AirPcap <> WinPcap



  • Ich verstehe es nicht: Auf der Homepage von Ethereal/Wireshark/WinPcap heisst es, dass für das abfangen von Paketen über die WLan Karte AirPcap benötigt wird.

    Gestern konnte ich jedoch mit meiner Wireless Karte und Ethereal/Winpcap problemlos Daten abfangen und darstellen lassen. WinPcap hat korrekterweise meine WLan Karte als Netzwerkkarte erkannt und so addressieren können.

    Bleibt die Frage, wozu jetzt Airpcap? So wie ich die Situation sehe, kann Winpcap einfach die Steuerbefehle der Karte an das Netz (802.11) nicht sniffen. Steht die Verbindung jedoch, kann regulär mit WinPcap der IP Datenverkehr protokolliert werden.

    Wer kann mich diesbezüglich aufklären?
    Merci



  • So wie ich die Situation vor etwa einem Jahr sah, war es so, dass WinPcap zu allen WLAN-Karten nicht 100% kompatibel war. Das heisst, es war Glückssache, ob ein best. WLAN-Interface mit WinPcap ordentlich funktionierte oder nicht. In meinem Fall konnte ich keine Pakete mit WinPcap über das Intel WLAN-Interface meines Notebooks capturen (WinPcap 4.0, ältere interne Intel 11 Mbit Karte von etwa 2003). Das AirPcap-Interface garantiert 100% Kompatiblität. Bei LAN-Karten ist die Kompatiblität hingegen so gut wie für alle auf dem Markt befindlichen Karten garantiert.

    PS: Was hast Du für ein WLAN-Interface?



  • Edit: 2 mal gepostet, da irgendein PHP-Fehler auftrat.



  • Nur am Rande: Ihr gebt hier Ratschläge zu mittlerweile illegaler Software 🙂



  • robot schrieb:

    PS: Was hast Du für ein WLAN-Interface?

    Ich habe eine US Robotics PCMCIA Maxg 5411 verwendet.



  • mikey schrieb:

    Nur am Rande: Ihr gebt hier Ratschläge zu mittlerweile illegaler Software 🙂

    Die Software ist nicht illegal, solange man nichts illegales damit vor hat. Lies die Gesetzestexte!

    §202c schrieb:

    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
    1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    🙂



  • Pedobear schrieb:

    Die Software ist nicht illegal, solange man nichts illegales damit vor hat. Lies die Gesetzestexte!

    Wie will man dann einem beweisen können, dass er etwas illegales mit der Software vorhat?

    Chip schrieb:

    So sieht das Gesetz aus:
    Seit dem 10. August sind sie in Kraft, die Strafvorschriften zur "Bekämpfung der Computerkriminalität". Sie stellen ab sofort das Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Beschaffen von "Computer-Sicherheitswerkzeugen" unter Strafe. Vom Gesetz betroffen sind vor allem Tools zur Netzwerk-Analyse wie etwa Wireshark [...]

    Lehnt sich sehr stark an dein Paragraphenzitat, ist womöglich auch das selbe. Der Haken an der ganzen Sache ist, wie oben schon geschrieben, dass man davon ausgehen könnte, dass der Betroffene trotzdem etwas illegales vorhat, und sich damit strafbar macht. Ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren. 🙂 (Und nein, ich bin kein Paragraphenreiter)



  • hey mikey, hör auf von sachen zu reden von denen zu kein plan hast. danke.



  • hey mikey, hör auf von sachen zu reden von denen zu kein plan hast. danke.



  • Wer sagt denn, dass du nen Plan von irgendwas hast, du Oberchecker.



  • mikey schrieb:

    Wer sagt denn, dass du nen Plan von irgendwas hast, du Oberchecker.

    Pedobear schrieb:

    mikey schrieb:

    Nur am Rande: Ihr gebt hier Ratschläge zu mittlerweile illegaler Software 🙂

    Die Software ist nicht illegal, solange man nichts illegales damit vor hat. Lies die Gesetzestexte!

    §202c schrieb:

    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
    1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    🙂



  • mikey schrieb:

    Pedobear schrieb:

    Die Software ist nicht illegal, solange man nichts illegales damit vor hat. Lies die Gesetzestexte!

    Wie will man dann einem beweisen können, dass er etwas illegales mit der Software vorhat?

    Zur Beruhigung der Gemüter: Nein, ich will damit nix illegales machen 👍


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