GEZ mit ISDN???
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Jan schrieb:
Wenn der Staat die Luft, die du atmest besteuern würde, was würdest du tun?
a) aufhören zu atmen
b) die Steuer bereitwillig zahlen, du bekommst dafür ja auch erstklassige Luft
c) nicht zahlen und trotzdem atmen, denn du atmest die Luft, die nur über Deutschland hinwegweht.Dicht?
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gelöscht
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volkard schrieb:
warum bietet die ard eigentlich keine 0190-er nummer an, bei der man für 50ct/minute dem fernsehprogramm zuhören kann? dann könnten auch alle telefone beGEZt werden.
Kann das jemand löschen, bevor die das zufällig Lesen und tatsächlich machen?!?
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Und wenn du nen Akustikkoppler ausgräbst: Zahlen...
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Wo kein Henker da kein Richter?
Aber Steuererklärung über Elster und fürs Bankkonto E-Banking benutzen. Ich glaube so blöd sind die nicht
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Hm, das kommt mir gerade... muß ich etwa nächstes Jahr für den Server hier auch GEZ bezahlen? Das könnte sogar sein.
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zahlt ihr denn auch alle fleißig?
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Marc++us@logoff schrieb:
Hm, das kommt mir gerade... muß ich etwa nächstes Jahr für den Server hier auch GEZ bezahlen? Das könnte sogar sein.
Kannst du das bitte hier reinschreiben, wenn du da was rausfindest?
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Ich kapier das nicht so ganz....also muss man für das theoretisch internetfähige Gerät GEZ zahlen?
Häh? Wie ist sowas in einem RECHTSSTAAT denn möglich? Von (ge)recht sehe ich da nämlich nicht viel....
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IsdNler schrieb:
Wie ist sowas in einem RECHTSSTAAT denn möglich? Von (ge)recht sehe ich da nämlich nicht viel....
Du verwechselst da was.
Gerechtigkeit heißt ja nur, daß das Recht für alle gleich ist - und alle müssen zahlen, das wurde durch ein Gesetz zum Recht.
Diese Diskussion hat nichts mit Rechtsstaat oder nicht zu tun. Du müßtest eher die Frage stellen, ob die Leute, die Gesetze machen, nicht total bescheuert sind.
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Wenn ich nur fürs Gerät zahlen muss - ohne es zu nutzen - dann beantrage ich gleich mal Kindergeld. Kinder hab ich zwar nicht, aber das Gerät dazu ist vorhanden *lol*
(ok der war jetzt alt...)
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Marc++us@logoff schrieb:
Hm, das kommt mir gerade... muß ich etwa nächstes Jahr für den Server hier auch GEZ bezahlen? Das könnte sogar sein.
Ja, weil du Streams speichern könntest.
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Bashar schrieb:
Marc++us@logoff schrieb:
Hm, das kommt mir gerade... muß ich etwa nächstes Jahr für den Server hier auch GEZ bezahlen? Das könnte sogar sein.
Ja, weil du Streams speichern könntest.
und das erstklassige internetangebot und die podcasts nicht vergessen.
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Bashar schrieb:
Marc++us@logoff schrieb:
Hm, das kommt mir gerade... muß ich etwa nächstes Jahr für den Server hier auch GEZ bezahlen? Das könnte sogar sein.
Ja, weil du Streams speichern könntest.
Wie sieht das dann mit jemandem aus, der nicht in Deutschland wohnt, aber einen Server in Deutschland hat und deutscher Staatsbürger ist?
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Nicht vergessen, Eure internetfähigen Handys, Telecash-Terminals und Bankautomaten anzumelden!
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c++==d schrieb:
Nicht vergessen, Eure internetfähigen Handys, Telecash-Terminals und Bankautomaten anzumelden!
auja das mach ich
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Gestern kam bei mir der dritte Brief von denen - mal gespannt, wann ich mit einem von deren Drückern spielen darf
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dEUs schrieb:
Gestern kam bei mir der dritte Brief von denen - mal gespannt, wann ich mit einem von deren Drückern spielen darf
wenn es klingelt warte mit nem basy hinter der tür
das hilft oft
gewalt is eine lösung... jedenfalls hier
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Headhunter schrieb:
Wo kein Henker da kein Richter?
Aber Steuererklärung über Elster und fürs Bankkonto E-Banking benutzen. Ich glaube so blöd sind die nichtFinanzamt (staatliche Behörde) hat nichts mit GEZ (privates Inkassounternehmen) zu tun.
Für alle nochmal zum mitmeißeln:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html
dort steht:
20. Internet-PC - Neuartige Rundfunkgeräte
Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 01. April 2005 in Kraft getreten.
Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31.12. 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 01.01.2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 01.01.2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.
Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich“ unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
Außerdem bleibt immer noch die Option: "nicht zahlen".
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Vorrax schrieb:
gewalt is eine lösung... jedenfalls hier
Falsch! Gewalt ist nicht die Lösung, sondern das Mittel zum Zweck.