Verbandskasten für Büro - welchen?



  • Hi Leute,

    gibt es irgendwelche gesetzlichen Vorschriften, die ein Verbandskasten erfüllen muss, den man in einem Büro deponiert?



  • Der einzige, den ich mal gesehen habe war einer ausm Auto. 😕
    Immerhin klebte das Pflaster noch... sch*** scharfkantige PC Gehäuse. 👎



  • Hi,

    nein, es gibt keine gesetzlichen Vorschriften dafür, allerdings sollte man folgende Punkte beachten:

    1.) Leicht erreichbar (durch keine Gegenstände etc. verdeckt)
    2.) Gut sichtbar angebracht
    3.) Dafür vorgesehene Markierung (Großes Kreuz etc.)

    MfG mikey.


  • Mod

    Es gibt selbstverständlich dafür Vorschriften, allerdings nicht direkt gesetzlich, unter anderem auch wo er gelagert werden darf, wie er gekennzeichnet sein muß, usw. Die Berufsgenossenschaft hat diesbezüglich Informationen.

    Was viele Selbständige übrigens nicht wissen, auch als 1-Mann-Gewerbe muß man sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden (zahlt allerdings keine Beiträge).



  • Wenn ihr einen Zuliefer für Büromaterial habt, die führen normalerweise auch Verbandskästen. Damit wirst du meiner Meinung nach nicht falsch liegen.

    mfG
    Tippo



  • nimm doch einen für's Kfz.
    müsste doch reichen...



  • Marc++us schrieb:

    Was viele Selbständige übrigens nicht wissen, auch als 1-Mann-Gewerbe muß man sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden (zahlt allerdings keine Beiträge).

    im gegensatz zur IHK, wo man gleich zahlt.


  • Mod

    ... zumindest als Kleinunternehmer kann man bei der IHK Beitragsbefreiung beantragen.



  • Marc++us schrieb:

    ... zumindest als Kleinunternehmer kann man bei der IHK Beitragsbefreiung beantragen.

    na, toll. das hatten die mir nicht verraten.



  • volkard schrieb:

    Marc++us schrieb:

    ... zumindest als Kleinunternehmer kann man bei der IHK Beitragsbefreiung beantragen.

    na, toll. das hatten die mir nicht verraten.

    Wären ja auch schön doof.

    Dann werde ich mich wohl mal an die Berufsgenossenschaft wenden - danke!



  • Was viele Selbständige übrigens nicht wissen, auch als 1-Mann-Gewerbe muß man sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden (zahlt allerdings keine Beiträge).

    Information von IHK und BG erledigt bei uns in Hessen gleich das Finanzamt. IHK befreit bis Gewinn von 5200 Euro. Darüber muss man zahhlen. Das Finanzamt meldet den Gewinn (gemäß Steuererklärung) direkt an IHK. IHK versucht aber bereits vorab Geld zu bekommen und rechnet gleich munter auf die Folgejahre weiter. Man kann sich aber zunächst befreien lassen. 😉

    Ansonsten: In Deutschland gibt es immer eine Norm: DIN 13 157


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