Kastration bei Sexverbrechen



  • Lügner schrieb:

    Du hättest dir ne Geschichte über ein kleines, süßes, blondes Mädchen ausdenken sollen, die von einem Wiederholungstäter vergewaltigt wurde. So wird das nichts. 👎

    Jo. MrN ist ein schlechter Populist...

    @ChrisM
    ging wohl um meine Aussage hier http://www.c-plusplus.net/forum/viewtopic-var-p-is-1410002.html#1410002



  • kleiner tipp (mir auch jetzt erst aufgefallen) schaut mal in den thread über vorratsdatenspeicherung 😉



  • Zwei der drei Antwortmoeglichkeiten sind doch mit unserem Grundgesetz gar nicht vereinbar.



  • Hallo,

    Doktor Prokt schrieb:

    Zwei der drei Antwortmoeglichkeiten sind doch mit unserem Grundgesetz gar nicht vereinbar.

    glaub mir, das ist das kleinste Problem. Siehe Vorratsdatenspeicherung.

    ChrisM



  • Keine Ahnung wieviel Jahre Haft auf Vergewaltigung stehen, aber angenommen es wären 10 Jahre, da könnte man doch bei Wiederholungstätern 3 Jahre weniger Haft für eine Kastration anbieten... Keine Ahnung, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist (wahrscheinlich nicht :D).


  • Mod

    Badestrand schrieb:

    (wahrscheinlich nicht :D).

    Was ist daran lustig?



  • Marc++us schrieb:

    Badestrand schrieb:

    (wahrscheinlich nicht :D).

    Was ist daran lustig?

    Mir war danach.. Schlimm für dich?



  • Hallo,

    Badestrand schrieb:

    Keine Ahnung wieviel Jahre Haft auf Vergewaltigung stehen, aber angenommen es wären 10 Jahre, da könnte man doch bei Wiederholungstätern 3 Jahre weniger Haft für eine Kastration anbieten... Keine Ahnung, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist (wahrscheinlich nicht :D).

    hmm, dann sperren wir auch jeden Dieb lebenslang ein und wenn er sich "freiwillig" die Hand abhacken lässt, darf er früher wieder raus?

    IMHO kann sowas keine Basis für einen Rechtsstaat sein.

    Wenn sich ein Vergewaltiger natürlich freiwillig, ohne Straferlass/-minderung chemisch oder operativ kastrieren lassen will, weil er meint, seinen perversen Trieb dadurch besser unter Kontrolle zu kriegen, ist das m.E. nach vollkommen okay. Nur sollte er nicht auf irgendeine Art dazu genötigt werden, auch nicht durch Vorteilsgewährung.

    EDIT: Das Ganze gilt natürlich nicht für den Sicherheitsverwahrung. Die soll ja nicht zur Strafe, sondern nur mehr zum Schutz der Gesellschaft dienen. Wenn ein kastrierter Täter nach der eigentlichen Strafe dann ungefährlich ist (nachweislich! <- und da steht das Problem), muss auf die Sicherheitsverwahrung verzichtet werden.

    ChrisM



  • ChrisM schrieb:

    Ich hoffe mal, diese Umfrage ist nicht ernstgemeint... ansonsten bist du gerade dabei, deine Reputation bei mir zu verspielen, Mr. N.

    Was heißt ernst gemeint? Ich persönlich bin nicht für illegale Bestrafungsaktionen, aber andere sehen das anders.



  • Komplizierte Sache, ich werd mal ne Nacht drüber schlafen 🙂


  • Mod

    Badestrand schrieb:

    Marc++us schrieb:

    Badestrand schrieb:

    (wahrscheinlich nicht :D).

    Was ist daran lustig?

    Mir war danach.. Schlimm für dich?

    Nein, nur Verständnislosigkeit. Wundern tut man sich ja nur bei nichtzutreffender Erwartungshaltung.


  • Mod

    Geht doch nach drunten, da habt Ihr so einen Scheiß live:

    Gegenseite schrieb:

    Der Fall rief weltweiten Protest hervor: In Riad wurde eine junge Frau, das Opfer einer Gruppenvergewaltigung, zu Gefängnis und 200 Peitschenhieben verurteilt. Doch die Saudis bleiben stur, verbitten sich jede Einmischung und wollen die drakonische Strafe unbedingt exekutieren.

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,519541,00.html



  • Sie habe zugegeben, etwas getan zu haben, "was Gott verboten hat". Die Rechtsprechung folge "dem Buch Gottes und den Lehren des Propheten Mohammed".

    Noch irgendwelche Fragen?



  • ChrisM schrieb:

    Wenn sich ein Vergewaltiger natürlich freiwillig, ohne Straferlass/-minderung chemisch oder operativ kastrieren lassen will,

    Chemisch??? Du meinst in Säure auslösen oder so? ...und ich dachte *ich* wäre pervers. 🤡



  • Kastration und Todesstrafe wäre doch in jedem Fall sinnlos, es sei denn man ist auf Rache und nicht nur auf Prävention aus. Die Kastration an sich ist aber auch sinnlos. Man kann auch Sexualverbrechen ohne (funktionsfähigen) Pullermann begehen. Also einfach für eine (lange) Zeit weg sperren und gut ist.



  • Es geht um die Hormonproduktion in den Hoden, die maßgeblich den Sexualtrieb steuern.
    Das Todesstrafe abgeschafft ist lässt sich btw mit "einfacher" 2/3 mehrheit ändern.

    Wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern kann man übrigens (wenn man Pech hat) schon verknackt werden wenn mein seiner Minderjährigen (also z.b. auch 17 jahre alten) Tochter ne Pornozeitschrift zeigt 😕

    Sexueller Mißbrauch heißt so ziemlich gar nichts! Merkt euch das mal bitte.



  • Uchuujinsan schrieb:

    Das Todesstrafe abgeschafft ist lässt sich btw mit "einfacher" 2/3 mehrheit ändern.

    Falsch, eine solche Änderung würde u.a. gegen Artikel 1 verstoßen und wäre damit verfassungswidrig.

    Uchuujinsan schrieb:

    Wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern kann man übrigens (wenn man Pech hat) schon verknackt werden wenn mein seiner Minderjährigen (also z.b. auch 17 jahre alten) Tochter ne Pornozeitschrift zeigt

    Das ist sicherlich falsch.



  • Falsch, eine solche Änderung würde u.a. gegen Artikel 1 verstoßen und wäre damit verfassungswidrig.

    Mal abgesehen davon, inwieweit das Achten und Schützen der Menschenwürde der Todesstrafe eindeutig widerspricht ist Verfassungswidrigkeit bei einer Verfassungsänderung an sich natürlich nicht so das Problem, eher dass es dem nach §79 3 unveränderlichem Verfassungskern widerspricht.

    Das ist sicherlich falsch.

    Hm, is lange her, mit 13 stimmts auf jedenfall, hier nachzulesen (§176):

    (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
    [...]
    4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

    Ich hatte da noch etwas in erinnerung mit dem mißbrauch von schutzbefohlenen, was dann eben diesen "sonderfall" den ich erwähnt hab konstruierbar gemacht hat. (wobei dazu ein Tatbestandsmerkmal der Zweck der eigenen Erregung war, wobei aber der Zweck bei außenstehender beobachtung nur unschwer feststellbar ist, deswegen "wenn man pech hat")
    Naja, vielleicht hab ich diesen spezifischen Teil falsch in Erinnerung.. aber kannst dir ja gerne durchlesen was alles als sexueller Mißbrauch gilt:
    http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

    Lustig find ich auch besonders den Teil hier:

    (2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
    1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt

    ...

    Ich bin zwar kein studierter Rechtsexperte, aber das liest sich ziemlich eindeutig so das bereits Passivität als sexueller Mißbrauch zählt.
    Wahrscheinlich hat das auch seinen Zweck, aber solche Informationen lassen "wegen sexuellem Mißbrauch vorbestraft" doch in einem etwas andern Licht erscheinen, nicht wahr?

    Aber scrub, btw, ich wär mit meinen saloppen "falsch" ausdrücken etwas vorsichtiger 🙂



  • scrub schrieb:

    Uchuujinsan schrieb:

    Das Todesstrafe abgeschafft ist lässt sich btw mit "einfacher" 2/3 mehrheit ändern.

    Falsch, eine solche Änderung würde u.a. gegen Artikel 1 verstoßen und wäre damit verfassungswidrig.

    Artikel 1 hört sich zwar nett an, aber was heißt das denn konkret, "Die Würde des Menschen ist unantastbar"?



  • Uchuujinsan schrieb:

    Mal abgesehen davon, inwieweit das Achten und Schützen der Menschenwürde der Todesstrafe eindeutig widerspricht ist Verfassungswidrigkeit bei einer Verfassungsänderung an sich natürlich nicht so das Problem, eher dass es dem nach §79 3 unveränderlichem Verfassungskern widerspricht.

    1. Über die Eindeutigkeit zu diskutieren, ist in diesem Punkt lächerlich. 2. Artikel 1 gehört zum Verfassungskern, und den habe ich doch auch angesprochen.

    Uchuujinsan schrieb:

    Das ist sicherlich falsch.

    Hm, is lange her, mit 13 stimmts auf jedenfall

    Ja, aber Du hast behauptet, mit 17. Mit "Kind" ist aber eher jemand unter 14 gemeint, und davon hast Du eben nicht geredet.

    Uchuujinsan schrieb:

    Naja, vielleicht hab ich diesen spezifischen Teil falsch in Erinnerung.. aber kannst dir ja gerne durchlesen was alles als sexueller Mißbrauch gilt:
    http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

    Ich bin zwar kein studierter Rechtsexperte, aber das liest sich ziemlich eindeutig so das bereits Passivität als sexueller Mißbrauch zählt.
    Wahrscheinlich hat das auch seinen Zweck, aber solche Informationen lassen "wegen sexuellem Mißbrauch vorbestraft" doch in einem etwas andern Licht erscheinen, nicht wahr?

    Mir ist die Definition bekannt. Außerdem: Die "Passivität" wird deshalb bestraft, weil sie eben in Wahrheit keine Passivität ist. Wenn man ein zwölfjähriges Kind an sich herumspielen läßt (klingt "passiv"), dann schadet man diesem Kind damit aktiv, so der Sinn des Gesetzes.

    Uchuujinsan schrieb:

    Aber scrub, btw, ich wär mit meinen saloppen "falsch" ausdrücken etwas vorsichtiger

    Ich habe in beiden Fällen eindeutig Recht. Keine Ahnung, was Du Dir zusammenphantasierst...


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