Wielange hat man Zeit für Widerspruch



  • Hi zusammen,

    mir ist grad eingefallen, dass ich noch nen Strafzettel zu Hause liegen habe, den ich nicht akzeptiere, weiß einer wie lange ich Zeit hab um dagegen Widerspruch einzulegen?

    Vielen Dank schon mal



  • Ein Strafzettel kann dir immer von der Windschutzscheibe/Scheibenwischer gestohlen/weggefallen/sonstwas sein.
    Deshalb kriegst du normalerweise nach 2-3 Wochen eine Zahlungserinnerung. Von da ab hast du dann deine reguläre Einspruchsfrist, ich glaub 2 Wochen.
    Nagel mich aber nicht fest.

    Aber mal unter uns, du hast nen Strafzettel und willst reklamieren?!? Wie das? Ich hatte schon 1000ende Strafzettel und konnte keinen einzigen reklamieren.
    Kennst du da ein paar Tricks?

    Gruß



  • Hallo,

    das kommt doch auf den Strafzettel drauf an. Bei Falschparken kann man eher relativ wenig machen (außer vielleicht die Tatsache abstreiten, dass man der Fahrer war, aber dann wird einem ein Fahrtenbuch auferlegt).

    Habe mal von einem gelesen, der hat bei einer geringen Verwarnung wegen Nicht-Angegurtet-Fahren das ganze Programm durchgezogen mit Einsprüchen, Dienstaufsichtsbeschwerde etc.
    Am Ende musste er dann glaube ich nichts zahlen. 😃

    ChrisM



  • Im Zusammenhang mit Fahrzeugen ist es wurscht, ob man gefahren ist- entscheidend ist, ob man der Halter ist.


  • Mod

    ChrisM schrieb:

    Bei Falschparken kann man eher relativ wenig machen

    Gerade da kann man eher viel machen, denn wegen der geringen Geldstrafen scheut sich der Staat, vor das Verwaltungsgericht zu gehen, das ist viel zu viel Aufwand und zu teuer, so daß es im Regelfall zu einer Einstellung des Verfahrens kommt.

    Ich habe sogar mal dem Staat die Kosten einer Abschleppung aufgedrückt (also Strafe + Abschleppkosten).

    Du mußt nur härter sein als Dein Gegner, dann gewinnst Du immer. Alte Catcher-Weisheit. 🤡



  • Marc++us schrieb:

    Ich habe sogar mal dem Staat die Kosten einer Abschleppung aufgedrückt (also Strafe + Abschleppkosten).

    Toll, wir alle bezahlen für den Scheiss, den ihr macht. f'`8k

    Gruß, TGGC (\-/ returns)



  • Hallo,

    Interessant, die Techniken von Marc++us. Ich werde mich einmal tiefer damit beschäftigen :).

    MFG winexec*


  • Mod

    TGGC schrieb:

    Marc++us schrieb:

    Ich habe sogar mal dem Staat die Kosten einer Abschleppung aufgedrückt (also Strafe + Abschleppkosten).

    Toll, wir alle bezahlen für den Scheiss, den ihr macht.

    Das siehst Du selbstverständlich völlig falsch.

    Wenn die Rechtslage einwandfrei für den Staat gesprochen hätte, wäre das Verfahren doch kaum eingestellt worden. Offensichtlich geschah die Abschleppung also auf nicht eindeutiger Rechtsgrundlage und voreilig.

    Schuld ist der übereifrige Stadtbulle, der eine Quote erfüllen wollte und daher nicht maßvoll gehandelt hat.

    Ist normal: Staat haftet für Staat.



  • Marc++us schrieb:

    Wenn die Rechtslage einwandfrei für den Staat gesprochen hätte, wäre das Verfahren doch kaum eingestellt worden.

    Falsch. Nach deiner eigenen Definition. f'`8k

    Gruß, TGGC (\-/ returns)



  • tut mir leid dass ich mich erst jetzt melde, bei mir geht es um einen Strafzettel wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund von Unfallschutz und Insassenschutz. Hört sich sehr dramatisch an, der Grund dafür ist ein Boxenbrett aus Holz, das zudem auch noch sehr gut gesichert war. Die Herren der VPol haben halt ne halbe Stunde an meinem Auto gesucht und nichts gefunden, dann haben sie halt das Boxenbrett angekreidet! 😡
    Lächerlich sowas! Ein Schirm auf der Ablage ist wesentlich gefährlicher und der TÜV hat auch mehrmals nichts gesagt! Was ich denen auch gleich erzählt hab!
    Jetzt hab ich mal ein Einspruchschreiben aufgesetzt. Nur leider hatte ich keine Möglickeit es früher zu schicken und heute sind die 14 Tage um, es geht aber leider erst heute raus! 😞 Mal schauen, vielleicht sagen sie deswegen ja nichts und wenn doch muss ich denen halt erklären warum das nicht früher ging!

    Wie geht es weiter wenn aufgrund meines Schreibens die Klage nicht fallen gelassen wird, was kann ich dann machen? Ich mein 75,60€ sind nicht die Welt! Aber ich will keine 3 Punkte und ausserdem seh ich das auch nicht ein!


  • Mod

    Polofreak schrieb:

    Jetzt hab ich mal ein Einspruchschreiben aufgesetzt. Nur leider hatte ich keine Möglickeit es früher zu schicken und heute sind die 14 Tage um, es geht aber leider erst heute raus! 😞 Mal schauen, vielleicht sagen sie deswegen ja nichts und wenn doch muss ich denen halt erklären warum das nicht früher ging!

    Erste Regel in jedem juristischen Streit:

    Wahre Deine Fristen!

    Kannst Du eine Frist nicht halten, so beantrage rechtzeitig Fristverlängerung (z.B. 14 Tage), z.B. wegen wichtigen beruflichen Gründen.

    Auch kann man Widerspruch ohne Begründung einlegen, und einen Termin angeben, bis wann man die Begründung nachliefert. Dies ist rasch möglich, da es nur ein Dreizeiler ist.

    Ansonsten gilt:

    Hast Du eine Frist verletzt, verlierst Du automatisch!

    ----

    Was tun bei Fristverletzung?

    a) Schreiben ging zu spät zu

    Falls das Schreiben der Polizei mit normaler Briefpost kam, kann es ja verspätet eingegangen sein. Angenommen, die geben Frist bis zum 31.07., man bekam das Schreiben aber erst am 30.07. - manchmal sind Postlaufzeiten sehr lang! Dann kann man Fristverlängerung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, da man keine Zeit hatte. [ABER: Brief im Briefkasten nicht gesehen oder im Urlaub gewesen zählt nicht als Grund!]

    b) Antrag auf Fristverlängerung ging verloren

    Falls Du per Briefpost am 28.07. Fristverlängerung beantragt hast, ist dieses Schreiben vielleicht nicht bei der Polizei eingegangen. Sowas gibt's. Dann kann man nachträglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, da der Verlust des Briefes kein Eigenverschulden ist. Allerdings geht das nur, wenn Dein Brief nicht etwas anderes erzählt.

    c) Fax

    Wenn die Frist heute abläuft, kannst Du Dein Schreiben als Fax vorab schicken, und dann als Brief hinterher. Auch die Fristverlängerung ist per Fax zu beantragen.

    ----
    PS: das ist keine Rechtsberatung, da ich keine Äußerungen zum Sachverhalt mache, sondern etwas zu Verfahrensabläufen sage.



  • erst mal herzlichen Dank Marc++us, für die Erläuterung der Verfahrensabläufe, ans Fax hab ich gar nicht mehr gedacht! Dann schicke ich das Schreiben heute sowohl per Post als auch per Fax raus! Muss da ein Vermerk drauf, dass der Brief noch nachkommt?

    Noch ne Frage, da steht drauf dass ich innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen kann! Ab wann zählen diese 14 Tage? Ausstellungsdatum im Brief selbst, Poststempel oder was ganz anderes?


  • Mod

    In den Brief schreibt man dann "per Fax an Nummer ... vorab", groß, fett, oben an den Anfang, und dann einmal in's Fax und einmal in den Briefumschlag.

    Üblicherweise läuft die Frist - falls kein Datum explizit genannt wird - ab Zugang, d.h. sobald der Brief bei Dir einging.

    a) Postzustellungsurkunde

    Falls das Schreiben per PZU kam (gelber Umschlag), hat der Postbote das Datum auf den Umschlag draufgeschrieben, damit ist das dann dokumentiert und dieses Datum zählt.

    b) normaler Brief

    Dann gilt normalerweise sowas wie "2. Arbeitstag nach Poststempel", aber da bin ich mir nicht 100% sicher.

    Tipp: wenn man einen Behördenbrief bekommt, schreibt man immer sofort das Eingangsdatum auf den Brief. Denn das bestimmt den Fristablauf. Ist sehr hilfreich, auch wenn man damit zum Anwalt muß, der wird Dich immer zunächst fragen "wann kam denn das Schreiben?".



  • oh man ich bin viel zu brav 😉 hab mich noch viel zu selten mit sowas beschäftigt! 😉

    Ok dann mach ich das mal so! Mal schauen was sich daraus ergibt!

    Vielen Dank!!



  • Polofreak schrieb:

    tut mir leid dass ich mich erst jetzt melde, bei mir geht es um einen Strafzettel wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund von Unfallschutz und Insassenschutz. Hört sich sehr dramatisch an, der Grund dafür ist ein Boxenbrett aus Holz[...]

    Haha! Das geschieht dir recht, was bastelt du da auch überall rum. Ein Auto ist nicht dafür gedacht, damit du dran rumbastelst, sondern zum fahren! Und die Geschichte mit dem TÜV, die könnte ja jeder erzählen, logsich das die nicht zieht. Hättest du lieber mal dafür gesorgt, das der TÜV dazu was sagt und du 'ne schriftliche Bestätigung dafür bekommst, das gerade dein Brett sicher ist. f'`8k

    Gruß, TGGC (\-/ returns)



  • @TGGC: wenn nie jemand an nem Auto rum schrauben würde, dann wären die Autos nicht das was sie heute sind! Die Entwicklung der Technik lebt vom Fortschritt und Inovation! Ich arbeite gerade in einer der größten Automobilzuliefererfirma und weiß wovon ich spreche! Klar könnte ich auch statt zu basteln mich bequem vor den TV oder PC setzen, mach ich aber nicht :p mein Auto soll von mir geprägt sein 😉
    Dass was schriftliches vom TÜV besser wäre ist mir auch klar, hab ich aber nun mal nicht!



  • Polofreak schrieb:

    Die Entwicklung der Technik lebt vom Fortschritt und Inovation

    Mit deinem tollen Boxenbrett? Haha! Wovon träumst du eigentlich nachts? f'`8k

    Gruß, TGGC (\-/ returns)



  • Polofreak schrieb:

    tut mir leid dass ich mich erst jetzt melde, bei mir geht es um einen Strafzettel wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund von Unfallschutz und Insassenschutz. Hört sich sehr dramatisch an, der Grund dafür ist ein Boxenbrett aus Holz[...]

    Wow, wenn das strafbar ist, dann müssen so einige Leute die ich kenne ihr Auto zurückbauen. 😮

    Außerdem... kann man solche Soundboards nicht sogar normal kaufen? (Gerade für Polos...)
    Wie ist es da mit der Zulassung nach STVO? 😃

    Viel Glück bei der Sache. 🙂



  • @TGGC: Ne nicht durch das Brett, aber z.B. will ich mir in meinen 6N demnächst nen Rain/Light Sensor einbauen! Muss nur mal schauen, ob ich hier an den ran komm den ich will! 😉

    @Estartu: Ob es wirklich strafbar ist oder nicht kann ich dann sagen wenn ich Antwort auf meinen Einspruch bekommen hab. Ich bin der Meinung dass es nicht strafbar ist, aber es muss wohl ne Grundlage geben, auf die sich die Herren von der Polozei berufen, denn ohne was machen die sowas nicht! Sounboards die man kaufen kann gibt es so nicht dirkekt, es gibt Bo-Cases und Bodenplatten aber keinen Ersatz für die Hutablage! Und die könnten theoretisch mit der Karosse verbunden werden und sind somit zulässig! 🙄

    Dabei ist jeder Schirm auf der Hutablage gefährlicher!!! Aber den Rentnern mit Hut Schirm und Wackeldackel auf der Ablage machen die eh nie was!



  • Hmm, ich habe nicht so genau drauf geachtet, aber ich dachte die Teile, die ich im Laden gesehen hatte, waren ein Hutablagenersatz. 😕
    Mal sehen wann ich da mal wieder bin, dann guck ich nach.

    Aber was dabei rauskommt schreib bitte wirklich mal, ich kenn da diverse Autoforen voller umbauwütiger Leute... 😉


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