Die Verfassung in Deutschland funktioniert.
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Es gibt ja nicht oft gute Nachrichten, aber wenn es sie gibt, dann werden sie außerdem auch noch kaum erwähnt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle mal darauf hinweisen, dass das BVfG uns gerade zum zweiten mal innerhalb kurzer Zeit vor Schäubles Amoklauf durch die Grundrechte gerettet hat.
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/262/162809/
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/295/162842/ (Kommentar)
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,540719,00.html
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Ich bin ja auch schon auf die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung gespannt.

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jup.
BTW:
Was heisst kaum erwaehnt - das CDU-Sprachrohr, die Springerpresse, hat sich vielleicht nicht wie ueber andere Themen das Maul darueber zerrissen, aber in der tagschau wars gerade immerhin der erste Beitrag.
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Man sollte nicht vergessen, daß das BVfG lediglich neue Gesetze mit bestehenden Gesetzen nur auf Vereinbarkeit prüft.
Die bestehenden Gesetze kommen/kamen auch aus dem Bundestag.

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Nein, das BVfG prüft vor allem neue und bestehende Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten.
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Leider ist die Grundrechte nicht read-only.
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SPON macht schon Propaganda gegen die Entscheidung. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,540825,00.html

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merker schrieb:
Leider ist die Grundrechte nicht read-only.
Doch.
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Mr. N schrieb:
merker schrieb:
Leider ist die Grundrechte nicht read-only.
Doch.
Wieder was dazugelernt !

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merker schrieb:
Mr. N schrieb:
merker schrieb:
Leider ist die Grundrechte nicht read-only.
Doch.
Wieder was dazugelernt !

lol, ich hoffe aber Du hast noch eine zweite Quelle als Mr. N zu Rate gezogen. So sieht es aus als wärest Du ziemlich leicht zu überzeugen
.rüdiger schrieb:
SPON macht schon Propaganda gegen die Entscheidung. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,540825,00.html

Die Statements der Politiker sind unfassbar
. Es wäre schön, wenn man Politiker, die sich zu solch unqualifizierten Aussagen hinreißen lassen zum Stempeln degradieren könnte. "Es ist geradezu absurd, dass mit dem System Maut-Sünder gejagt, Mörder dagegen geschont werden.". Prost Mahlzeit! Aber ich glaube nicht, dass die Mautsysteme von Anfang an für diesen Zweck konzipiert waren. Irgendwann kippt das mit dem Datenschutz und man hat ab dem ersten Tag ein funktionierendes System. Als Betaphase musste die Maut herhalten.
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Walli schrieb:
lol, ich hoffe aber Du hast noch eine zweite Quelle als Mr. N zu Rate gezogen. So sieht es aus als wärest Du ziemlich leicht zu überzeugen
.Ich habe ja nicht geschrieben, was ich dazugelernt habe.

Die Verfassung ist keineswegs read-only. Sowas würde dem Gedanken der Demokratie widersprechen.
Und Grundrechte sind im Grunde genommen nur Rechte. Wo die gemacht werden wurde bereits gesagt.
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merker schrieb:
Mr. N schrieb:
merker schrieb:
Leider ist die Grundrechte nicht read-only.
Doch.
Wieder was dazugelernt !

Und noch einmal:
<a href= schrieb:
WP">
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als deutsche Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.Zwar darf
(Artikel 19 Absatz 2 GG) schrieb:
in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden
aber was heißt das schon?
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Das bedeutet absolut nichts. Kommen die richtigen ans Ruder und setzen das Grundgesetz außer Kraft war es das.
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finix schrieb:
merker schrieb:
Mr. N schrieb:
merker schrieb:
Leider ist die Grundrechte nicht read-only.
Doch.
Wieder was dazugelernt !

Und noch einmal:
<a href= schrieb:
WP">
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als deutsche Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.Zwar darf
(Artikel 19 Absatz 2 GG) schrieb:
in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden
aber was heißt das schon?
Das entscheidet das BVerfG, also nicht die Politik. Also sind die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt gemäß BVerfg "read-only".
Zudem:
Art. 79 schrieb:
Art 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des
Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen,
die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau
einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der
Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen
des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen,
eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung
beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des
Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in
Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den
Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.Natürlich nur, solange niemand unser Rechtssystem kippt und eine Militärdiktatur errichtet o.ä.
F98 schrieb:
Das bedeutet absolut nichts. Kommen die richtigen ans Ruder und setzen das Grundgesetz außer Kraft war es das.
Mit der gleichen Logik kannst du behaupten, jedes Gesetz würde "absolut nichts" bedeuten. Das ist aber einfach nicht wahr. Zunächst einmal gelten Gesetze und Regeln, auch wenn sich absolut jedes Gesetz mit Gewalt überrumpeln lässt.
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Sehr lesenswerter Telepolisartikel:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27480/1.htmlMich hat gestern auch überrascht, das SPON die Keule rausholt, und mächtig die Propagandatrommel schlägt.
Schade.
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Mr. N schrieb:
Natürlich nur, solange niemand unser Rechtssystem kippt und eine Militärdiktatur errichtet o.ä.
In dem Fall kann man sich aber schlecht auf die Verfassung berufen, um "Kritiker" wegzusperren:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.Setzt natürlich voraus, dass "Auswandern" keine "andere Abhilfe" ist

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Ich finde es bei Kapitaldelikte OK und sogar erwünschenswert auf alle Daten zuzugreifen die nötig sind um den Täter habhaft zu werden.
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Unix-Tom schrieb:
Ich finde es bei Kapitaldelikte OK und sogar erwünschenswert auf alle Daten zuzugreifen die nötig sind um den Täter habhaft zu werden.
Also inklusive Waterboarding für den Komplizen?
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Wenn Du mit Waterboarding die Foltermethode meinst dann werde ich mit Dir nicht mehr weiter Diskutieren den Du kannst nicht lesen.
Zitat: "auf alle Daten zuzugreifen"
Wir sind hier in einem Forum für Programmierer und Daten sind hier keine Foltermethoden.