab mich nicht weiter darum gekümmert, der Überweisungszettel steckt heute, nach einem halben Jahr, immernoch in meiner Tasche. Sollte ich die 40 Euro jetzt noch überweisen, oder kann ich davon ausgehen, dass meine Ausrede, welche eigentlich garkeine Ausrede ist, weil der Automat wirklich defekt war, geglaubt wurde? In meinem Briefkasten ist jedenfalls keine Mahnung oder so von der Bahn gelandet.
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Hallo
Vermutlich wird noch eine Mahnung mitsamt Mahngebühr in deinem Briefkasten landen. Im schlimmsten Fall gleich ein Brief vom Anwalt wegen letzter vorgerichtlicher Einigung mit noch mehr Kosten.
Das die Bahn das vergißt kannst du gleich vergessen.bis bald
akari
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Ich denke da kommt nichts mehr. Und wenn doch, dann kannst ja immer noch Einspruch einlegen, wegen kaputtem Automaten. Wundert mich, dass du das nciht sofort gemacht hast. Wird auch andere wundern, mach dich dann auf diesbezügliche Fragen gefasst.
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akari schrieb:
Das die Bahn das vergißt kannst du gleich vergessen.
Was macht dich da so sicher?
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Hallo
einschlägige Erfahrung mit unserer Straßenbahn hier

bis bald
akari
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Also bei mir hat das zwei Wochen gedauert.
Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann kannst du ja einfach bei der Bahn nachfragen

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akari schrieb:
Im schlimmsten Fall gleich ein Brief vom Anwalt wegen letzter vorgerichtlicher Einigung mit noch mehr Kosten.
Ne, afaik müssen die schon mindestens einmal mahnen.
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Aber Deutschland ist eines der wenigen Länder, bei dem bereits die erste Abmahnung kostenpflichtig sein kann ... War zumindest bei den Abmahnwellen im Internet so ...
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Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
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Hmm, also normalerweise klärt der Schaffner immer gleich vom Zug aus ob der Automat wirklich kaputt war. Wenn überhaupt. Eigentlich kann man Tickets auch immer im Zug nachkaufen. Selbst in den Bummelbahnen. Man darf nur nicht unfreundlich werden. War vier Jahre Dauerkunde bei der DB, aber eigentlich haben solche Dinge immer recht gut geklappt (Die wissen ja eigentlich auch, das die nur Mist machen und jeden Kunden brauchen
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Leider weiss ich nicht genau wie das sich mit der Bahn verhält. Im Straßenverkehr nennt man sowas Verwarngeld und der Überweisungsträger dient zur unbürokraitschen, einfachen und schnellen Abwicklung. Sollte dieser allerdings nicht gezahlt werden, wird aus dem Verwarngeld eine Bußgeld Angelegenheit. Dies geschieht ohne Mahnung oder weiteren Hinweis!
Einspruch hätte schon vor der Annahme des Überweisungsträgers gestellt werden müssen.