Tiger der Sümpfe - wtf?!
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Ich hab den Verlag über das Kontaktformular doch noch erreicht - Es ist ne Werbeaktion, also kostenlos und ich bin vom Werbeverteiler gestrichen! Perfekt

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Daniel E. schrieb:
Walli schrieb:
Soweit ich weiß musst du die behalten und ggf. zurückgeben. Zum Kauf gezwungen werden kannst du natürlich nicht, aber ich würde einfach den Spieß umdrehen Lagerungskosten verlangen
.Oder ihnen bescheid sagen, daß sie das bis zum, sagenwirmal, 15. Oktober abholen können, sonst schmeißt Du es weg (oder siehst dir den Film an, whatever).
Wieso muss er überhaupt etwas sagen?
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Weil Du nicht einfach Dinge wegwerfen kannst, die dir nicht gehören.
("Empfänger unbekannt verzogen" auf Paket schreiben und in den nächsten Briefkasten werfen, sollte es auch tun.)
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Dinge die in meinem Briefkasten landen gehören mir

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Nein, so einfach ist das nicht.
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Besonders, da typischerweise eine Rechnung beiliegt oder nachgeschickt wird.
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Dinge die in meinem Briefkasten landen gehören mir
Nein, so einfach ist das nicht.
So wie ich das verstanden habe, hat er das doch in seinem Briefkasten vorgefunden und keinerlei Bestätigung unterzeichnet, oder?
Somit ist nicht gewährleistet, dass er es überhaupt erhalten hat.
->Also glaube ich könnte er damit machen was er will.Aber ist ja schon egal weils ja eine Werbeaktion war...
Ich frag mich nur warum die nicht mal "gute" DVDs herschenken können...
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Daniel E. schrieb:
Besonders, da typischerweise eine Rechnung beiliegt oder nachgeschickt wird.
die Leute will ich sehen die einfach aufs gradewohl eine Rechnung schicken. Unbekannte Rechnungen werden von mir einfach in den nächsten Briefkasten gesteckt :p
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Leute,
Ihr denkt viel zu kompliziert. Dafür gibt's zwei einfache Lösungen:
a) er hat doch gar nichts bekommen? Nur Pakete und Einschreiben werden getrackt. Keine Lieferung, keine Leistung, keine Zahlungsverpflichtung. Ende.
b) er hat's unverlangt bekommen. Gehören tut ihm die Sendung nicht. Aber es ist auch nicht zumutbar, Kosten dafür zu tragen. Also liegenlassen. (Aber natürlich nicht benutzen.) Irgendwann - nach einigen Monaten - die Lagerung einstellen.
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b) er hat's unverlangt bekommen. Gehören tut ihm die Sendung nicht.
Also wenn mir jemand zur Tür hingeht, gibt mir ohne was zu sagen ein Paket in die Hand und geht seiner Wege, dann gehört mir das Paket nicht?
Unverlangt bekommen = geschenkt.
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@DEvent:
Wenn jemand versehentlich deine Konto - Nummer bei einer Überweisung angibt gehört dir das Geld ?Dass er es bewußt bekommen hat kann er ja ohne Nachfragen nicht wissen.
Tippo
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DEvent schrieb:
Unverlangt bekommen = geschenkt.
Nein. Lies mal das BGB. Letztlich ist die Übergabe der Ware in diesem Fall ein Antrag für einen Kaufvertrag. Den Du nicht annimmst, Du wirst Besitzer der Ware, aber nicht Eigentümer, da der Vertrag nicht abgeschlossen wird, wenn Du nicht reagierst.