Die Verfassung in Deutschland funktioniert.



  • Walli schrieb:

    lol, ich hoffe aber Du hast noch eine zweite Quelle als Mr. N zu Rate gezogen. So sieht es aus als wärest Du ziemlich leicht zu überzeugen 😉 .

    Ich habe ja nicht geschrieben, was ich dazugelernt habe. 🙂

    Die Verfassung ist keineswegs read-only. Sowas würde dem Gedanken der Demokratie widersprechen.

    Und Grundrechte sind im Grunde genommen nur Rechte. Wo die gemacht werden wurde bereits gesagt.



  • merker schrieb:

    Mr. N schrieb:

    merker schrieb:

    Leider ist die Grundrechte nicht read-only.

    Doch.

    Wieder was dazugelernt ! 👍

    Und noch einmal:

    <a href= schrieb:

    WP">
    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als deutsche Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.

    Zwar darf

    (Artikel 19 Absatz 2 GG) schrieb:

    in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden

    aber was heißt das schon?



  • Das bedeutet absolut nichts. Kommen die richtigen ans Ruder und setzen das Grundgesetz außer Kraft war es das.



  • finix schrieb:

    merker schrieb:

    Mr. N schrieb:

    merker schrieb:

    Leider ist die Grundrechte nicht read-only.

    Doch.

    Wieder was dazugelernt ! 👍

    Und noch einmal:

    <a href= schrieb:

    WP">
    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als deutsche Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.

    Zwar darf

    (Artikel 19 Absatz 2 GG) schrieb:

    in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden

    aber was heißt das schon?

    Das entscheidet das BVerfG, also nicht die Politik. Also sind die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt gemäß BVerfg "read-only".

    Zudem:

    Art. 79 schrieb:

    Art 79
    (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des
    Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen,
    die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau
    einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der
    Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen
    des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen,
    eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung
    beschränkt.
    (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des
    Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in
    Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den
    Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Natürlich nur, solange niemand unser Rechtssystem kippt und eine Militärdiktatur errichtet o.ä.

    F98 schrieb:

    Das bedeutet absolut nichts. Kommen die richtigen ans Ruder und setzen das Grundgesetz außer Kraft war es das.

    Mit der gleichen Logik kannst du behaupten, jedes Gesetz würde "absolut nichts" bedeuten. Das ist aber einfach nicht wahr. Zunächst einmal gelten Gesetze und Regeln, auch wenn sich absolut jedes Gesetz mit Gewalt überrumpeln lässt.



  • Sehr lesenswerter Telepolisartikel:
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27480/1.html

    Mich hat gestern auch überrascht, das SPON die Keule rausholt, und mächtig die Propagandatrommel schlägt.
    Schade.



  • Mr. N schrieb:

    Natürlich nur, solange niemand unser Rechtssystem kippt und eine Militärdiktatur errichtet o.ä.

    In dem Fall kann man sich aber schlecht auf die Verfassung berufen, um "Kritiker" wegzusperren:

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Setzt natürlich voraus, dass "Auswandern" keine "andere Abhilfe" ist 🤡



  • Ich finde es bei Kapitaldelikte OK und sogar erwünschenswert auf alle Daten zuzugreifen die nötig sind um den Täter habhaft zu werden.



  • Unix-Tom schrieb:

    Ich finde es bei Kapitaldelikte OK und sogar erwünschenswert auf alle Daten zuzugreifen die nötig sind um den Täter habhaft zu werden.

    Also inklusive Waterboarding für den Komplizen?



  • Wenn Du mit Waterboarding die Foltermethode meinst dann werde ich mit Dir nicht mehr weiter Diskutieren den Du kannst nicht lesen.

    Zitat: "auf alle Daten zuzugreifen"
    Wir sind hier in einem Forum für Programmierer und Daten sind hier keine Foltermethoden.



  • Unix-Tom schrieb:

    Wenn Du mit Waterboarding die Foltermethode meinst dann werde ich mit Dir nicht mehr weiter Diskutieren den Du kannst nicht lesen.

    Zitat: "auf alle Daten zuzugreifen"
    Wir sind hier in einem Forum für Programmierer und Daten sind hier keine Foltermethoden.

    Aber Foltermethoden sind ein traditioneller Weg, Daten zu erheben. Ob das hier ein Programmiererforum ist, ist für dieses Thema doch total egal.

    Aber gut, du meinst, auf alle vorhandenen Daten zugreifen, richtig? Und wenn diese Daten "zufällig" durch Waterboarding entstanden sind?



  • Willst DU damit sagen das in DE Daten so erhoben werden.

    Es ging hier um Daten aus z.B. dem Mautsystem.
    Meines Wissen gibt es keine Daten aus Folter in DE.



  • Heißt Du "Schäuble"? Dem war von Folter auch "nichts bekannt".



  • Mr. N schrieb:

    Unix-Tom schrieb:

    Wenn Du mit Waterboarding die Foltermethode meinst dann werde ich mit Dir nicht mehr weiter Diskutieren den Du kannst nicht lesen.

    Zitat: "auf alle Daten zuzugreifen"
    Wir sind hier in einem Forum für Programmierer und Daten sind hier keine Foltermethoden.

    Aber Foltermethoden sind ein traditioneller Weg, Daten zu erheben. Ob das hier ein Programmiererforum ist, ist für dieses Thema doch total egal.

    Naja, soweit ich weiß, ist Folter zur Erhebung von Daten absolut ungeeignet. Weil mindestens die Hälfte der Daten falsch ist.

    Einfachstes Beispiel: Die Amis: Trotz aller folter in Guantanamo oder Abu Greib haben sie Bin Laden und Mullah Omar immer noch nicht gefaßt.



  • Das liegt wohl eher daran, dass die Delinquenten das einfach nicht wissen.



  • Mr. N schrieb:

    F98 schrieb:

    Das bedeutet absolut nichts. Kommen die richtigen ans Ruder und setzen das Grundgesetz außer Kraft war es das.

    Mit der gleichen Logik kannst du behaupten, jedes Gesetz würde "absolut nichts" bedeuten. Das ist aber einfach nicht wahr. Zunächst einmal gelten Gesetze und Regeln, auch wenn sich absolut jedes Gesetz mit Gewalt überrumpeln lässt.

    Mein Anliegen war eher darzustellen, dass Gesetze nur solange Gültigkeit haben, wie der umgebende Container Gültigkeit hat in dem man sich befindet (Land, Gemeinschaft ...) und in dem eben diese Gesetze gelten.


  • Mod

    Unix-Tom schrieb:

    Ich finde es bei Kapitaldelikte OK und sogar erwünschenswert auf alle Daten zuzugreifen die nötig sind um den Täter habhaft zu werden.

    Das ist heute schon erlaubt und sicherlich auch unstrittig.

    Aber es geht am Streitpunkt vorbei: der Staat versucht im Moment ja, alle überhaupt irgendwo anfallenden Kommunikations- und Bewegungsdaten zu speichern, damit er dann darauf zugreifen kann.

    Er geht also her und überwacht 99.99% der Leute, um die 0.01% zu bekommen. Das kann nicht richtig sein.

    Und ist es auch nicht: das BVerfG stellt ja regelmäßig klar, daß diese Vorgehensweise mit unserem Rechtsstaat unvereinbar - illegal - ist. Mit anderen Worten: jemand, der diese Vorgehensweise betreibt, steht nicht mehr innerhalb der Rechtsordnung.

    [Schönes Beispiel ist doch das Kennzeichen-Screening: kaum jemand würde wirklich anzweifeln, daß man eine Liste mit zur Fahnung stehenden Nummern automatisch suchen darf... jeder Programmierer - das sind wir doch - weiß doch auch, daß es für diesen Vergleich nicht notwendig ist, ALLE erfassten Nummern für einige Zeit ebenfalls zu speichern. Folgender Algorithmus wäre ok:
    - Nummer des Fahrzeugs scannen
    - in Fahndungsliste nachsehen
    - nächstes Fahrzeug
    Für diese Aufgabe ist der Zwischenschritt "speichere gelesene Nummer in einer Datenbank" völlig unnötig. Und genau das ist der Knackpunkt. Ich weiß nicht, warum der Staat dann meine Nummer 6 Monate in einer DB aufhebt. Es geht den Staat einen Scheißdreck an, wo ich wann fahre. Ich bin ihm nicht zur Rechenschaft verpflichtet. Das Gegenargument der Staatsknechte ist ja "aber Du könntest in den nächsten 6 Monaten ja eine Straftat begehen, dann brauchen wir das doch" ist Faschodenke vom Feinsten. Das ist genau der feine Unterschied zu einem freiheitlichen Staat.]



  • Unix-Tom schrieb:

    Ich finde es bei Kapitaldelikte OK und sogar erwünschenswert auf alle Daten zuzugreifen die nötig sind um den Täter habhaft zu werden.

    Berechtigtes Statement und für sich gut & richtig, aber wie schaffst du den Balanceakt zwischen Privatsphäre, Datensammlung & kontrollierte Nutzung für die Verbrechensbekämpfung?

    Imo: Das bloße Vorhandensein der Daten ungut und die Definition von Kapitalverbrechen oder Verbrechen allgemein wird sich einer Dehnung unterziehen, um Missbrauch möglich zu machen; eben das die ja Grundprämisse aller Datenschutzängste.



  • finix schrieb:

    (Artikel 19 Absatz 2 GG) schrieb:

    in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden

    aber was heißt das schon?

    Kann das BVfG damit eigentlich rein theoretisch das Gesetz zur Änderung durch eine Berufung darauf kippen?

    Zum Thema read only GG: http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/ Das sieht mir eher nach einem wiederbeschreibbaren ROM aus. 😉

    Ich finde es bei Kapitaldelikte OK und sogar erwünschenswert auf alle Daten zuzugreifen die nötig sind um den Täter habhaft zu werden.

    Da bin ich nicht deiner Meinung. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kapitaldelikte stattfindet und nur durch Ausnutzung sowieso vorhandener Daten aufgeklärt werden kann? Dies kommt nur sehr sehr selten vor. Du rettest mehr Menschenleben wenn du das Geld, welches die Aufbereitung der Daten verschlingt, in die Ausbesserung von Straßen steckst.



  • Ben04 schrieb:

    Zum Thema read only GG: http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/ Das sieht mir eher nach einem wiederbeschreibbaren ROM aus. 😉

    Niemand hat behauptet, das Grundgesetz sei unveränderlich. Teile davon jedoch schon.



  • Auf jeden Fall kann man auch gegen die Grundgesetzänderung klagen, das ist doch das einzige, was wichtig ist. Gefährlich wird es für Deutschland erst, wenn die Richter auch ihren Verstand verlieren oder korrupt sind. AFAIK lässt sich ein Urteil des BVfG nicht so ohne weiteres anfechten...


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