Freeware Software : Streit um rechte



  • Hallo

    Wichtig dürfte außerdem wie essentiell die Daten für die Software sind. Denn der Verlgleich mit dem Webbrowser hinkt, ein normaler Webbrowser braucht weder diese spezielle Daten noch wurde er speziell zur Ansicht dieser Daten erstellt.
    Wenn die Daten allerdings zusätzlich benutzt werden, und die Software grundsätzlich auch ohne diese läuft, ist es dem Prinzip des Webbrowsers (in der Nutzung von Fremddaten) ähnlich.

    bis bald
    akari



  • <a href= schrieb:

    LEO Wörterbuch: Copyright">
    Sämtliche Rechte an der im Rahmen dieses Online-Angebots entwickelten Software und den eingepflegten Inhalten liegen bei der LEO GmbH. Eine - auch auszugsweise - Verwendung der Inhalte, außer in der von uns angebotenen Form, ist nicht erlaubt. Insbesondere ist es nicht gestattet, Inhalte per Script u.ä. automatisiert abzufragen.

    Ich kann mir schon vorstellen dass solche Nutzungsbedingungen rechtlich machbar sind.



  • akari schrieb:

    Wichtig dürfte außerdem wie essentiell die Daten für die Software sind.

    Ist IMO irrelevant. Wenn Firma B die Daten zur privaten Verwendung bereitstellt dann kann sie keinen Einfluss darauf nehmen, auf welche Weise oder mit welchen Programmen darauf zugegriffen wird. Sie kann z.B. nicht den Zugriff per "Full-Feature-Browser" (FF, IE usw.) erlauben, den per Spezial-Browser (Anwendung, die nur bestimmte Teile einer Webseite lädt) aber verbieten. Wenn letzteres möglich wäre, dann hätten sicher schon viele Website-Betreiber ein Verbot der Verwendung von Werbeblockern bei Nutzung ihrer Seiten gerichtlich durchgesetzt.

    <a href= schrieb:

    LEO Wörterbuch: Copyright">Insbesondere ist es nicht gestattet, Inhalte per Script u.ä. automatisiert abzufragen.

    Halte ich für nicht durchsetzbar. Schliesslich ist ein Browser im Endeffekt auch nur ein Script, das die Inhalte automatisiert abruft.



  • Jansen schrieb:

    <a href= schrieb:

    LEO Wörterbuch: Copyright">Insbesondere ist es nicht gestattet, Inhalte per Script u.ä. automatisiert abzufragen.

    Halte ich für nicht durchsetzbar. Schliesslich ist ein Browser im Endeffekt auch nur ein Script, das die Inhalte automatisiert abruft.

    Es geht um die Form der Inhalte.



  • finix schrieb:

    Es geht um die Form der Inhalte.

    Ja und!?
    Wenn dict.leo.org durch den Werbeblocker gelaufen ist sieht der Inhalt der Webseite anders aus als vorher.
    Werbeblocker werden massenhaft öffentlich angeboten, auch als kommerzielle Produkte, trotzdem wird kein Hersteller von leo verklagt.

    Um auf den Ausgang der Diskussion zurückzukommen: entscheidend kann eigentlich nur die Art der Nutzung der Daten sein. Solange diese nur für private Zwecke erfolgt ist die Art und Weise des Zugriffes irrelevant.

    Meinung



  • WOW

    vielen dank für die vielen antworten

    ja das mit daten per laufzeit stimmt es werden keine daten der Frima vun anfang mitgeliefert



  • finix schrieb:

    <a href= schrieb:

    LEO Wörterbuch: Copyright">
    Sämtliche Rechte an der im Rahmen dieses Online-Angebots entwickelten Software und den eingepflegten Inhalten liegen bei der LEO GmbH. Eine - auch auszugsweise - Verwendung der Inhalte, außer in der von uns angebotenen Form, ist nicht erlaubt. Insbesondere ist es nicht gestattet, Inhalte per Script u.ä. automatisiert abzufragen.

    Ich kann mir schon vorstellen dass solche Nutzungsbedingungen rechtlich machbar sind.

    Aus einer technischen Sicht ist das ja ziemlich dämlich. So darf man sich ja nur die HTML-Ausgabe angucken, da ein Browser ja bereits ein Script oder ähnliches ist, dass die Daten in Pixel umwandelt.

    Aber da Daten dem Urheberrecht unterliegen, braucht man natürlich auch Erlaubnis des Urhebers die Daten anzupassen und zu verändern.

    Im Zweifelsfall würde ich kein Binary rausrücken und nur den Quelltext oder eine Anwendung, bei der man erst die Daten der Firma B "manuell" hinzufügen muss.



  • rüdiger schrieb:

    Aus einer technischen Sicht ist das ja ziemlich dämlich. So darf man sich ja nur die HTML-Ausgabe angucken, da ein Browser ja bereits ein Script oder ähnliches ist, dass die Daten in Pixel umwandelt.

    Nein, das sehe ich nicht so. Sich nur den HTML-'Quelltext' ansehen zu dürfen ist eine, zwar nahe liegende, aber dennoch komplett willkürliche Beschränkung deinerseits. Wenn du das wirklich so interpretieren willst wäre bereits das darstellen als HTML eine scriptuelle Umwandlung der Daten.



  • Salut schrieb:

    Firma A schreibt ein FREEWARE Software Programm für mobile Geräte z.B.: Pocket pc) .Das Programm nutz Daten von Firma B, diese Daten stellt Firma B im Internet kostenlos zur Privaten Nutzung zur Verfügung (Zitat : „Diese Informationen sind für Privatanwender kostenlos.“ )
    Soweit ist a nix schlimmes. Nur jetzt kommen meine fragen.
    Braucht Firma A die Erlaubnis der Firma B um solch ein Programm zu schrieben und Kostenlos an endnutzer zur Verfügung zu stellen?
    Darf Firma B der Firma A es verbieten solch ein Programm kostenlos zur Verfügung zu stellen?

    Weiß Firma B um Firma A bzw deren Software? Gesetzt den Fall Firma B stellt in der Tat lediglich die Daten zur Verfügung und Firma A könnte sich zu einer kleinen Lizenzänderung durchringen, würde sich da nicht evtl eine Partnerschaft anbieten?

    Ansonsten wäre die von Artchi & rüdiger vorgeschlagene Variante wahrscheinlich die sinnvollste. Vielleicht nicht einmal nur rechtlich gesehen, sondern man könnte wahlweise auch Daten von Firma X oder Projekt Y mit der Software nutzen.

    Wenn das nicht möglich ist, sprich die Software von Firma A so grundlegend an die Daten von Firma B gebunden ist, kannst du schlecht von privater Nutzung sprechen; unabhängig davon ob Firma A die Software entgeltlich vertreibt oder nicht.



  • finix schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Aus einer technischen Sicht ist das ja ziemlich dämlich. So darf man sich ja nur die HTML-Ausgabe angucken, da ein Browser ja bereits ein Script oder ähnliches ist, dass die Daten in Pixel umwandelt.

    Nein, das sehe ich nicht so. Sich nur den HTML-'Quelltext' ansehen zu dürfen ist eine, zwar nahe liegende, aber dennoch komplett willkürliche Beschränkung deinerseits. Wenn du das wirklich so interpretieren willst wäre bereits das darstellen als HTML eine scriptuelle Umwandlung der Daten.

    Ist es im Grunde doch. Ich meine wo ist der Unterschied zwischen einem Browser, der versucht der HTML-Definition des W3Cs gerecht zu werden und einem Programm, dass die Daten in eigener Form auf dem Bildschirm darstellt?



  • rüdiger schrieb:

    Ich meine wo ist der Unterschied zwischen einem Browser, der versucht der HTML-Definition des W3Cs gerecht zu werden und einem Programm, dass die Daten in eigener Form auf dem Bildschirm darstellt?

    Der eine malt bunte Bilder, der andere macht irgendwas, was der Richter (und derjenige, der die Lizenzbedingungen verfasst hat) nicht versteht.



  • SG1 schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Ich meine wo ist der Unterschied zwischen einem Browser, der versucht der HTML-Definition des W3Cs gerecht zu werden und einem Programm, dass die Daten in eigener Form auf dem Bildschirm darstellt?

    Der eine malt bunte Bilder, der andere macht irgendwas, was der Richter (und derjenige, der die Lizenzbedingungen verfasst hat) nicht versteht.

    Sagen wir es mal so, die Partei die am meisten Geld auf den Prozess verschwenden kann, wird sich wohl recht verschaffen können. So ist das eben bei Urheberrechts-Fragen.



  • rüdiger schrieb:

    Ist es im Grunde doch. Ich meine wo ist der Unterschied zwischen einem Browser, der versucht der HTML-Definition des W3Cs gerecht zu werden und einem Programm, dass die Daten in eigener Form auf dem Bildschirm darstellt?

    Ganz einfach: der Browser stellt den Inhalt in der angebotenen Form dar, das andere Programm nicht.



  • finix schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Ist es im Grunde doch. Ich meine wo ist der Unterschied zwischen einem Browser, der versucht der HTML-Definition des W3Cs gerecht zu werden und einem Programm, dass die Daten in eigener Form auf dem Bildschirm darstellt?

    Ganz einfach: der Browser stellt den Inhalt in der angebotenen Form dar, das andere Programm nicht.

    Nein, der Browser stellt den Inhalt so dar, wie er ihn interpretiert. Mach mal etwas mit xhtml und css und lass dir das von zwei verschiedenen Browsern bzw. zwei unterschiedlichen Major-Versionen eines Browsers anzeigen.



  • rüdiger schrieb:

    Nein, der Browser stellt den Inhalt so dar, wie er ihn interpretiert. Mach mal etwas mit xhtml und css und lass dir das von zwei verschiedenen Browsern bzw. zwei unterschiedlichen Major-Versionen eines Browsers anzeigen.

    Ja, schon klar. Aber hier geht's doch gar nicht um technische Finessen & Begrenzungen. Keiner der Browser wird das Firmen-Logo entfernen, das halbe Dokument durch Google-Ads ersetzen und sämtliche Links als grüne Mutanten-Smileys darstellen.



  • Opera kann die Seiten von sich aus ganz schön verwurschtelt darstellen(ansicht/seitendarstellung).



  • Grundsätzlich müssen alle Lösungen, die öffentlich angeboten werden sollen, unsere Ergebnisseite so ausliefern, wie sie bei Worteingabe auf unserer Seite dict.leo.org erscheint. Da sich dieser kostenlose Service weitgehend durch Werbeeinnahmen trägt, gestatten wir keine "optimierten" Lösungen, die u.a. die Werbung ausblenden.

    ... macht doch eigentlich jedwege Diskussion unnötig oder nicht?



  • byto schrieb:

    ... macht doch eigentlich jedwege Diskussion unnötig oder nicht?

    Keineswegs. Die Frage ist doch gerade, so eine Klausel rechtlich Bestand hätte, ob der Anbieter also die Art der Darstellung beim Endnutzer vorschreiben kann. Ich meine, er kann es nicht:

    Jansen schrieb:

    Wenn dict.leo.org durch den Werbeblocker gelaufen ist sieht der Inhalt der Webseite anders aus als vorher.
    Werbeblocker werden massenhaft öffentlich angeboten, auch als kommerzielle Produkte, trotzdem wird kein Hersteller von leo verklagt.

    In die gleiche Kategorie fällt der Hinweis auf die unterschiedliche Darstellung in unterschiedlichen Browsern. Oder z.B. bei unterschiedlichen Fenstergrössen.

    finix schrieb:

    Aber hier geht's doch gar nicht um technische Finessen & Begrenzungen.

    Werbeblocker sind technisch raffiniert und haben nur einen Zweck: das Begrenzen oder Verändern der Darstellung der angebotenen Daten.



  • Es ist aber nun mal zu unterscheiden, ob Du für private Zwecke einen Werbeblocker verwendest oder ob Du kommerziell (selbst wenns Freeware ist) ein Werkzeug bereitstellst, dass einen bestimmten Inhalt Dritter in veränderter Form anzeigt.

    Denn nicht umsonst heisst es weiter:

    Generell gestatten wir die Veröffentlichung von Toolbars u.ä. nur nach Rücksprache - für den eigenen Gebrauch steht es Ihnen natürlich frei, sich eine persönliche Lösung zu erstellen.



  • Ähm ... der Hersteller (egal ob Firma oder Privatperson) des Werbeblockers stellt ein Werkzeug bereit, "das einen bestimmten Inhalt Dritter in veränderter Form anzeigt."
    Was kann leo tun, ausser sich zu ärgern, und/oder das Angebot einzustellen?

    Die Nutzungsbedingungen der leo-Seite würden im Endeffekt bedeuten, dass ich nur ein von mir selbst erstelltes und nur bei mir selbst eingesetztes Programm/Script zum Abruf der Webseite vewenden darf.
    Immer daran denken: Werbeblocker, Browser etc. nutzen die Daten Dritter nicht, sie transportieren sie lediglich und stellen sie dar. Die Nutzung erfolgt durch den ... ähh ... Nutzer, und nur die Nutzung kann reglementiert werden.


Anmelden zum Antworten