Verfassungsklage Vorratsdatenspeicherung
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Marc++us schrieb:
Bei aller Begeisterung, wie kannst Du schlußfolgern "grundsätzlich kostenlos" etc.
Grundsätzlich bedeutet nicht: immer. Außerdem enstehen die genannten Gebühren sowieso nur, wenn es gerade nicht zu einem Verfahren kommt.
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Der Betrag wird dir soweit ich weiß auferlegt, wenn das Gericht feststellt, dass deine Klage unberechtigt ist.
Wenn du z.B. vor das Verfassungsgericht gehst, weil dein Nachbar seinen Zaun verlegt hat.Für die Zulässigkeit der Klage werden meines Wissens vor allem zwei Punkte überprüft:
-Der Rechtsweg muss ausgeschöpft sein: Das ist er bei einem Gesetz, da es kein niedrigeres Gericht gibt, dass über Gesetze entscheiden kann.
-Der Beschwerdeführer muss unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein: Das gilt für jeden, der telefoniert, ein Handy besitzt oder auch nur im Internet unterwegs ist. Also für jeden.Die Klage wird natürlich erst nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten eingereich, denn bis dahin ist es zwar schon beschlossene Sache, aber eben kein Gesetz.
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camper schrieb:
Marc++us schrieb:
Bei aller Begeisterung, wie kannst Du schlußfolgern "grundsätzlich kostenlos" etc.
Grundsätzlich bedeutet nicht: immer. Außerdem enstehen die genannten Gebühren sowieso nur, wenn es gerade nicht zu einem Verfahren kommt.
Im juristischen Kontext ist "grundsaetzlich" durchaus ein Synonym zu "immer", "ausnahmslos" etc.
Dort hat es eine andere Bedeutung als in der Umgangssprache.
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"grundsaetzlich" ist kein Synonym für immer und Ausnahmslos.
im juristischen Kontext wird immer alles Wortgenau genommen.
Im Grundsatz ist es kostenlos.
Wenn die Gründe nach den Rechtsvorschriften ausreichend sind und im Gesetzessatz so stehen.
Manchmal sind sie das aber nicht und dann ist es nicht Kostenlos.
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Also: Laut Wikipedia liegt die Quote der Beschwerden, die abgeweisen und mit dieser Zahlung belegt werden, bei durchschnittlich 0,26 %, wobei das Gericht irgendeinen Betrag zwischen 0€ und 2600€ festsetzt.
Ok, Wikipedia ist jetzt vielleicht nicht die tollste Quelle für sowas, aber man bekommt mal größenordnungsmäßig* eine Vorstellung davon.*Ja, es handelt sich hier um die umgangssprachliche Größenordnung, falls das jemand gerade auseinandernehmen wollte :p
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Unix-Tom schrieb:
im juristischen Kontext wird immer alles Wortgenau genommen.
Das ist genauso schwachsinnig wie zu sagen, dass "grundsaetzlich" ein Synonym zu "ausnahmslos" sei. Natuerlich wird im juristischen Sinn nicht "immer alles wortgenau genommen". Dann koennten zwei Juristen ja kaum miteinander kommunizieren.
Ich wollte lediglich in leicht hyperbolischer Art und Weise auf die verschiedenen Bedeutungen hinweisen.
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Oder mit anderen Worten: Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Verfahren kostenlos sein wird. Schon deswegen, weil die Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde meinem geringen juristischen Sachverstand nach gegeben sind.
Ich hoffe inständig, es beteiligen sich ein paar Leute von euch.
Ich möchte späteren Generationen nicht etwas vorlügen müssen von wegen "Ich habs nicht gewusst" oder "Man kann/konnte ja nichts tun".WICHTIG: Die Klage ist jetzt noch bis zum 24.12. offen.
Edit: Warum muss man sich jetzt so am Begriff "grundsätzlich" aufhängen?
Ich denke, es weiß inzwischen jeder, was gemeint ist:
Verfahren vor dem BVerfG sind kostenlos, AUSSER das Gericht befindet die Beschwerde als missbräuchliche Anrufung des Gerichts. Dann kann es eine Zahlung von bis zu 2600 € auferlegen.
Dies geschieht nur äußerst selten und wird hier ziemlich sicher nicht der Fall sein, weil Voraussetzungen wie ein ausgeschöpfter Rechtsweg und unmittelbare Betroffenheit gegeben sind.
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Also: Ich muss Sinthoras zustimmen. In diesem Fall wird es wohl kostenlos sein, da die Beschwerde eben berechtigt ist. Und es ist ganz im Sinne des Grundgesetzes, wenn der Bürger sich so wehren kann.
Die 2600€ dienen hauptsächlich dazu, irgendwelche Deppen abzuschrecken, die sich einen Spass aus diesem Grundrecht machen. Es ist daher als Bestrafung zu verstehen, nicht als Bezahlung für die Richter, denn die werden ja sowieso vom Steuerzahler bezahlt (was auch gut ist).
So hab ich das jedenfalls verstanden.
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Grundsätzlich wollen/machen Leute alles, wenn es kostenlos ist. Sobald es Geld kostet, werden zunächst Grundsätze ("Geiz ist geil") und Bequemlichkeiten ("Was geht mich das an?") hervor gekramt. Macht euch nicht heiß. Wir leben in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Wenn es anders wird, müsst ihr den Staat verlassen. Diktaturen kippen als erstes das Recht, denn dies sind sie selbst. Daher gibt es entweder eine freiheitliche Justiz, wie bei uns, oder eine im Rahmen einer Diktatur missbrauchte Justiz.
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Erhard Henkes schrieb:
freiheitlichen Rechtsstaat
Das scheint ja heute nur noch zu bedeuten, dass man die unliebsamen Personen eben mit unregistrierten Maschinen in ein anderes Land fliegt, wenn man sie foltern oder anderer Grundrechte berauben will...
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Erhard Henkes schrieb:
Wir leben in einem freiheitlichen Rechtsstaat.
Da bin ich mir nicht mehr so sicher. Ich würde eher sagen, wir leben in einer durch eine an sich recht gute Verfassung verhältnismäßig freiheitlich ausgelegter Staatsform, befinden uns jedoch auf dem besten Weg, all das aufzugeben.
Wenn es anders wird, müsst ihr den Staat verlassen.
Glaub mir, das werde ich.
Diktaturen kippen als erstes das Recht, denn dies sind sie selbst. Daher gibt es entweder eine freiheitliche Justiz, wie bei uns, oder eine im Rahmen einer Diktatur missbrauchte Justiz.
Das ist so nicht ganz richtig.
Um eine stabile Diktatur einzurichten, ist es natürlich notwendig, die Justiz zu kontrollieren, das sind wir uns einig.
Nun kommt es darauf an, wie man zu dieser Diktatur kommt:
Wird sie durch Putsch herbeigeführt, ist die Justiz natürlich ziemlich sofort in der Hand der Exekutive, dann sieht es so aus, wie du das beschreibst, gelangt man aber durch Parlamentsbeschlüsse sozusagen nach und nach in einen Unrechtsstaat, sieht das etwas anders aus.
Mal angenommen, die jetztige Regierung wollte so eine klassische Diktatur quasi auf "parlamentarischen Wege" errichten, dann bräuchte sie mindestens 12 Jahre lang stabile Mehrheiten in Bundestag und -rat, um die Richter des BVerfG komplett auszutauschen, denn so lange dauert deren Amtszeit.
Die Justiz könnte der Diktatur also erst ganz am Ende anheim fallen.
Es sei angemerkt: Ich behaupte nicht, Frau Merkel wolle sich zur Diktatorin aufschwingen, aber ich behaupte, das reaktionäre Denken in weiten Teilen von Regierung und Parlament schafft die beste Grundlage für einen Unrechtsstaat jedweder Form.
Ob das jetzt eine "klassische" Diktatur ist oder ein Überwachungsstaat, der die demokratische Facette wahrt, macht dabei erstmal keinen Unterschied.Wo der Weg hinführt, weiß ich nicht (ich kann allenfalls Möglichkeiten abschätzen), sehr wohl aber weiß ich, wovon er uns wegführt, und das ist die Freiheit.
Und wie rüdiger sehr richtig angemerkt hat, haben wir auf diesem Weg auch schon ein schönes Stück zurück gelegt.
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[quote="Sinthoras"]
Erhard Henkes schrieb:
Wenn es anders wird, müsst ihr den Staat verlassen.
Glaub mir, das werde ich.
Hm, ich glaub Deutschland gehört trotz allem noch zu den "freieren" Ländern. Denn hier hat man wenigstens noch das Recht, gegen solche Sachen zu protestieren und man wird auch nicht ersschossen, wenn man versucht, dass Land zu verlassen.