GEZ/Hausfriedensbruch?



  • Hallo,

    Ben04 schrieb:

    Dann steht es Aussage gegen Aussage und der der in der Beweispflicht ist (GEZ) muss nach legen.

    "Aussage gegen Aussage" 🙄

    Du meinst, genauso, wie du nicht zahlen musst, nur weil ein Polizist behauptet, du hättest telefoniert oder wärst nicht angegurtet gewesen? 😉

    Chris



  • Deswegen sind die Polizisten hier auch immer mindestens zu zweit unterwegs.

    Ich hab jetzt auch nicht vor das zu machen. Der hypothetische Fall interessiert mich einfach,



  • Was ist denn, wenn der Empfänger kaputt ist und nur noch das Kassettendeck benutzt würde? Für defekte Geräte muss man doch nicht zahlen, oder?



  • TheToast schrieb:

    Was ist denn, wenn der Empfänger kaputt ist und nur noch das Kassettendeck benutzt würde? Für defekte Geräte muss man doch nicht zahlen, oder?

    Na aber sicher doch. Du könntest es ja jederzeit reparieren.



  • Das wäre wirklich interessant... wenn man das Empfangsteil entfernt oder entfernen läßt, muß man ja auch nichts zahlen. Aber ich schätze, im Fall eines Defekts werden die sich auf die Zeit davor berufen.



  • du kannst dir das entfernen des empfangsteils aus deinem fernseher von einem fachmann bestaetigen lassen, und kommst so um die gez gebuehren rum.

    ein kaputter fernseher ist tatsaechlich kein grund, keine gez zu bezahlen. den fall hatte ich naemlich:
    fernseher kaputt -> abmelden (es gibt ein feld bei dem abmeldeformular, wo man einen grund angeben kann)

    antwort von denen war, dass hierfuer die rechtliche grundlage fehlt, da ich das geraet ja wieder instand setzen kann. erst nachdem ich denen dann gesagt habe, dass das geraet auf dem muell gelandet ist, wurde ich abgemeldet. (einen beweis hierfuer brauchte ich uebrigens nicht.)

    gruesse, mm



  • Hallo,

    Ben04 schrieb:

    Deswegen sind die Polizisten hier auch immer mindestens zu zweit unterwegs.

    Ich hab jetzt auch nicht vor das zu machen. Der hypothetische Fall interessiert mich einfach,

    wie gesagt, so gehts nicht. Die Polizisten sind auch nicht zu zweit unterwegs, weil einer allein nicht die nötige Beweiskraft hätte (dient eher dem Schutz der Polizisten).

    Oder wie siehts dann aus, wenn drei Jugendliche behaupten, der Fahrer war angeschnallt? Kriegen die dann wieder recht, weil sei einer mehr sind? 🙄

    Chris



  • Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Zeugenaussagen an, sondern auch auf deren Glaubwürdigkeit. Welchen Grund hätte der GEZ-Beamte, eine Falschaussage zu tätigen? Welche du?

    Ein Grund, warum Betrunkene (i.d.R.) vor Gericht wenig Aussagekraft haben. Zumindest, wenn es nicht andere Aussagen gibt, die sich mit ihnen decken oder sie zumindest unterstützen bzw. ihnen nicht wiedersprechen.



  • árn[y]ék schrieb:

    Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Zeugenaussagen an, sondern auch auf deren Glaubwürdigkeit. Welchen Grund hätte der GEZ-Beamte, eine Falschaussage zu tätigen? Welche du?

    Er hat einen grund wenn er, wie alle aussendienstmitarbeiter, nahc erfolg bezahlt wird.



  • árn[y]ék schrieb:

    Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Zeugenaussagen an, sondern auch auf deren Glaubwürdigkeit. Welchen Grund hätte der GEZ-Beamte, eine Falschaussage zu tätigen? Welche du?
    ...

    Zum Glueck handelt es sich bei diesen Personen nicht um Beamte, sondern um
    Freiberufler.

    Eigentlich ja eine Unverschaemtheit, dass die sich Beamte nennen duerfen,
    aber das ist ein anderes Thema.

    Zum Thema: Wenn ein GEZ-Beauftragter ohne deine Erlaubnis einen Fuss auf dein
    Grundstueck setzt, dann kann er wegen Hausfriedensbruch belangt werden. Du
    musst ihn uebrigens auch nicht in deine Wohnung lassen. Da muss man immer ein
    bisschen aufpassen, die draengeln sich gerne mal etwas zur Tuer herein, da
    muss man u. U. auch mal etwas lauter werden und sie zurechtweisen.

    gruss
    v R



  • Ein GEZ-ler ist nicht gleichzusetzen mit einem Polizisten.
    Wie schon gesagt sind es Private Personen ohne Rechte.
    Die Gründe wurden auch schon genannt. Provision.
    Die Obrigkeitshörigkeit der deutschen Bevölkerung hilft hier auch noch ein wenig:
    "Der muss ja was dürfen deshalb zahle ich und lasse mir etwas einreden."

    Tatsache ist:
    sie dürfen sich nicht als Beamte bezeichnen.
    sie dürfen die Wohnung nicht betreten.
    Manche melden an ohne überhaupt eine Unterschrift zu haben. (dagegen Einspruch erheben)
    Es wird keine Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl kommen. Das würde eigentlich kein Richter unterschreiben den es widerspricht der verhältnissm.
    Keine Ordnungstrafe geht über das Grundgesetz.
    Ich könnte noch viel mehr aufzählen.



  • ChrisM schrieb:

    Hallo,

    Ben04 schrieb:

    Deswegen sind die Polizisten hier auch immer mindestens zu zweit unterwegs.

    Ich hab jetzt auch nicht vor das zu machen. Der hypothetische Fall interessiert mich einfach,

    wie gesagt, so gehts nicht. Die Polizisten sind auch nicht zu zweit unterwegs, weil einer allein nicht die nötige Beweiskraft hätte (dient eher dem Schutz der Polizisten).

    Oder wie siehts dann aus, wenn drei Jugendliche behaupten, der Fahrer war angeschnallt? Kriegen die dann wieder recht, weil sei einer mehr sind? 🙄

    Ich weiß nicht wie es in de geregelt ist aber bei uns in lu ist es folgendermaßen geregelt : Unglaubwürdige Zeugen werden nicht beachtet. Eine Aussage gilt als "richtig" wenn es mehr Zeugen gibt die dafür sprechen als dagegen. Im Falle eines Pats hat der verloren der die Beweispflicht hat. Polizisten außerhalb des Diensts und die alleine unterwegs zählen als ein Zeuge. Polizisten die zu mehreren im Dienst unterwegs sind zählen jeweils als 7 (oder waren es 9?) Zeugen.

    Um zwei Polizisten zu widersprechen brauchst du also 14 glaubwürdige Zeugen. Wenn 14 Leute in einem Auto aber glaubhaft bezeugen, dass da einer zu gegebenen Zeitpunkt angeschnallt war dann kann man die wegen ganz anderen Sachen verurteilen... (Auch bei einem Bus kriegt man da keine Geschichte die irgendwie standhält zusammengeflickt.)

    Bei einer Radarfalle sind bei uns sind immer mindestens 2 Polizisten beim Laser (und nur beim Laser und nicht beim rauswinken) sonst kann man das vor Gericht anfechten und gewinnt in der Regel.



  • árn[y]ék schrieb:

    Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Zeugenaussagen an, sondern auch auf deren Glaubwürdigkeit. Welchen Grund hätte der GEZ-Beamte, eine Falschaussage zu tätigen? Welche du?

    Ein Grund, warum Betrunkene (i.d.R.) vor Gericht wenig Aussagekraft haben. Zumindest, wenn es nicht andere Aussagen gibt, die sich mit ihnen decken oder sie zumindest unterstützen bzw. ihnen nicht wiedersprechen.

    Wikipedia.de schrieb:

    Rundfunkgebührenbeauftragte sind haupt- oder nebenberuflich tätige selbständige Subunternehmer [...] Die Gebührenbeauftragten werden nach Erfolg – also nach der Zahl neu angemeldeter Teilnehmer und der Höhe der eingetriebenen Nachzahlungen

    Ein Motiv für eine falsch Aussage ist da aber eindeutig gegeben (und Beamte sind das keine). Klar habe ich auch ein Motiv allerdings habe ich nicht die Beweispflicht.



  • Ben04 schrieb:

    Polizisten die zu mehreren im Dienst unterwegs sind zählen jeweils als 7 (oder waren es 9?) Zeugen.

    das sind aber nur konventionen. es gibt dazu keine gesetzliche grundlage. es gibt ausserdem keine gesetzliche grundlage, die anzahl von zeugenaussagen verwendet, um eine wahrheitsfindung vorzuschreiben. am ende bleibt es immer am richter hängen. wenn ein richter entscheidet, der aussage einer person glauben zu schenken und dabei 100 gegenteilige aussagen zu ignorieren, ist das eine völlig legitime entscheidung.



  • Hi,

    Ben04 schrieb:

    ChrisM schrieb:

    Hallo,

    Ben04 schrieb:

    Deswegen sind die Polizisten hier auch immer mindestens zu zweit unterwegs.

    Ich hab jetzt auch nicht vor das zu machen. Der hypothetische Fall interessiert mich einfach,

    wie gesagt, so gehts nicht. Die Polizisten sind auch nicht zu zweit unterwegs, weil einer allein nicht die nötige Beweiskraft hätte (dient eher dem Schutz der Polizisten).

    Oder wie siehts dann aus, wenn drei Jugendliche behaupten, der Fahrer war angeschnallt? Kriegen die dann wieder recht, weil sei einer mehr sind? 🙄

    Ich weiß nicht wie es in de geregelt ist aber bei uns in lu ist es folgendermaßen geregelt : Unglaubwürdige Zeugen werden nicht beachtet. Eine Aussage gilt als "richtig" wenn es mehr Zeugen gibt die dafür sprechen als dagegen. Im Falle eines Pats hat der verloren der die Beweispflicht hat. Polizisten außerhalb des Diensts und die alleine unterwegs zählen als ein Zeuge. Polizisten die zu mehreren im Dienst unterwegs sind zählen jeweils als 7 (oder waren es 9?) Zeugen.

    Um zwei Polizisten zu widersprechen brauchst du also 14 glaubwürdige Zeugen. Wenn 14 Leute in einem Auto aber glaubhaft bezeugen, dass da einer zu gegebenen Zeitpunkt angeschnallt war dann kann man die wegen ganz anderen Sachen verurteilen... (Auch bei einem Bus kriegt man da keine Geschichte die irgendwie standhält zusammengeflickt.)

    Bei einer Radarfalle sind bei uns sind immer mindestens 2 Polizisten beim Laser (und nur beim Laser und nicht beim rauswinken) sonst kann man das vor Gericht anfechten und gewinnt in der Regel.

    sag mal, meinst du den Quatsch eigentlich ernst?

    Chris



  • Ich hoffe auch nicht das er den Quatsch glaubt.

    Ein Polizist ist aus Sicherheitsgründen nicht alleine Unterwegs.
    Es gibt keinen anderen Grund.
    Die Aussage eines Polizisten als Zeugen nennt man Qualifizierte Aussage.
    Es ist vereidigt worden das Gesetz zu wahren.
    Das ist wie eine Vereiigung vor Gericht. Bei Falschaussagen im Dienst wird er härter bestraft.
    Richter sind nicht Weisungsgebunden und in ihrer Entscheidung autonom.
    Die Aussagen von Zeugen bewerten sie ganz alleine.



  • Der hier Diskutierte Fall von "im Garten" und "Hausfriedensbruch" kann unter http://www.agentback.de/ als wirklicher Fall begutachtet werden.



  • ChrisM schrieb:

    Hi,

    Ben04 schrieb:

    ChrisM schrieb:

    Hallo,

    Ben04 schrieb:

    Deswegen sind die Polizisten hier auch immer mindestens zu zweit unterwegs.

    Ich hab jetzt auch nicht vor das zu machen. Der hypothetische Fall interessiert mich einfach,

    wie gesagt, so gehts nicht. Die Polizisten sind auch nicht zu zweit unterwegs, weil einer allein nicht die nötige Beweiskraft hätte (dient eher dem Schutz der Polizisten).

    Oder wie siehts dann aus, wenn drei Jugendliche behaupten, der Fahrer war angeschnallt? Kriegen die dann wieder recht, weil sei einer mehr sind? 🙄

    Ich weiß nicht wie es in de geregelt ist aber bei uns in lu ist es folgendermaßen geregelt : Unglaubwürdige Zeugen werden nicht beachtet. Eine Aussage gilt als "richtig" wenn es mehr Zeugen gibt die dafür sprechen als dagegen. Im Falle eines Pats hat der verloren der die Beweispflicht hat. Polizisten außerhalb des Diensts und die alleine unterwegs zählen als ein Zeuge. Polizisten die zu mehreren im Dienst unterwegs sind zählen jeweils als 7 (oder waren es 9?) Zeugen.

    Um zwei Polizisten zu widersprechen brauchst du also 14 glaubwürdige Zeugen. Wenn 14 Leute in einem Auto aber glaubhaft bezeugen, dass da einer zu gegebenen Zeitpunkt angeschnallt war dann kann man die wegen ganz anderen Sachen verurteilen... (Auch bei einem Bus kriegt man da keine Geschichte die irgendwie standhält zusammengeflickt.)

    Bei einer Radarfalle sind bei uns sind immer mindestens 2 Polizisten beim Laser (und nur beim Laser und nicht beim rauswinken) sonst kann man das vor Gericht anfechten und gewinnt in der Regel.

    sag mal, meinst du den Quatsch eigentlich ernst?

    Ja, Betonung auf "bei uns in lu" (es geht hier nicht um deutsches Recht). Das mit der Radarfalle stimmt jedenfalls.

    Die Aussagen von Zeugen bewerten sie ganz alleine.

    Dem habe ich auch nicht widersprochen.



  • Hallo,

    Ben04 schrieb:

    Ja, Betonung auf "bei uns in lu" (es geht hier nicht um deutsches Recht). Das mit der Radarfalle stimmt jedenfalls.

    wenn es nicht um deutsches Recht geht, worum dann? Glaubst du, Lu hat seine eigene Gesetzgebung?

    Davon abgesehen habe ich 19 Jahre in Limburgerhof (5km von Ludwigshafen) gewohnt und schon bei ein paar Gerichtsverhandlungen in Ludwigshafen (und Speyer) zugeschaut. Deine Regel ist mir dort allerdings noch nicht begegnet. 😞

    Und wegen der "Radarfalle": Das Lasermessgerät macht doch sowieso ein Foto und protokolliert den Verstoß gerichtsverwertbar, soweit ich weiß. Was macht dann der zweite Beamte?

    Chris



  • ChrisM schrieb:

    wenn es nicht um deutsches Recht geht, worum dann? Glaubst du, Lu hat seine eigene Gesetzgebung?

    Also ich denke mal in Luxemburg gilt hauptsächlich das Luxemburgische Recht...


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