Wie finanziert ihr euer Studium?



  • Korbinian schrieb:

    scrub schrieb:

    ...eltern verklagen...bist du irre...

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten. Es gibt genug Faelle, bei denen sich die Kinder den Unterhalt wirklich einklagen muessen, wenn z.B. der Vater abgedampft ist, das Kindergeld weiter einsackt aber keinen Unterhalt rueberwachsen lassen will. (kein = 0)
    Ich hab das selber mitbekommen aus naechsten Freunden, das ist kein Spass.

    Und eben weil's kein Spaß ist tut man's nicht, wenn's nicht unbedingt nötig ist. Was genau an der Schilderung des OP lässt Dich darauf schließen, dass es in seinem Fall nötig ist?



  • Kann man nicht auch zum Bund gehen, da arbeiten (Offizierslaufbahn?) und nebenbei studieren?
    Man müsste sich halt für mehrere Jahre verpflichten.



  • Korbinian schrieb:

    Er mein sicherlich pro Woche, da man diese Stunden i.d.R. so angibt.

    Ich habe noch nie einen Hiwi seine Wochenstundenzahl angeben gehört. Außerdem erschienen mir 19 Stunden pro Woche ziemlich viel. Das ist absolut unüblich.



  • Hauptmann von Köpenick schrieb:

    Kann man nicht auch zum Bund gehen, da arbeiten (Offizierslaufbahn?) und nebenbei studieren?
    Man müsste sich halt für mehrere Jahre verpflichten.

    Keine Ahnung ob das heute auch noch so ist, aber zu meiner Zeit(vor 3 Jahren) musste mann sich wenn man beim Bund studieren wollte im Vorfeld für 7 Jahre verpflichten, hatte aber keine garantie das man dann nach der Grundasubildung auch studieren durfte und nicht doch noch für iregend was anderes eingeteilt wurde. Das war der Grund der mich abgeschreckt hat. Achja, und bei diesem Deppentest denn sich dich machen lassen musst du auf jeden fall mit 1,x abschneiden sonst ist eh nix mit studieren beim Bund.



  • scrub schrieb:

    Korbinian schrieb:

    Er mein sicherlich pro Woche, da man diese Stunden i.d.R. so angibt.

    Ich habe noch nie einen Hiwi seine Wochenstundenzahl angeben gehört. Außerdem erschienen mir 19 Stunden pro Woche ziemlich viel. Das ist absolut unüblich.

    bei uns ist das sehr üblich die wochenstundenanzahl anzugeben (ich hab noch nie was anderes gehört). desweiteren gibt es 9 1/2 und 19 stunden shk stellen bei uns. bei den shk stellen in der forschung sind welche mit 19 stunden umfang auch nicht grad unüblich.

    edit: und soooooo schrecklich viel ist das wirklich nicht, wenn man so ~7 stunden samstags und sonntags arbeitet bleibt ohne probleme noch genug zeit sich abends zu besaufen wenn man das möchte. der rest geht eh für besprechungen und organisatorischen kram drauf.

    edit2: übrigens ist die bezeichnung hiwi nicht grad so der renner.



  • borg schrieb:

    edit2: übrigens ist die bezeichnung hiwi nicht grad so der renner.

    Wieso? Bloß weil sie zufällig auch für Hilfswilliger steht, was wohl kaum jemand damit assoziiert wenn jemand sagt "ich bin HiWi"? Finde ich albern. Demnächst darf man Kleinkindern wohl auch nicht mehr das ABC lehren, weil dahinter Massenvernichtungswaffen vermutet werden oder was?



  • Wenn du über 25 bist und eine abgeschlossene Ausbildung hast (was du ja hast) und dein eigenes Leben lebst (hast ja schon ewig ne eigene Wohnung), dann ist das mit dem elternunabhängigen Bafög gar kein Problem.
    Der Sohn von nem Bekannten studiert so zur Zeit auch und bekommt ~600€ Bafög (elternunabhängig).



  • Hauptmann von Köpenick schrieb:

    Kann man nicht auch zum Bund gehen, da arbeiten (Offizierslaufbahn?) und nebenbei studieren?
    Man müsste sich halt für mehrere Jahre verpflichten.

    Ja, allerdings:

    a) die Wahl des Studiengangs ist nicht garantiert, was natürlich schade ist, denn gerade die Studiengänge Etechnik und Informatik an den Bw-Unis sind erstklassig, nur wird's dann u.U. doch nur Pädagogik oder BWL.

    b) das Studium hat einen erheblichen Druck, da in Trimestern studiert wird, es gibt auch keine Semesterferien, dafür bekommt man aber auch sein Vollgehalt weiter

    c) es ist nicht "arbeiten und nebenbei studieren", sondern man macht seine ganze Grundlaufbahn, wird dann für das Studium freigestellt, und geht dann in die Laufbahn zurück. Versagt man im Studium, so kann es sogar sein, daß man seine Laufbahn vorzeitig beendet bekommt. Bummelstudium ist da nicht, da gibt's eine ziemlich strikte Zeitvorgabe für das Studium.

    d) heutzutage wird jeder Zeitsoldat sicher auf Auslandseinsätze geschickt, was ein entsprechendes Lebensrisiko mit sich bringt - wenn man ohnehin auf Abenteuer aus ist, wird man das evtl in Kauf nehmen, aber bißchen gefährlicher als Zivilleben ist das schon



  • lolz schrieb:

    Wenn du über 25 bist und eine abgeschlossene Ausbildung hast (was du ja hast) und dein eigenes Leben lebst (hast ja schon ewig ne eigene Wohnung), dann ist das mit dem elternunabhängigen Bafög gar kein Problem.
    Der Sohn von nem Bekannten studiert so zur Zeit auch und bekommt ~600€ Bafög (elternunabhängig).

    Das ist möglich? Unter 25 geht das nicht oder wie? Aber man muss doch die Hälfte des Bafögs zurück zahlen oder? Kenn mich da nicht so aus, mein Vater hat ne eigene Firma + Haus, deshalb ist es für mich unmöglich Bafög zu beantragen, solang ich noch zuhause wohne.



  • Maddy schrieb:

    Das ist möglich? Unter 25 geht das nicht oder wie? Aber man muss doch die Hälfte des Bafögs zurück zahlen oder? Kenn mich da nicht so aus, mein Vater hat ne eigene Firma + Haus, deshalb ist es für mich unmöglich Bafög zu beantragen, solang ich noch zuhause wohne.

    http://www.bafoeg-rechner schrieb:

    Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:

    * Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt oder
    * dies tut, nachdem Ihr nach einer Ausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart,
    * wobei Erwerbstätigkeit nur dann als solche zählt, wenn Ihr während der Zeit ein bestimmtes Einkommen erzielt habt
    * Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg
    * Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind

    .. mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!

    1. Grundsätzliches
    2. Erwerbstätigkeit vor dem Studium
    3. BAföG wird für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg beantragt
    4. Bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre
    5. Unbekannter Aufenthaltsort der Eltern / Vollwaise
    6. Sonderfall: Elternunabhängiges BAföG über das sog. Vorausleistungsverfahren



  • Bei Eltern, die selbständig sind, gibt es noch eine andere Nettigkeit: man kann den Anrechnungszeitraum des Elterneinkommens auf das aktuelle Jahr schieben! Normalerweise ist das ja immer das Vorjahr, das genommen wird.

    Sollte sich nun im laufenden Jahr der Gewinn der Unternehmung Deiner Eltern gegenüber diesem Vorjahr verringert haben, so kann man beantragen, daß das laufende Jahr als Bemessungsgrundlage verwendet wird. Da der Gewinn aber nicht genau ermittelbar ist bedeutet das, daß man den Höchstsatz bekommt und nachträglich der richtige Satz ermittelt wird, sobald der Gewinn des laufenden Jahrs feststeht. Da man die Gewinnermittlung aber steuerlich sehr lange hinausschieben kann, schafft das eine lange Zeit, bis die Rückforderung kommt. Dazu kommt noch, daß man durch Verschiebungen auch Gewinne ein Jahr vor- oder zurück schieben kann, was damit Hand in Hand geht.

    Mehr Details kennt der Steuerberater Ihres Vertrauens.



  • Marc++us schrieb:

    Bei Eltern, die selbständig sind, gibt es noch eine andere Nettigkeit: man kann den Anrechnungszeitraum des Elterneinkommens auf das aktuelle Jahr schieben! Normalerweise ist das ja immer das Vorjahr, das genommen wird.

    Sollte sich nun im laufenden Jahr der Gewinn der Unternehmung Deiner Eltern gegenüber diesem Vorjahr verringert haben, so kann man beantragen, daß das laufende Jahr als Bemessungsgrundlage verwendet wird. Da der Gewinn aber nicht genau ermittelbar ist bedeutet das, daß man den Höchstsatz bekommt und nachträglich der richtige Satz ermittelt wird, sobald der Gewinn des laufenden Jahrs feststeht. Da man die Gewinnermittlung aber steuerlich sehr lange hinausschieben kann, schafft das eine lange Zeit, bis die Rückforderung kommt. Dazu kommt noch, daß man durch Verschiebungen auch Gewinne ein Jahr vor- oder zurück schieben kann, was damit Hand in Hand geht.

    Mehr Details kennt der Steuerberater Ihres Vertrauens.

    Und dann wundert man sich noch warum in Deutschland kein Mensch mehr durchblickt, wenn es ums Geld geht.

    Ich wusste das zwar schon immer, aber als ich mich letztens mal erkundigt habe ob ich nachdem Zivildienst für einen Ferienjob Sozialabgaben leisten muss (und wieviel ich maximal verdienen darf) wurde mir erstmals so richtig bewusst wie unglaublich komplex das alles ist.

    @Maddy hast ja jetzt richtige Infos bekommen, ich hatte nur etwas halbwissen dazu.



  • Marc++us schrieb:

    Bei Eltern, die selbständig sind, gibt es noch eine andere Nettigkeit: man kann den Anrechnungszeitraum des Elterneinkommens auf das aktuelle Jahr schieben! Normalerweise ist das ja immer das Vorjahr, das genommen wird.

    Das geht immer, die Eltern müssen nicht selbständig sein. Und üblicherweise wird der Steuerbescheid von vor zwei Jahren genommen.



  • Inwiefern ist das Studium denn mit dem Betrieb deiner Eltern vereinbar? Können die dich eventuell einstellen und dann auf Weiterbildung schicken? Afaik lässt sich in solchen Fällen einiges abschreiben.

    MfG SideWinder



  • scrub schrieb:

    Marc++us schrieb:

    Bei Eltern, die selbständig sind, gibt es noch eine andere Nettigkeit: man kann den Anrechnungszeitraum des Elterneinkommens auf das aktuelle Jahr schieben! Normalerweise ist das ja immer das Vorjahr, das genommen wird.

    Das geht immer, die Eltern müssen nicht selbständig sein.

    Das ist richtig, ich habe da implizit unterschlagen, daß es Angestellten üblicherweise nur selten gelingt, ihre Einnahmen zu verringern, außer im Falle einer Arbeitslosigkeit. Aber wer angestellt ist, kann diese Sache üblicherweise selten nutzen. Daher die Darstellung speziell für Selbständige.



  • SideWinder schrieb:

    Inwiefern ist das Studium denn mit dem Betrieb deiner Eltern vereinbar? Können die dich eventuell einstellen und dann auf Weiterbildung schicken? Afaik lässt sich in solchen Fällen einiges abschreiben.

    MfG SideWinder

    Nein, wie gesagt, die haben ein Restaurant und ich hatte nicht vor Ernährungswissenschaften zu studieren 😉

    Weiß jemand, wie das aussieht, wenn die Eltern geschieden sind?
    Wird dann trotzdem von beiden Elternteilen ein Nachweis über das Einkommen benötigt? Was ist denn da maßgeblich?



  • NewProggie schrieb:

    Weiß jemand, wie das aussieht, wenn die Eltern geschieden sind?
    Wird dann trotzdem von beiden Elternteilen ein Nachweis über das Einkommen benötigt? Was ist denn da maßgeblich?

    Maßgeblich ist, ob bei Antragstellung eine elternunabhängige Förderung absehbar ist oder ein Elternteil unbekannten Aufenthaltsort hat. Sonst ja.



  • NewProggie schrieb:

    Maddy schrieb:

    Das ist möglich? Unter 25 geht das nicht oder wie? Aber man muss doch die Hälfte des Bafögs zurück zahlen oder? Kenn mich da nicht so aus, mein Vater hat ne eigene Firma + Haus, deshalb ist es für mich unmöglich Bafög zu beantragen, solang ich noch zuhause wohne.

    http://www.bafoeg-rechner schrieb:

    Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:

    * Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt oder
    * dies tut, nachdem Ihr nach einer Ausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart,
    * wobei Erwerbstätigkeit nur dann als solche zählt, wenn Ihr während der Zeit ein bestimmtes Einkommen erzielt habt
    * Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg
    * Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind

    .. mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!

    1. Grundsätzliches
    2. Erwerbstätigkeit vor dem Studium
    3. BAföG wird für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg beantragt
    4. Bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre
    5. Unbekannter Aufenthaltsort der Eltern / Vollwaise
    6. Sonderfall: Elternunabhängiges BAföG über das sog. Vorausleistungsverfahren

    Ok danke, da zähl ich wohl nicht dazu 😞 Naja, 400€ job reicht mir fürs erste auch. Ist ja nicht wenig wenn man noch zuhause wohnt, und keine Miete zahlen muss 🙂


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