Eigentum verpflichtet?



  • Artchi schrieb:

    Das mit dem konsumieren und somit dem indirekten beteiligt lassen sein, ist wohl eher gemeint.

    Ok, ich gehe auch davon aus, dass mit diesem Absatz ein Nebeneffekt des Gebrauchs gemeint ist. Schließlich steht da ja "zugleich".

    Artchi schrieb:

    Wenn ich mit meinem 500 PS Boliden tanken gehe, hat der Tankwart schon mal was davon. Mehr als wenn jemand mit nem 3l-Lupo tanken geht. 😉

    Interessanter Aspekt! 😃 ...dann verhalte ich mich also grundgesetzwidrig, wenn ich mir statt eines überteuerten Spritfressers ein überteuertes Sprit-Spar-Mobil kaufe? 🤡

    Artchi schrieb:

    Aber auch sicherlich, das z.B. jemand der prominent und/oder reich ist, z.B. bei der Unesco Botschafter wird und somit Geld einsammeln geht. Oder das jemand z.B. auch mal ne Schule sponsert. Ich glaube in den USA ist das normal, das jemand z.B. öffentliche Einrichtungen unterstützt, wenn er die Kohle hat.

    Ich glaube nicht, dass das gemeint ist. Wie schon gesagt: Ich gehe davon aus, dass hier von einer Art Nebeneffekt die Rede ist. Die Frage, die sich mir stellt ist aber: Welcher Gebrauch von Eigentum hat diesen Nebeneffekt nicht?

    Die soziale Ader, die viele Reiche in den USA haben, lässt sich IMHO nicht so direkt auf Deutschland übertragen. In den USA ist das staatliche Sozialsystem viel schwächer als in Deutschland. Es gibt da weniger staatlich gesteuerte Sozialität. Die wohlhabenden Bürger der USA, die soetwas freiwillig machen, würden hier halt automatisch über die Steuern usw. für solche Dinge aufkommen.



  • Das ist wohl größtenteils auf den Gesetzgeber bezogen als auf eine einzelne Person. Soll heißen, z.B. sorgt der Staat mit seinen Gesetzen für eine soziale Beteiligung am Eigentum Anderer.

    Auf den persönlichen Rahmen bezogen könnte, dass wohl Anwendung finden wenn du z.B. Eigentum besitzt, dass du damit nicht der Allgemeinheit schadest.

    EDIT: Und ich denke das der Artikel in der Politik gerne zitiert wird um Moral zu streuen. Wenn z.B. ein Unternehmen mal wieder ein paar 1000 Leute entlässt.

    tt



  • Gregor schrieb:

    Was heißt das eigentlich?

    das grundgesetz wurde zu einer zeit gebastelt, wo man sich noch nicht ganz klar war, was mit deutschland werden soll. mit diesem passus haben die roten sich offengehalten, mal nen coolen sozialismus einzuführen.
    wenn wir ein gesetzt machen wollen, in dem steht, daß jeder hausbeitzer ein zimmer kostenlos einem arbeitslosen zur verfügung stellen muß, dann ist das durch diesen netten artikel fein gedeckt. und natürlich die ganzen sachen wie grundstücksenteigung für eine ice-trasse (mir sogar einleuchtend) oder für eine mercedes-teststrecke (mir nicht einleuchtend).
    http://www.abendblatt.de/daten/2004/02/11/260954.html?prx=1
    dann hat sich deutschland doch recht anders entwickelt. recht unsozialistisch zur zeit.



  • TheTester schrieb:

    Das ist wohl größtenteils auf den Gesetzgeber bezogen als auf eine einzelne Person. Soll heißen, z.B. sorgt der Staat mit seinen Gesetzen für eine soziale Beteiligung am Eigentum Anderer.

    Dann siehst Du diesen Absatz praktisch als Rechtfertigung für Steuern? Zum Beispiel für die Mehrwertsteuer? "Wenn ich mir mit meinem Geld etwas kaufe, also mein Geld gebrauche, dann kommt dadurch auch gleichzeitig der Allgemeinheit etwas durch die Mehrwertsteuer zu gute."?



  • Das könnte eine der vielen Möglichkeiten sein die uns dieser Absatz gibt, ja.

    tt



  • volkard schrieb:

    wenn wir ein gesetzt machen wollen, in dem steht, daß jeder hausbeitzer ein zimmer kostenlos einem arbeitslosen zur verfügung stellen muß, dann ist das durch diesen netten artikel fein gedeckt.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. So zumindest nicht. Die Arbeitslosen, oder generell die sozial Bedürftigen sind ja nicht "die Allgemeinheit". Insofern ist es mit diesem Absatz geradezu unvereinbar, wenn man so einen Nutzen gerade nur für eine wohl definierte Untermenge der Allgemeinheit festlegt. Warum sollte Dein stinkreicher Nachbar nicht bei Dir schlafen dürfen? 😃

    volkard schrieb:

    und natürlich die ganzen sachen wie grundstücksenteigung für eine ice-trasse (mir sogar einleuchtend) oder für eine mercedes-teststrecke (mir nicht einleuchtend).
    http://www.abendblatt.de/daten/2004/02/11/260954.html?prx=1
    dann hat sich deutschland doch recht anders entwickelt. recht unsozialistisch zur zeit.

    Oh, die Enteignungsfragen sind in Absatz 3 geklärt:

    Grundgesetz, Artikel 14, Absatz 3 schrieb:

    Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.



  • Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
    aha, die "Allgemeinheit" ist da auch mal mercedes gewesen mit dem ansinnen, eine teststrecke zu bauen.
    sehr spezielle allgemeinheit. viel spezieller als die arbeitslosen.
    mittelbar kommts schon irgendwie der allgemeinheit zugute, wenn die dosenbierparies in deinem haus sind und nicht mehr vorm aldi.



  • volkard schrieb:

    Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
    aha, die "Allgemeinheit" ist da auch mal mercedes gewesen mit dem ansinnen, eine teststrecke zu bauen.
    sehr spezielle allgemeinheit. viel spezieller als die arbeitslosen.
    mittelbar kommts schon irgendwie der allgemeinheit zugute, wenn die dosenbierparies in deinem haus sind und nicht mehr vorm aldi.

    I.d.T. 😃 ...wobei sich dann die Frage stellt, wie sehr man diese Untermenge der Allgemeinheit einschränken darf. ...wenn man diesen Absatz wieder auf eine Privatperson beziehen würde: Würde jeder Gebrauch von Eigentum dieser Person, der der Person selbst nützt, mit diesem Absatz übereinstimmen? Schließlich gehört auch diese Person zur Allgemeinheit.

    Naja, mir kommt es irgendwie so vor, als ob man in den Artikel alles mögliche reininterpretieren kann. ...und wahrscheinlich ist das ganze Grundgesetz so schwammig geschrieben.



  • Gregor schrieb:

    Naja, mir kommt es irgendwie so vor, als ob man in den Artikel alles mögliche reininterpretieren kann.

    jup. aber die interpretation festigt sich im zuge der richterlichen rechtsfortsprechung.

    wahrscheinlich ist das ganze Grundgesetz so schwammig geschrieben.

    GG zum mitlesen
    och artikel 22 ist schon recht deutlich, wenigstens was die ersten beiden farben angeht. daß buttergelb statt gold genommen wird, ist aber komisch.

    ok, artikel 27 ist eindeutig (aber welchen sinn hat das?).

    ok, artikel 31 ist klar. also es gibt einen artikel, der nicht so schwammig ist, womit ich deine vermutung gerade noch widerlegen konnte.



  • volkard schrieb:

    och artikel 22 ist schon recht deutlich, wenigstens was die ersten beiden farben angeht. daß buttergelb statt gold genommen wird, ist aber komisch.

    Hmmm. Ich finde den Artikel da nicht so eindeutig. Da steht weder, ob es Quer- oder Längsstreifen sind, noch welche Breite die haben usw..

    Kennst Du die offizielle Beschreibung der Europaflagge? Habe die leider gerade nicht gefunden, aber da werden Größe, Winkel, Anzahl usw. der Sterne ganz genau definiert. 🙂

    EDIT: Ah: http://europa.eu/abc/symbols/emblem/graphics1_de.htm

    Das Emblem besteht aus einer blauen rechteckigen Flagge, deren Breite das Anderthalbfache der Höhe mißt. Auf einem unsichtbaren Kreis, dessen Mittelpunkt der Schnittpunkt der Diagonalen des Rechtecks bildet, sind in gleichmäßigem Abstand zwölf goldene Sterne angeordnet. Der Kreisradius beträgt ein Drittel der Rechteckhöhe. Jeder Stern hat fünf Zacken, deren Spitzen einen unsichtbaren Umkreis mit dem Radius von jeweils 1/18 der Rechteckhöhe berühren. Alle Sterne stehen senkrecht, d. h. ein Zacken weist nach oben, während zwei weitere auf einer unsichtbaren Geraden ruhen, die die Senkrechte zum Fahnenschaft bildet. Die Sterne sind wie die Stunden auf dem Zifferblatt einer Uhr angeordnet. Ihre Zahl ist unveränderlich.

    EDIT2: Wer meint, nach dieser Beschreibung ein Programm schreiben zu können, das eine korrekte Europaflagge generiert? 🙂 Ich glaube, in der Beschreibung fehlt auch noch was.



  • volkard schrieb:

    Gregor schrieb:

    Naja, mir kommt es irgendwie so vor, als ob man in den Artikel alles mögliche reininterpretieren kann.

    jup. aber die interpretation festigt sich im zuge der richterlichen rechtsfortsprechung.

    das grundlegende problem ist nicht nur das, sondern um ein gesetz richtig zu verstehen, muss man den entstehungszusammenhang ebenfalls mitdenken. eine richtige interpretation muss bei unklarheiten immer auch z.b. die stenografischen protokolle mitanalysieren und die rechtstradition mitdenken. ein gesetzestext alleine hat (für laien) so gut wie keine aussagekraft.


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