Darf eine Software aussehen wie...
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Hallo zusammen..
Darf die Benutzeroberfläche einer Software (exakt) aussehen wie irgendein existierendes NICHT Software Produkt, in diesem Fall ein Apple iPod? Es handelt sich dabei um Free bzw. Shareware die übers Internet vertrieben werden soll.
Was ist allgemein beim Anbieten von Free- oder Shareware alles zu beachten?
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Du musst beachten, das es auch für Design ein Markenschutz gibt.
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jaja, aber wie weit geht so ein Schutz? Darf ein Gummibärchen nicht so aussehen wie ein BMW?
Kenn mich da leider gar nicht aus..
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Das Gummibärchen würde wohl keine ausreichende Ähnlichkeit zu einem BMW erreichen

Ansonsten siehe rüdigers Post: Jedes Werk kann ich Deutschland geschützt sein, sofern es eine gewisse "Schöpferische Höhe" erreicht hat, die es "schützenswert macht". Dazu kann dir im Notfall nur ein Anwalt Auskunft erteilen (und wir können bzw. dürfen dir hier keine Rechtsberatung geben).
Lies dir mal das UrhG durch (insbesondere die weiter vorne liegenden Paragraphen), ggf. auch das KunstUrhG:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.htmlDann solltest du ein klareres Bild haben - Die 1min zum Lesen solltest du investieren

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Es handelt sich dabei um Free bzw. Shareware die übers Internet vertrieben werden soll.
Vorsicht!
Apple wird sich bemühen, seine Marken und Muster in möglichst allen Staaten zu schützen. Wenn Du Dich jetzt auf das deutsche Recht versteifst, und eine Lösung/Umgehung findest, ist damit nicht viel gewonnen. Z.B. könnte Apple in Tschechien klagen. Dann solltest Du Dir das Einreisen nach Tschechien genau überlegen.wir können bzw. dürfen dir hier keine Rechtsberatung geben
Bei aller Wertschätzung (die Du verdient hast), Reyx:
Wir können, wenn wir wissen (was leider eher selten der Fall sein wird).
Es gibt keinen Grund, warum wir nicht dürften.Du musst beachten, das es auch für Design ein Markenschutz gibt.
In Österreich heißt das dann: Musterschutz.
Wie das in Deutschland ist, weiß ich nicht.
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cheopz schrieb:
wir können bzw. dürfen dir hier keine Rechtsberatung geben
Bei aller Wertschätzung (die Du verdient hast), Reyx:
Wir können, wenn wir wissen (was leider eher selten der Fall sein wird).
Es gibt keinen Grund, warum wir nicht dürften.Doch den gibt es: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz
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Doch den gibt es: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

Deutschland ist wohl seltsamer, als ich gedacht habe.Wie auch immer:
Da ich Österreicher bin und eine solche Tat in Österreich begehen würde, erstreckt sich die Strafbarkeit wohl nicht auf mich.Weiters (ein wenig gewagt):
Teleologisch schützt das dt Rechtsberatungsgesetz die *deutschen* Staatsbürger, also mich nicht.
Ergo darf jeder deutsche *mir* sehr wohl Rechtsberatung erteilen.
Ich darf wiederum jedem Deutschen Rechtsberatung erteilen (wiewohl ich mich im dt Recht kaum auskenne).Also würde es doch reichen, mir die Beratung zuteil werden zu lassen, ich könnte sie dann an Deutsche weitergeben.
Das wäre btw kein agere in fraudem legis, da mich die Materie interessiert und auch mit meiner univeritären Forschung kongruiert.Ich finde das Ganze ein wenig lächerlich.
Es mag ja sein, dass ich nur Schwachsinn zum dt Finanzstrafrecht sagen kann, aber wenn mich einer fragte, was eine abstrakte Tradition im dt BGB verloren hat, würde ich schon gerne was sagen, das Hand und Fuß hat. Wäre das dann Rechtsberatung?
Und wenn einer fragte, was rechtmäßiger Besitz ist?
Oder wenn einer fragte, welche Auswirkungen der EGV auf die deutsche Rechtslage hat?
Oder wenn einer fragte, ob er sich gegen eine Vergewaltigung wehren darf?EDIT:
Tippfehler korrigiert.
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Habe nicht alles gelesen, was du geschrieben hast.
Nur so viel: Marc++us ist Deutscher und der Server wird in Deutschland betrieben. Im Zweifelsfalle wird er dafür haftbar gemacht. Also gilt für dieses Forum die deutsche Gerichtsbarkeit, egal wo ihr herkommt.