Rückgaberecht von gebrauchter Hardware
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Was ist eigentlich wenn der Anbieter in den AGB explizit KEIN 14tägiges Rückgaberecht gewährt?
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Im Fernabsatz nicht möglich, als gewerblicher Verkäufer. Soweit ich weiß.
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jura n00b schrieb:
Was ist eigentlich wenn der Anbieter in den AGB explizit KEIN 14tägiges Rückgaberecht gewährt?
Versandhändler? Dann ungültig, wegen Fernabsatzgesetz.
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TheToast schrieb:
Im Fernabsatz nicht möglich, als gewerblicher Verkäufer. Soweit ich weiß.
Ein privater Verkäufer wird auch kaum AGBs haben.

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KK, danke. Ein sehr sinnvolles Gesetz.

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Lex generalis gilt vor Lex specialis, stimmt.
@Artchi: Bist du dir da sicher, dass das 14-tägige Rückgaberecht nur bei Fernbestellungen gilt und nicht im Laden um die Ecke? Ich müsste da mal im entsprechenden Gesetzbuch nachschlagen...
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Stimmt schon, das 14-tägige Rückgaberecht in Läden "um die Ecke" ist nur freiwillig. Im Fernabsatz gibts das, weil man sich den Gegenstand gar nicht ansehen kann und Kleidung auch nicht ausprobieren kann. Im Laden kann man ja mal einen Blick draufwerfen und sich das Vorführen lassen.
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@Threadsteller: Du kannst versuchen die GraKa direkt zum Hersteller zu schicken und so ein Austauschmodell zu bekommen. Vorraussetzung ist natürlich, dass du einen Nachweis über das Neukauf-Datum der GraKa hast. Evtl lässt der Händler diesbezüglich mit sich reden (kostet ihn ja erstmal nix). Ansonsten musst du auf die Kulanz des Herstellers hoffen. Ein Freund von mir macht das auch so - der Weg über den Händler hat nur unnötig Zeit und Nerven gekostet.
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So wie ich das verstehe, wurde die Grafikkarte zwar als gebraucht, aber nicht als defekt gekauft. Dann ist - ich unterstelle mal, dass die Grafikkarte tatsächlich defekt ist und das schon beim Kauf so war - der Händler in jedem Falle zur Nachbesserung verpflichtet.
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camper schrieb:
... ich unterstelle mal, dass die Grafikkarte tatsächlich defekt ist und das schon beim Kauf so war ...
Selbst wenn es 1000-Mal so ist, wie will man es dem (ich unterstelle jetzt mal was:) unwilligen Händler beweisen?
camper schrieb:
Dann ist [...] der Händler in jedem Falle zur Nachbesserung verpflichtet.
Es ist ja schön wenn man Recht hat, aber wenn man es nicht durchsetzen kann (und das kann man sich vorher überlegen) hilft es nix.
Auch hilft es nicht, wenn man dann ewig wartet weil der Händler zwar akzeptiert hat das man im Recht ist, aber trotzdem keinen Bock hat sich darum zu kümmern. Die GraKa liegt im Hinterzimmer und auf Nachfrage kommt ein: "jaja, dieser Support bei XYZ ist wirklich schlecht, bitte kommen sie in 4 Wochen nochmal fragen."