Garantie weg, wenn neuen PC geöffnet?



  • Hi,

    könnt ihr mir sagen, ob man den Garantieanspruch verliert, wenn man z.B.
    bei einem neu gekauften MM-PC das Gehäuse öffnet und sich mal das Innenleben
    näher anschaut? Dürfte doch eigentlich nicht der Fall sein? Aber warum
    versiegeln die dann die entsprechenden Stellen am PC immer?



  • Wenn dort eindeutig ein SIEGEL drauf ist, dann verlierst Du die Garantie bei der Öffnung.

    Wenn kein Siegel darauf ist, verlierst Du keine Garantie.

    btw: Nimm Linux :>



  • Naja, Siegel ist relativ. Es ist ein Kabelbinder mit ner Art Scancode, der sich
    genau um die Metallverstrebung des Deckels und des Gehäuses legt. Ohne das zu
    durchtrennen kommt man nicht ans Innenleben ran..



  • nein, die Garantie ist nicht weg (egal ob mit oder ohne Siegel).

    ein PC ist kein Gerät, wo der normale Konsument nichts im Inneren verloren hat (im Gegenteil, er ist sogar dafür ausgelegt)

    Kein Hersteller kann dir verbieten, den PC zu öffnen, um zum Beispiel Arbeitsspeicher nachzurüsten. Geschweige denn kann er dir dafür die gesetzliche Garantieleistung kürzen.

    Was anderes wäre, wenn der Hersteller eine Zusatzgarantie (über die gesetzlichen 2 Jahre hinaus) bietet. Die kann er natürlich an derartige Konditionen binden



  • Es gibt keine gesetzliche Garantieleistung, das nennt sich Gewährleistung. Gewährleistung != Garantie! 🙄.



  • Wenn dabei was kaputt geht erlöschen sämtliche Ansprüche garantiert. Alles andere solltest Du mit dem Hersteller abklären.



  • Also wenn in den Garantiebestimmungen steht das Garantie futsch wenn Siegel futsch, dann ist die Garantie auch weg. Was aber bestehen bleibt ist die 2 Jahre Gewährleistung. So habe ich es bisher immer gelesen.



  • Walli schrieb:

    Es gibt keine gesetzliche Garantieleistung, das nennt sich Gewährleistung. Gewährleistung != Garantie! 🙄.

    Schön... danke für den durchaus angebrachten Hinweis

    und auch das man dabei nichts beschädigen sollte habe ich als selbstverständlich vorausgesetzt. Vor allem, da so etwas generell der Fall ist und nicht auf PCs beschränkt ist.
    Das gilt natürlich nicht, wenn es während der ordnungsgemäßen Verwendung (so, wie man es von einem Produkt dieser Art gewohnt ist) kaputt geht. Auch da gelten immer noch die Gewährleistungsansprüche. Im ersten halben Jahr muss somit der Hersteller beweisen, dass der Fehler beim Kunden lag.

    Oliver schrieb:

    Also wenn in den Garantiebestimmungen steht das Garantie futsch wenn Siegel futsch, dann ist die Garantie auch weg. Was aber bestehen bleibt ist die 2 Jahre Gewährleistung. So habe ich es bisher immer gelesen.

    bingo


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