studienbuch verloren, was nun?
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War beides auf "meine" Uni bezogen.
"In Planung" bedeutet im Übrigen, daß man sowas plant- nicht aber, daß es in den zwei Jahren zu erwarten sei. Wie üblich.
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Du meinst, in Planung bedeutet so viel wie: man ist sich inzwischen einig, dass man es will. Das ist aber auch schon alles, was in der Richtung unternommen wurde.
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Nein, ein bißchen weiter sind die, soweit ich weiß, schon.
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ok
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Apollon schrieb:
Sagt mal, wo lebt ihr eigentlich?
Bei mir gabs sowas weder auf der Schule noch gibt es das jetzt an der Uni. Wenn ich z. B. wie jetzt einen Leistungsnachweis brauche, dann gehe ich einfach in das Pruefungssekretariat und lasse mir einen ausdrucken.
Bei uns werden die Scheine auch mit Ausnahme der nichttechnischen Wahlfächer auch alle ans ZPA übermittelt und wir können uns dann ne Aufstellung der benötigten Nachweise ausdrucken lassen.
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minhen schrieb:
"sämtliche" und "selbstverständlich", nein.
Für viele Deutsche ist es zwar offenbar nicht vorstellbar, dass es auch ohne "Bürokratie-Overkill" geht, dem ist aber so. Und wenn man wie ich an einer Uni mit 47.000 Studenten, 18 Fakultäten und noch viel mehr Insituten studiert, ist die Motivation gering bei einer solchen Riesenuni eine zentrale Verwaltung für sämtliche Nachweise durchzusetzen. Zumal es in den letzten 600 Jahren der Universitätsgeschichte auch ohne geklappt hatSowas steht normalerweise in der Studentendaten Verordnung StudDatVO und ist Länderspezifisch. Würde mich mal interessieren in welchem Bundesland Du studierst, dort gibt es sicherlich auch eine solche Verordnung.
Es muss keine zentrale Speicherung sein, jedoch müssen bestimmte Daten teilweise bis zu 50Jahre aufbewahrt werden. Wo und wie das geschieht ist Sache der Uni.
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Urkel_ schrieb:
Sowas steht normalerweise in der Studentendaten Verordnung StudDatVO und ist Länderspezifisch. Würde mich mal interessieren in welchem Bundesland Du studierst, dort gibt es sicherlich auch eine solche Verordnung.
Es geht um Bayern (es gibt in ganz Deutschland nur zwei Unis der von mir angegebenen Größenordnung). Ich konnte keine entsprechende Verordnung für dieses Bundesland finden. Wenn ich zudem nach StudDatVO (auch ausgeschrieben) google, komm ich immer nur bei Berlin, Sachsen und Saarland raus. Bei insgesamt 16 Bundesländern nicht wirklich überzeugend. Hast du da was für Bayern auf Lager?
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minhen schrieb:
...(es gibt in ganz Deutschland nur zwei Unis der von mir angegebenen Größenordnung)...
Aha .. danke für den "netten" Hinweis. Wenn Du das alles so genau weisst, dann frag doch mal den Datenschutzbeauftragen deiner Uni. Dem glaubst Du das vieleicht eher.
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Urkel_ schrieb:
minhen schrieb:
...(es gibt in ganz Deutschland nur zwei Unis der von mir angegebenen Größenordnung)...
Aha .. danke für den "netten" Hinweis. Wenn Du das alles so genau weisst, dann frag doch mal den Datenschutzbeauftragen deiner Uni. Dem glaubst Du das vieleicht eher.
Wenn ich etwas wirklich nicht nett meine, dann sag ich das schon sehr deutlich. (Zum Teil weil Nuancen, Andeutungen und selbst offensichtlichste Ironie in Foren von erstaunlich vielen Menschen grundsätzlich nicht wahrgenommen wird. Allgemeine Anmerkung, kein spezifischer Bezug auf dich.) Ich habe, wie gesagt, schon vor dem letzten Beitrag gegoogelt und bin beim bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG), bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) und www.datenschutz-bayern.de gelandet, ohne das Gesuchte zu finden. Allerdings hab ich die Gesetze nur überflogen. Deswegen habe ich ja zurückgefragt, weil ich eben nicht alles so genau weiß und du in dem Punkt vielversprechend aussahst ...
Tut mir leid, wenn du den kurzen Zusatz über die beiden Unis, die sich grundsätzlich streiten wer denn nun die größte Universität Deutschlands sei, in den falschen, persönlichen Hals gekriegt hast.
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Also mal angenommen, so ein Studienbuch wäre wirklich wichtig, was macht ein Finder damit? Er wird es dem Studenten doch wohl zurück geben oder auf dem Fundbüro oder Sekretariat oder einer anderen zentralen Stelle abgeben, oder sehe ich das falsch?