Das aus für Ebay und Co. in DE ?
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Da sind doch ohnehin zu einem großen Teil nur noch gewerbliche Anbieter vertreten. Und bei privaten kaufe ich eh nur Bücher oder ähnliches. Elektronik von privat war mir schon immer zu riskant. Also es ändert sich was, aber für mich eher nicht
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Es geht nicht ums kaufen sondern verkaufen.
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@Walli:
Bei mir sieht es Erfahrungsmaessig genau andersrum aus: Mit gewerblichen Schrotthaendlern hatte ich schon Stress, bei Elektronik von Privat war bisher idR. alles einwandfrei, oder zumindest brauchbar.Alsoo... nicht so gut. Naja, ich zumindest verticke da eh keine Ware, die irgendeinen Gewaehrleistungsbeschiss wert waere, und werde in Zukunft davon auch erstmal Abstand nehmen.

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Vielleicht hat das auch was gutes, denn viele gewerbliche Händler geben sich als Privatleute aus, um die Gewährleistung zu umgehen.
Oder der beliebte Trick bei Autohändlern, das Auto in Vermittlung zu verkaufen, um so die Gewährleistung auszuschließen, dürfte dann auch nicht mehr funktionieren. (Was aber zur Folge hat, das billige Autos alle in den Export gehen.)
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Fincki schrieb:
Vielleicht hat das auch was gutes, denn viele gewerbliche Händler geben sich als Privatleute aus, um die Gewährleistung zu umgehen.
Oder der beliebte Trick bei Autohändlern, das Auto in Vermittlung zu verkaufen, um so die Gewährleistung auszuschließen, dürfte dann auch nicht mehr funktionieren. (Was aber zur Folge hat, das billige Autos alle in den Export gehen.)
Geht es dann nicht mehr, die Autos als Bastelobjekt oder Teileträger zu verkaufen?
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estartu schrieb:
Geht es dann nicht mehr, die Autos als Bastelobjekt oder Teileträger zu verkaufen?
Diese Praxis ist eigentlich seit langem umstritten. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln ist eine solche Vereinbarung z. B. unwirksam.
Das ist ein kompliziertes Thema, und viele Händler haben hier auch ihre eigene Rechtsauffassung.
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Ich hab natürlich keine Ahnung, denn ich bin kein Anwalt, aber ich denke:
Es geht darum, dass gewährleistungsmindernde Klauseln in den AGB ungültig sind. Weiterhin können Klauseln, die oft bei Verkäufen angegeben wurden als AGB angesehen werden. Folglich ist bei einzelnen Artikeln ein Garantieauschluß weiterhin möglich. Bei routinemäßigem Garantieausschluß verliert dieser seine Gültigkeit.
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Mag sein, aber nach deren Definition scheint es ja schon Routinemaessiger Garantieausschluss zu sein, wenn man als Privatperson, auch ueber Jahre hinweg, mehr als 3-4Mal sein altes TV, Buegeleisen oder Waschmaschine unter Garantieausschluss gebraucht verkauft. Dass bei teureren Geraeten ein Garantieausschluss oder Garantieminderung unter 2 Jahre dann unwirksam wird, ist doch fuer Privatpersonen kaum vertretbar.

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Unix-Tom schrieb:
Es geht nicht ums kaufen sondern verkaufen.
Ja ach. Und inwiefern war die Antwort unpassend? Ich habe gesagt, dass eh fast nur noch gewerbliche Angebote dort zu finden sind. Die konnten die Gewährleistung eh nie ausschließen. Von Privaten kaufe ich nichts, was einer Gewährleistung bedarf, von daher ist es mir egal. Ist mir schon klar, dass der Verkäufer Gewährleistung gibt und nicht der Käufer
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