sind übers internet geschlossene verträge rechtsgültig?



  • hi,
    was mich schon immer mal interessieren würde: angenommen ich schliesse irgendeinen vertrag unter benutzung von so'nem webformular (z.b. zeitschrift abbonieren etc.) - theoretisch könnte ich doch jederzeit davon zurücktreten mit der begründung "ich war das gar nicht". jeder könnte doch meine daten da eingetragen haben um mich zu ärgern. natürlich müsste ich dann die erhaltene ware wieder zurückgeben und das war's dann. der anbieter hätte keinerlei anspruch auf vertragserfüllung meinerseits.
    ist das so?



  • Es gilt doch sowieso das Fernabsatzgesetz, dank dessen man innerhalb von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten kann.

    EDIT: Bzw, es galt. Heißt jetzt anders lt. Wikipedia.



  • SeppSchrot schrieb:

    ...dank dessen man innerhalb von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten kann.

    und was ist danach? muss man das zeug dann kaufen? also angenommen ich wäre einer, der gerne leute ärgert, indem ich die mit online-bestellungen überhäufe. das kann doch irgendwie nicht funktionieren... 😕



  • Also selbst wenn ich mal ne Pizza online bestelle, rufen die mich zur Sicherheit nochmal vorher an... 😉

    Das Problem besteht ja nicht nur beim Internet, sondern für den Absender auf einem Brief gibt's ja auch keine Beglaubigung.



  • SeppSchrot schrieb:

    Das Problem besteht ja nicht nur beim Internet, sondern für den Absender auf einem Brief gibt's ja auch keine Beglaubigung.

    naja, irgenwie hast schon recht, aber ich finde so'n schriftlicher vertrag (so mit echter unterschrift und so) scheint doch viel verbindlicher zu sein. man kann hinterher schlecht sagen "das war doch nur ein witz". okay, auf'm pferdemarkt werden die käufe auch per handschlag besiegelt aber es ist trotzdem irgendwie 'persönlicher' als so'ne online-bestellung, die jeder bösewicht vom internet-cafe aus tätigen kann...



  • net schrieb:

    SeppSchrot schrieb:

    Das Problem besteht ja nicht nur beim Internet, sondern für den Absender auf einem Brief gibt's ja auch keine Beglaubigung.

    naja, irgenwie hast schon recht, aber ich finde so'n schriftlicher vertrag (so mit echter unterschrift und so) scheint doch viel verbindlicher zu sein. man kann hinterher schlecht sagen "das war doch nur ein witz". okay, auf'm pferdemarkt werden die käufe auch per handschlag besiegelt aber es ist trotzdem irgendwie 'persönlicher' als so'ne online-bestellung, die jeder bösewicht vom internet-cafe aus tätigen kann...

    Eine Unterschrift ist doch auch leicht fälschbar.

    Wenn du vom Kauf zurück treten willst nach längerer Zeit wirst du es wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen müssen, besonders bei größeren Summen.



  • rüdiger schrieb:

    Eine Unterschrift ist doch auch leicht fälschbar.

    ja, aber es erfordert doch mehr kriminelle energie (denke ich mal) ausserdem können solche fälschungen relativ leicht erkannt werden...

    rüdiger schrieb:

    Wenn du vom Kauf zurück treten willst nach längerer Zeit wirst du es wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen müssen, besonders bei größeren Summen.

    zeit spielt dabei auch eine rolle. ein vertrag in papierform hält viele jahrzehnte. bei einem online-vertrag ist es ja nach kurzer zeit schon nicht mehr nachvollziehbar, an welchem dsl/telefonanschluss der 'kunde' war (je nachdem, wie lange der isp seine logfiles aufhebt). überhaupt würde es mich mal interessieren, ob ein vertragsabschluss an sowas festgemacht wird (wenn man beim zu-schnell-fahren geblitzt wird, ist ja auch erstmal der fahrzeugbesitzer haftbar).

    btw: bitte versteht mich nicht falsch. ich will keine krummen dinger drehen. das interessiert mich jetzt einfach mal...



  • net schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Eine Unterschrift ist doch auch leicht fälschbar.

    ja, aber es erfordert doch mehr kriminelle energie (denke ich mal) ausserdem können solche fälschungen relativ leicht erkannt werden...

    Woran soll das erkannt werden? Ich schreib einen Brief in deinem Namen und schreib da irgendwas runter. Woher soll nun jemand wissen, dass das nicht deine Unterschrift ist?



  • Jan schrieb:

    Woher soll nun jemand wissen, dass das nicht deine Unterschrift ist?

    im zweifelsfall kann das mit meiner unterschrift verglichen werden. handschrift kann nur sehr schwer gefälscht werden...



  • Über solche Dinge lässt es sich ohne konkret zu werden auch nicht so gut diskutieren.
    Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass sich alle Anbieter 'verbindlicherer' Angebote um zusätzliche Sicherheiten bemühen.

    Sei es der Webspaceanbieter, der die Zugangsdaten dann trotz Onlinebestellung zu meiner Postadresse schickt.
    Sei es mein Serverhoster, der dann doch noch eine Kopie des Persos per Post haben möchte, bevor er meinen Server ans I-Net hängt.
    Oder sei es Marc++us, der eine Aktivierung des Accounts per Mail verlangt 😉

    Du siehst, irgendwie ist die Absicherung immer irgendwie an die potentiell mögliche Missbrauchsgröße angepasst...



  • SeppSchrot schrieb:

    Über solche Dinge lässt es sich ohne konkret zu werden auch nicht so gut diskutieren.
    Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass sich alle Anbieter 'verbindlicherer' Angebote um zusätzliche Sicherheiten bemühen.
    Sei es der Webspaceanbieter, der die Zugangsdaten dann trotz Onlinebestellung zu meiner Postadresse schickt.
    Sei es mein Serverhoster, der dann doch noch eine Kopie des Persos per Post haben möchte, bevor er meinen Server ans I-Net hängt.
    Oder sei es Marc++us, der eine Aktivierung des Accounts per Mail verlangt 😉
    Du siehst, irgendwie ist die Absicherung immer irgendwie an die potentiell mögliche Missbrauchsgröße angepasst...

    ja, sowas sollte man als anbieter auch machen um sicher zu gehen. das mindeste ist wohl ein teleonanruf, um sich den auftrag bestätigen zu lassen, denn ein bösewicht wird es wohl kaum in kauf nehmen, dass er angerufen wird (es sei denn er ist 'so böse', dass er sowieso mit geklauten handys arbeitet). eine bestätigung per e-mail ist dagegen nicht so gut. jeder erfahrene internet user kann sich auf die schnelle mal eben eine e-mail adresse besorgen (auch mit falschen angaben). also: solange alles online abläuft haben missetäter und witzbolde gute chancen nicht ertappt zu werden d.h. es würde missbrauch begünstigen und deshalb bedeuten, dass reine onlineverträge eigentlich keine gültigkeit haben...


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