Creative Commons für Software?
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Hallo,
ich habe mir die Creative Commons Lizenzen angeschaut, und im Moment bin ich relativ begeistert. Sie sind einfach zu verstehen und entsprechen genau meinen Wünschen für meine Software (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/).Leider sagt aber die CC FAQ http://wiki.creativecommons.org/Frequently_Asked_Questions#Can_I_use_a_Creative_Commons_license_for_software.3F), dass die Lizenz nicht für Software geeignet wäre.
Was ist davon zu halten? Ich werde eh' nicht den Source Code meines Programmes verbreiten, sondern nur die kompilimierte binary.
Danke.
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Keine Bearbeitung. Dieses Werk darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert werden.
das ist schon mal mist

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noch mieser als GPL schrieb:
Keine Bearbeitung. Dieses Werk darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert werden.
das ist schon mal mist

Was soll daran schlecht sein? Manchmal will jemand halt dass man sein Werk zwar verwenden darf aber nur as is....
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killerkipferl schrieb:
noch mieser als GPL schrieb:
Keine Bearbeitung. Dieses Werk darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert werden.
das ist schon mal mist

Was soll daran schlecht sein? Manchmal will jemand halt dass man sein Werk zwar verwenden darf aber nur as is....
Jep, so ist es.
Andere Frage: Wie sieht es mit Schäden aus? Ich möchte eigentlich eine "Benutzung auf eigene Gefahr". Ist das in der CC-Lizenz schon eingebunden?
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Dann kann man doch gleich Freeware machen.
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Und wie drücke ich das lizenztechnisch in meinem Programm aus?
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CC-Lizenz schrieb:
Und wie drücke ich das lizenztechnisch in meinem Programm aus?
Ich habe jetzt relativ lange gesucht und keine einzige Lizenz gefunden, die das ausdrückt, was ich haben möchte (freeware - kostenlos, nicht komerziell, nicht veränderbar, verbreitbar)

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Wie wärs wen du endlich vernünftig werden würdest und GPL nehmen würdest?
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CC-Lizenz schrieb:
CC-Lizenz schrieb:
Und wie drücke ich das lizenztechnisch in meinem Programm aus?
Ich habe jetzt relativ lange gesucht und keine einzige Lizenz gefunden, die das ausdrückt, was ich haben möchte (freeware - kostenlos, nicht komerziell, nicht veränderbar, verbreitbar)

Dann schreib dir deine eigene

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Man man man, PISA lässt grüssen.
Schreib doch deinen eigenen Lizenztext. Hat damals ohne Internetz auch jeder hinbekommen:
Diese Software ist urheberrechtlich geschützt und darf kostenlos genutzt werden. Der Vertrieb bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Urhebers.
So oder ähnlich mit ein zwei mehr Details und die Lizenz ist fertig.
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Wie wäre es mit der BSD Lizenz?
Copyright (c) 2007 Lizenzer
Permission is hereby granted, free of charge, to any personobtaining a copy
of this software and associated documentation files(the "Software"), to deal in
the Software without restriction,including without limitation the rights to use,
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Software,and to permit persons to whom the Software is furnished to do so,subject
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The above copyright notice and this permission notice shall be included in all copies
or substantial portions of the Software.THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS", WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND,EXPRESS OR IMPLIED,
INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OFMERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR
PURPOSE AND NONINFRINGEMENT.IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE
LIABLE FOR ANYCLAIM, DAMAGES OR OTHER LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT,
TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM, OUT OF OR IN CONNECTION WITH THESOFTWARE OR THE USE
OR OTHER DEALINGS IN THE SOFTWARE.
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Artchi schrieb:
Man man man, PISA lässt grüssen.
Schreib doch deinen eigenen Lizenztext. Hat damals ohne Internetz auch jeder hinbekommen:
Diese Software ist urheberrechtlich geschützt und darf kostenlos genutzt werden. Der Vertrieb bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Urhebers.
So oder ähnlich mit ein zwei mehr Details und die Lizenz ist fertig.
Wenn mich diese zwei Sätze letzendlich im Fall der Fälle vor Gericht schützen dann ist ja alles OK. Danke.
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CC-Lizenz schrieb:
Wenn mich diese zwei Sätze letzendlich im Fall der Fälle vor Gericht schützen dann ist ja alles OK. Danke.
Ne, du musst noch dazuschreiben, dass du nicht für irgendwelche Funktionalitäten garantierst und für keinen Schaden verantwortlich bist, die das Programm eventuell verursachen könnte.
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Badestrand schrieb:
CC-Lizenz schrieb:
Wenn mich diese zwei Sätze letzendlich im Fall der Fälle vor Gericht schützen dann ist ja alles OK. Danke.
Ne, du musst noch dazuschreiben, dass du nicht für irgendwelche Funktionalitäten garantierst und für keinen Schaden verantwortlich bist, die das Programm eventuell verursachen könnte.
Ein Haftungsausschluß ist unwirksam. Siehe auch meinen Artikel zum Thema Software-Lizenzen hier im Artikel-Subboard.
EDIT: Hast du nicht auch den schwachsinnigen Tipp bei der Abmahnungs-Frage gegeben? Ich glaube, in Rechtsfragen solltest du dich evtl. zurückhalten.
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GPC schrieb:
Hast du nicht auch den schwachsinnigen Tipp bei der Abmahnungs-Frage gegeben? Ich glaube, in Rechtsfragen solltest du dich evtl. zurückhalten.
Der "Tipp" war nur medium-ernst gemeint, dachte das wäre deutlich geworden - bei so einer idiotischen Frage hab ich eben auch eine idiotische Antwort gegeben.
Den Lizenz-Artikel lese ich mir mal durch, bin gespannt. Schaden kann ein Haftungsausschluss imho jedenfalls nicht, ist der nicht auch in beinahe jeder populäreren Lizenz zu finden?Ein Haftungsausschluß ist unwirksam.
Bist du dir da sicher, dass das generell gilt? So wie ich das verstehe, ist der generelle Haftungsausschluss nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ungültig, oder wenn die Software trotz bekannter Fehler weitergegeben/-verkauft wird.oh:
http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_für_freie_Dokumentation schrieb:
Der Haftungsausschluss in der GFDL ist jedoch zu allgemein formuliert und dadurch vollständig unwirksam. Somit ist auch einfache Fahrlässigkeit (z. B. kleiner Programmierfehler, der fahrlässig - ohne das Programm ausreichend zu testen - begangen wurde) nicht von der Haftung ausgeschlossen. Aus diesem Grund wurde für den deutschen Rechtsraum die Bremer Softwarelizenz für freie Softwarebibliotheken entwickelt[3][4], die aus der GPL abgeleitet wurde. Diese sieht bei dem Haftungsausschluss die folgende Regelung vor: "Im Verhältnis zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer sind Haftung und Gewährleistung des Lizenzgebers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit nach dem Gesetz eine Gewährleistung des Lizenzgebers nur bei einem arglistigen Verschweigen von Mängeln vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Regelungen."
Man muss ihn also nur genauer formulieren.
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Badestrand schrieb:
Schaden kann ein Haftungsausschluss imho jedenfalls nicht, ist der nicht auch in beinahe jeder populäreren Lizenz zu finden?
Weil die populären Lizenzen größtenteils aus den USA kommen und da ein Haftungsausschluß nichts ungewöhnliches ist.
Ein Haftungsausschluß ist unwirksam.
Bist du dir da sicher, dass das generell gilt?Das gilt unter den Umständen, die ich im Artikel beschrieb. Da die GPL nach §305 BGB eine Form der AGB darstellt, kann man den Haftungsausschluß knicken.
Man muss ihn also nur genauer formulieren.
IIRC ist in diesem Fall die Rechtslage bis dato ungeklärt. Daher lasse ich das mal unkommentiert.
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In Deutschland gilt aber ein anderes Recht: Der Hersteller muß nunmal haften.
Die ganze Lizenzen wie BSD, GPL usw. sind amerikanische Lizenzen. Deshalb steht das da drin. Denkste die überlegen sich "Ja, also hier in den USA können wir das. Aber in Deutschland nicht. Deshalb lassen wir das ganz weg." Haha! Deutschland interessiert die nen Dreck!
Schau mal in die CPL
Gesetze der Lizenz gelten ausdrücklich für New York (USA). Für ein deutsches Produkt ist die CPL was das angeht nichts wert. Außer ich mache in den USA ne Niederlassung auf.