Laptop-Display nicht mit in der Garantie !!!??
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Hallo,
meine Schwester hat seit Weihnnachten einen Amilo-Laptop[L7300](Fujitsu).
Nun ist das Display vor 2 Wochen total kaputt gegangen.Man konnte fast gar nichts mehr darauf erkennen und, da waren überall irgendwelche Flecken.
Daraufhin hat Sie beim Service-Dienst angerufen und dem Mitarbeiter am Telefon alles erklärt, der meinte dann das würde über Garantie gehen und Sie solle das dann abholen lassen.
Nun kam gestern ein Brief, eher gesagt eine Rechnung an:
Reparaturpauschale: 63,00 €
Fehler/Reperaturschaden: Displaybruch durch mechanische Einwirkung, keine Garantieabwicklung möglich. Folgende Teile sind defekt und müssen getauscht werden ...
LCD Panel 15'' Glare: 292,37 €
Versandkosten: 19,50 €...
Summe: 374,87 € + Mwst = 434,85 €
Daraufhin hat meine Schwester wieder dort angerufen und nun meinte man das Display gehöre nicht zur Garantie.
Wieso läufts nicht über die Garantie und kann man da irgendwas noch machen, damit man billiger wegkommt...
Und meine Schwester ging immer sorgsam mit dem Lappi um, ich glaub nicht das Sie so riesige mechanische Kräfte darauf einwirken ließ das es kaputt ging.
Es muss schon vorher nicht in einem Top-Zustand gewesen sein ...
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Grundsätzlich gilt:
Wenn das Teil älter als ein halbes Jahr ist, seid Ihr in der Beweispflicht. Der Hersteller kann behaupten, Ihr hättet es kaputtgemacht, und Ihr müsst ihm das Gegenteil beweisen. Das wird wahrscheinlich ziemlich schwer.
Wenn das Teil weniger als ein halbes Jahr alt ist, muss er Euch beweisen dass Ihr es kaputtgemacht habt. Kann er das nicht, muss er Garantie leisten. Allerdings wird es wohl auch hier nicht einfach das durchzusetzen (aber mit nem guten Anwalt vielleicht einfacher als beim obigen Fall).
Disclaimer:
Halbwissen, Erfahrungen, keine Rechtsauskunft
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Danke für die Antwort. Werde mal schauen wann das Teil genau gekauft wurde ...
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Hmm, ich habe den Support von Fujitsu auch schonmal beansprucht und bei mir lief alles glatt. Nach ner Woche war das reparierte Lappy wieder da, 66% der Fehler wurden behoben (Nach 1,5 Jahren hatten sich 8 Fehler oder so angesammelt).
Schon irgendwie lustig, die RJ45-Buchse, die ab Werk zu groß ausgefallen war, als das ein Neztwerkkabel hätte einrasten können, wurde nicht ausgetauscht. Aber die Tastatur, über die ich Cola vergossen hatte, fiel scheinbar unter die Garantie und wurde kommentarlos ausgetauscht.
Aber hey, das mit der Cola bleibt unter uns! :schland:
Achja, ich bin nicht direkt mit dem Siemens-Support in Kontakt getreten, sondern habe das das Geschäft machen lassen, wo ich es gekauft hatte...
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LordJaxom schrieb:
Grundsätzlich gilt:
Wenn das Teil älter als ein halbes Jahr ist, seid Ihr in der Beweispflicht. Der Hersteller kann behaupten, Ihr hättet es kaputtgemacht, und Ihr müsst ihm das Gegenteil beweisen. Das wird wahrscheinlich ziemlich schwer.
Wenn das Teil weniger als ein halbes Jahr alt ist, muss er Euch beweisen dass Ihr es kaputtgemacht habt. Kann er das nicht, muss er Garantie leisten. Allerdings wird es wohl auch hier nicht einfach das durchzusetzen (aber mit nem guten Anwalt vielleicht einfacher als beim obigen Fall).
Disclaimer:
Halbwissen, Erfahrungen, keine Rechtsauskunftdas, von dem du sprichst ist die gesetzliche gewaehrleistung. garantie ist freiwillig und die konditionen werden vom hersteller festgelegt.
du kannst eventuell dem support sagen, sie sollen es nicht austauschen, und den schleppi dann in eine "freie" werkstatt bringen. dann wuerdest du ein wahrscheinlich gebrauchtes display bekommen, reparatur kostet weniger...
aber ich wuerde schon davor nach einer entsprechender werkstatt suchen und anfragen, ob sie sowas reparieren koennen (preis..). kann sein, dass sie's garnicht koennen, oder dass es teurer ist..
mfg aman..
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In der Erklärung steht ja durch mechanische Gewalteinwirkung...
Das ist doch (afaik) niergends in der Garantie drinnen ?
mfG
Tippo
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Danke nochmals für die anderen Tipps.
Meine Schwester hatte es über den Otto-Versand gekauft.Anscheinend kann die Otto-Frau da noch was machen