Ist das Bezahlen für Daten mehr als nur eine Spende?
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thordk schrieb:
diebstahl bedingt, dass ein beweglicher gegenstand materiellen wertes illegalerweise den besitzer wechselt. raub bedingt einen diebstahl unter gewaltandrohung oder gewalteinwirkung.
Diese Begriffsdefinitionen kommen mir antiquiert vor.
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Mr. N schrieb:
thordk schrieb:
diebstahl bedingt, dass ein beweglicher gegenstand materiellen wertes illegalerweise den besitzer wechselt. raub bedingt einen diebstahl unter gewaltandrohung oder gewalteinwirkung.
Diese Begriffsdefinitionen kommen mir antiquiert vor.
Wie kommst du darauf, dass sich was geändert hätte? Weil die Propaganda der Verwertungsindustrien sich in der Alltagssprache festgesetzt hat?

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Denke mehr schäublehafter, dann findest Du die Antwort von selbst :
Angenommen eine Firma produziert Daten (z.B. Musik) und stellt sie nur ihren Mitarbeitern und Kunden zur Verfügung.
Konsequenterweise kommen dann alle anderen nur noch über Bestechung, Sabotage oder Industriespionage an diese Daten.
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Lügner schrieb:
Mr. N schrieb:
thordk schrieb:
diebstahl bedingt, dass ein beweglicher gegenstand materiellen wertes illegalerweise den besitzer wechselt. raub bedingt einen diebstahl unter gewaltandrohung oder gewalteinwirkung.
Diese Begriffsdefinitionen kommen mir antiquiert vor.
Wie kommst du darauf, dass sich was geändert hätte? Weil die Propaganda der Verwertungsindustrien sich in der Alltagssprache festgesetzt hat?

Nein, weil die Existenz des (im Grunde sinnvollen) Urheberrechts bzw. der exklusiven Verwertungsrechte diese Verwendung nahelegt.
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Nur mal als Denkanstoß:
Der Diebstahl muß sich ja nicht unmittelbar auf die Daten beziehen. Man kann es durchaus als Diebstahl bezeichnen, wenn man der Argumentation folgt, daß der Urheber um sein Recht auf Entgelt betrogen wird. Ob es überhaupt solch ein Recht gibt (sei es nun moralisch/ethisch oder sonst wie), bleibt dann noch zu klären.
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Es gibt auch geistigen Diebstahl. Ein angefertigtes Werk, dass einfach von einem anderen veröffentlicht wird (OHNE Erlaubnis) -> geistiger Diebstahl
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Mr. N schrieb:
Lügner schrieb:
Mr. N schrieb:
thordk schrieb:
diebstahl bedingt, dass ein beweglicher gegenstand materiellen wertes illegalerweise den besitzer wechselt. raub bedingt einen diebstahl unter gewaltandrohung oder gewalteinwirkung.
Diese Begriffsdefinitionen kommen mir antiquiert vor.
Wie kommst du darauf, dass sich was geändert hätte? Weil die Propaganda der Verwertungsindustrien sich in der Alltagssprache festgesetzt hat?

Nein, weil die Existenz des (im Grunde sinnvollen) Urheberrechts bzw. der exklusiven Verwertungsrechte diese Verwendung nahelegt.
Wieso? Diebstahl = man nimmt jemandem etwas weg, Verstoß gegen das Urheberrecht = man nimmt keinem was weg
c++==d schrieb:
Nur mal als Denkanstoß:
Der Diebstahl muß sich ja nicht unmittelbar auf die Daten beziehen. Man kann es durchaus als Diebstahl bezeichnen, wenn man der Argumentation folgt, daß der Urheber um sein Recht auf Entgelt betrogen wird. Ob es überhaupt solch ein Recht gibt (sei es nun moralisch/ethisch oder sonst wie), bleibt dann noch zu klären.??? Und wieso ist es dann ein Diebstahl?
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__242.html schrieb:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Lügner schrieb:
Mr. N schrieb:
Lügner schrieb:
Mr. N schrieb:
thordk schrieb:
diebstahl bedingt, dass ein beweglicher gegenstand materiellen wertes illegalerweise den besitzer wechselt. raub bedingt einen diebstahl unter gewaltandrohung oder gewalteinwirkung.
Diese Begriffsdefinitionen kommen mir antiquiert vor.
Wie kommst du darauf, dass sich was geändert hätte? Weil die Propaganda der Verwertungsindustrien sich in der Alltagssprache festgesetzt hat?

Nein, weil die Existenz des (im Grunde sinnvollen) Urheberrechts bzw. der exklusiven Verwertungsrechte diese Verwendung nahelegt.
Wieso? Diebstahl = man nimmt jemandem etwas weg, Verstoß gegen das Urheberrecht = man nimmt keinem was weg
Hast du noch nie gehört, dass jemand gesagt hat, "Der hat mir mein Passwort gestohlen" o.ä.?
Aber Tatsache, rechtlich (D und Ö) gesehen ist Diebstahl so eng definiert, dass nichtmal Elektrizitätsdiebstahl als Diebstahl definiert wird.
- Ich dachte allerdings, es geht hier um die sprachliche Bedeutung, weniger die rechtliche. Und die sprachliche ist, wie immer, schwammiger.
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Es besteht ein wichtiger Unterschied: Das Urheberrecht verletzen schadet niemandem.
Passwort stehlen wird vielleicht manchmal so genannt, ist aber kein Diebstahl, genau wie bei anderen Daten auch. Passwort "stehlen" ist aber böse.

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Lügner schrieb:
Es besteht ein wichtiger Unterschied: Das Urheberrecht verletzen schadet niemandem.
Doch.
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Lügner schrieb:
Es besteht ein wichtiger Unterschied: Das Urheberrecht verletzen schadet niemandem.
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass diese Einstellung zum Thema geistiges Eigentum häufig gerade von Unbetroffenen vertreten wird.
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Wer kein geistiges Eigentum hat, weiß natürlich auch nicht, was das ist.

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Marc++us schrieb:
Wer kein geistiges Eigentum hat, weiß natürlich auch nicht, was das ist.

Sowas gibt es nicht.
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Lügner schrieb:
Marc++us schrieb:
Wer kein geistiges Eigentum hat, weiß natürlich auch nicht, was das ist.

Sowas gibt es nicht.
was gibt es nicht? geistiges eigentum? das jmd. nicht weiß was das ist bzw. dass das auch verletzt werden kann?
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Lügner schrieb:
Es besteht ein wichtiger Unterschied: Das Urheberrecht verletzen schadet niemandem.
Doch, dem Urheber.
Einfaches Beispiel:
Ein Autor schreibt ein Drehbuch (=erwirbt also Urheberschaft), legt dies einem Filmstudio vor. Das Filmstudio schickt ihm das Drehbuch zurück "kein Interesse", und beginnt einen Film nach dem Drehbuch zu drehen, vermarktet ihn, und scheffelt viel Geld. Der Autor bekommt nichts.
Das Filmstudio verletzt dadurch das Urheberrecht des Autors. Geschadet wird eindeutig dem Autor.
Mehr Beispiele?
Bißchen arg naiv und ideologisch gefärbt, was Du da von Dir gibst.
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Marc++us schrieb:
Ein Autor schreibt ein Drehbuch (=erwirbt also Urheberschaft), legt dies einem Filmstudio vor. Das Filmstudio schickt ihm das Drehbuch zurück "kein Interesse", und beginnt einen Film nach dem Drehbuch zu drehen, vermarktet ihn, und scheffelt viel Geld. Der Autor bekommt nichts.
Das Filmstudio verletzt dadurch das Urheberrecht des Autors. Geschadet wird eindeutig dem Autor.
Das schadet dem Autor aber in anderer Weise als wenn man ihm einen Gegenstand weggenommen hätte. Das Drehbuch hat er ja noch. Er kann frei darüber verfügen. Er kann möglicherweise nicht mehr den ursprünglich erhofften Gewinn einfahren. Der Schaden entsteht also nur indirekt. In manchen Fällen kann man sich auch fragen, ob überhaupt Schaden entstanden ist. Angenommen, das Drehbuch war so grottenschlecht, dass der Film ohne die Überarbeitung durch einen vom Filmstudio beauftragten Star-Autor ein sicherer Flop geworden wäre. Ist der dem Autor entstandene Schaden der entgangene Gewinn am Flop oder am Kassenschlager? Was ist, wenn der Autor in Folge dieses Hypes eine Romanfassung des Drehbuchs verkauft und daran sehr gut verdient? Was genau ist da der Schaden? So ganz eindeutig ist das ganze offenbar nicht.
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Du bezeichnest das also als Kollateralschaden?
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@Bashar: Deine Argumentation geht völlig an der Sache vorbei. Der Originalpost sprach davon, daß die Verletzung des Urheberrechts niemandem schade. Das ist eine Aussage mit Anspruch auf Wahrheit für die Gesamtheit der Fälle. Ich habe ein Gegenbeispiel konstruiert, um auf den Fehler in dieser Aussage hinzuweisen.
Selbstverständlich ist die Abwägung des Schadens schwierig. Aber es steht wohl außer Frage, daß man durch Verletzung des Urheberrechts jemandem schaden kann.
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Marc++us schrieb:
@Bashar: Deine Argumentation geht völlig an der Sache vorbei. Der Originalpost sprach davon, daß die Verletzung des Urheberrechts niemandem schade. Das ist eine Aussage mit Anspruch auf Wahrheit für die Gesamtheit der Fälle. Ich habe ein Gegenbeispiel konstruiert, um auf den Fehler in dieser Aussage hinzuweisen.
Selbstverständlich verursacht eine Urheberrechtsverletzung im Rahmen des geltenden Rechtes einen Schaden. Die Aussage kann also nur als generelle Kritik am Urheberrecht und am Konzept des geistigen Eigentums verstanden werden (sofern wir mal Kleinkindargumentationen außen vor lassen, grob fahrlässig, ich weiß). Gäbe es das nicht, würde in deinem Beispiel auch kein Schaden entstehen. Man würde sich vielleicht vielmehr fragen, warum der Autor überhaupt ein Drehbuch schreibt, wenn er nicht die Möglichkeit hat, es selbst umzusetzen.
In einer Welt, in der Druckerhersteller versuchen, durch Chips in Druckerpatronen ihr Urheberrecht gegen Anbieter von Nachfüllsets geltend zu machen; in der Sony der Meinung ist, man dürfe eine selbst gekaufte CD nicht auf den eigenen MP3-Player überspielen; oder in der eine Firma verklagt wird, weil Kunden die Musik aus dem Radio der angestellten mithören konnten, obwohl keine Gebühr für öffentliche Aufführung abgeführt wurde, muss man sich die Frage stellen, ob das Urheberrecht nicht vielleicht noch mal von vorne durchdacht werden sollte.
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Bashar schrieb:
Marc++us schrieb:
@Bashar: Deine Argumentation geht völlig an der Sache vorbei. Der Originalpost sprach davon, daß die Verletzung des Urheberrechts niemandem schade. Das ist eine Aussage mit Anspruch auf Wahrheit für die Gesamtheit der Fälle. Ich habe ein Gegenbeispiel konstruiert, um auf den Fehler in dieser Aussage hinzuweisen.
Selbstverständlich verursacht eine Urheberrechtsverletzung im Rahmen des geltenden Rechtes einen Schaden.
Solange Lügner das bestreitet, kann es so selbstverständlich sein, wie es will.
Bashar schrieb:
muss man sich die Frage stellen, ob das Urheberrecht nicht vielleicht noch mal von vorne durchdacht werden sollte.
Richtig. Aber man muss es ja nicht gleich abschaffen.