Wie weit darf ich Software nachbauen
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Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine teure Software von einen jungern Unternehmen gekauft. Da diese Software doch Fehler hat, die Entwicklung nicht in die Richtung geht, wie ich es gerne hätte, möchte ich mir diese Software selber bauen. Dies kriege ich soweit auch hin, neue eigene Ideen sollen da mit einfließen. Dann möchte ich die Software aber auch vermarkten, weil ich weiß das die damit gut Geld verdienen. Da ich mich in diesem Spezialbereich gut auskenne, weiß ich, dass ich es genauso gut hinkriegen, jedoch im eigenen Stil.
Das Unternehmen von dem ich jetzt die Software habe, wird dieses allerdings nicht gut finden und ich wollte mal fragen wie weit man da Probleme bekommen kann, wenn diese behaupten ich hätte was geklaut? An deren Quellcode komme ich ja nicht ran. Im Aufbau und Design, sind natürlich einige Dinge ähnlich, weil die das schon gut gelöst haben.
Kennt sich jemand mit diesen Bereich aus und kann mir da ein paar Infos geben oder brauche ich mir um nichts sorgen zu machen?
Bessermacher
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Wenn du die Software einfach nur nachbaust und dabei keine Trademarks oder Ähnliches von ihnen "klaust" spricht da nichts dagegen.
Da du Ihren Quellcode nicht kennst ist es sehr unwahrscheinlich, dass du etwas exakt so entwickelst wie sie und damit den gleichen Maschinencode erhälst.Abkupfern ist doch üblich in der Softwarebranche, gibt doch unzählige Produkte die sich sehr ähnlich sind in vielerlei Hinsicht.
Wenn du das Produkt aber tatsächlich vermarkten willst solltest du, zu deiner eigenen Sicherheit, einen Anwalt der sich in dem Bereich auskennt befragen und dich nicht ausschließlich auf unser Laienwissen verlassen.
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Patentiertes Zeug darf man trotzdem nicht nachcoden, z.B. lange Dateinamen für FAT32 oder MSCHAP (ein von PPP genutztes Autentifizierungsprotokoll für Windows-Boxen).
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Ich dachte es gibt keine Patente auf Software. Wurde doch vor einiger Zeit entschieden, dass da nichts passieren kann.
Es handelt sich dabei um eine einfache Anwendung. Daten werden eingelesen, verwaltet, verarbeitet und wieder ausgegeben. Das ganze arbeitet dann noch mit ner Datenbank. Also nix schwieriges dran. Arbeite auch nur mit Standardkomponenten wie Listboxen, Editfelder usw.
Nur auch bei mir ist z.B. ein History Fenster in der Mitte des Bildschirms und einige Listboxen mit gleichen Funktionalitäten sind an gleichen Stellen.
Bessermacher
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Bessermacher schrieb:
Es handelt sich dabei um eine einfache Anwendung. Daten werden eingelesen, verwaltet, verarbeitet und wieder ausgegeben. Das ganze arbeitet dann noch mit ner Datenbank. Also nix schwieriges dran. Arbeite auch nur mit Standardkomponenten wie Listboxen, Editfelder usw.
Dann mußt du dir keine Sorgen machen. Bei Trivialsoftware^^ kann dir nichts passieren.
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Es sind schon viele Logiken und Berechnungen mit drinnen. Die die Software bietet schon einen mehrwert. Das ist auch der Grund weshalb ich dafür einen kleinen 5stellige Betrag für gezahlt habe.
Ist also schon mehr als nen Texteditor, aber letztend sind da mehr nur die Abläufe, die halt auf Dateninput, Berechnungen und Output basieren, alles also triviale Programmelemente die zusammen zu einer Anwendung verflickt sind.
Bessermacher
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Bessermachen schrieb:
Es sind schon viele Logiken und Berechnungen mit drinnen. Die die Software bietet schon einen mehrwert. Das ist auch der Grund weshalb ich dafür einen kleinen 5stellige Betrag für gezahlt habe.
Um welche Software geht es denn?
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Plagiator schrieb:
Patentiertes Zeug darf man trotzdem nicht nachcoden, z.B. lange Dateinamen für FAT32 oder MSCHAP (ein von PPP genutztes Autentifizierungsprotokoll für Windows-Boxen).
Nein, natürlich darf man das programmieren. Aber gibt es ein in D gültiges Patent auf lange Dateinamen für FAT32 oder MSCHAP oder beziehst du dich auf die USA?
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rüdiger schrieb:
Plagiator schrieb:
Patentiertes Zeug darf man trotzdem nicht nachcoden, z.B. lange Dateinamen für FAT32 oder MSCHAP (ein von PPP genutztes Autentifizierungsprotokoll für Windows-Boxen).
Nein, natürlich darf man das programmieren. Aber gibt es ein in D gültiges Patent auf lange Dateinamen für FAT32 oder MSCHAP oder beziehst du dich auf die USA?
Ich beziehe mich auf US-Patente. Ob M$ auch EU-Patente dafür hat, weiß ich nicht.
Und natürlich darf man, rechtlich gesehen, ein patentiertes Verfahren nicht nochmal entwickeln. Völlig egal ob es sich dabei um eine Softwarelösung handelt, oder etwas anderes.
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OpenOffice ist doch auch fast 1:1 von MS Office abgekupfert.
Haben die dafür Ärger bekommen?
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Aldo-dil schrieb:
OpenOffice ist doch auch fast 1:1 von MS Office abgekupfert.
Haben die dafür Ärger bekommen?Office-Pakete sind Trivialsoftware und daher nicht patentierbar.