Versicherung für Hobbyprogrammierer?
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Haben die Hobbyprogrammierer unter euch eigentlich eine entsprechende
Versicherung abgeschlossen? Seid ihr aölso abgesichert wenn ihr Software
im großen oder kleinen Stil vertreibt?Ich habe mal gehört, dass man als "Nichtstudierter" keine Chance hat eine
Versicherung / Berufshaftpflicht zu bekommen, die einen umfassend schützen
würde.Ist das richtig?
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Kann man solche Sachen nicht in EULA ausklammern?
"BLA BLA haftet nicht für Schäden, die durch bla enstanden, verursacht oder bla sind"
Oder hat das gar rechtlichen Charakter?
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Kommt doch auf die Art der "Vertraege" an oder ?
Bei Hobbyprogrammierer denk ich immer an Leute die was aus spass an der sache machen. Die verlangen auch kein Geld = kein Vertrag = Haftungsausschluss wenn die programme vom anwender wissentlich installiert wurden und die Probleme nicht vorsaetzlich verursacht wurden (virenprogrammierer sind immer noch haftbar, auch wwenns hobbyprogrammierer sind)
Bist du Angestellter, bist du meist durch das arbeitsverhaeltniss mit abgesichert.
Selbststaendige schliessen extra versicherungen ab
Bist du als Student / teilzeitarebeiter nicht auch temporaer Angestellter (also versicherung des Abreitgebers greift) ?
Schreibst aber nen programm und vertreibst es selbsstaendig ... keine Ahnung ob man da ne versicherung fuer kriegt.
Ciao ...
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Aber selbständiger Programmierer kann man sich ja eigentlich nicht schimpfen,
wenn man es nicht wirklich gelernt hat?Und der Hobbyprogrammer der doch seine kleinen Werke verkaufen will (und wenns
nur 10 Euro sind), was macht der?
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Sobald du für deine Software Geld verlangst, verfolgst du gewerbliche Ziele. Und dann bist du doch kein Hobby-Progger mehr, vielleicht Semi-Profi, wenn du es abends nach deinem Hauptjob machst.
Das jemand dir seine Versicherung nicht verkaufen will, wäre mir aber neu ("Nein, wir wollen Ihr Geld nicht!"). Was willst du denn auch großartiges entwickeln? Du wirst kaum als Hobby-Progger oder Semi-Profi eine Software für ein Atomkraftwerk, oder lebenserhaltende Geräte in der Medizin entwickeln. Ist doch total überzogen dein Gedankengang.
Wenn du richtig kritische Sachen entwickelst, wird deine Software auch entsprechend Geld kosten und die wirst du wiederrum haftpflichtversichern können (soll heißen, wenn deine Software 100.000 EUR kostet, wirst du auch die Versicherung leisten können). Das eine zieht das andere nach sich.
Für Hobby- und Semi-Profi-Software machste eine Haftungsausschlussklausel rein, nach dem Motto "Auf eigene Gefahr bla bla" und die Sache ist gegessen. Versicherung brauchste nicht.
Bei 10 EUR wird deine Software vielleicht Fehler haben und somit nicht so laufen wie gedacht, aber sie wird kaum eine Firma in den Ruin treiben können. Falls sie das doch tut, solltest du den Preis deiner Software um ein vielfaches erhöhen.
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Bei 10 EUR wird deine Software vielleicht Fehler haben und somit nicht so laufen wie gedacht, aber sie wird kaum eine Firma in den Ruin treiben können. Falls sie das doch tut, solltest du den Preis deiner Software um ein vielfaches erhöhen.
Auf der anderen Seite wird keine Firma bei kritischen projekten Software fuer 10 euro einsetzen ^^ freiwillig ned.
Z.B. bei uns, bei der softwaerebestellung, wird nich zuerst aufn Preis, sondern auf die Rechtsabteilung des Anbieters geschaut ^^Und das ist auch das grosse Manko von opensource, da die meisten Softwarefirmen das so handhaben, ist reine opensource SW schon per definition ausm rennen.
Deshalb darf ich mich auch mit M$ rumaergern, anstatt mit dem gcc ^^
Ciao ...
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Deswegen hab ich ja gesagt, müsste er seine Software um ein vielfaches teurer verkaufen. Letztendlich ist die Sorge bei einer 10 EUR-Software überzogen... ich denke, das ist hier die einhellige Meinung.
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Delryn schrieb:
Kann man solche Sachen nicht in EULA ausklammern?
"BLA BLA haftet nicht für Schäden, die durch bla enstanden, verursacht oder bla sind"
Oder hat das gar rechtlichen Charakter?
Das mit EULAs ist gar nicht so einfach. Zum einen ist es in Deutschland so weit ich weiß gar nicht möglich eine absolute Haftungsausschlußklasuel in einen Vertrag aufzunehmen. Ich glaube "grob Fahrlässigkeit" kann man nicht ausnehmen. Bin aber kein Anwalt und habe auch keine Ahnung von Recht, dass basiert mehr auf hören sagen.