Paar fragen zu ebay?



  • Wenn die Ware sich leicht versenden lässt, dann biete doch einfach nur ausserhalb Deutschlands an. Egal wie du dich drehst und wendest, in Deutschland ist die rechtliche Lage für solche Sachen einfach viel viel zu riskant. Selbst Behörden schaffen es ja nicht einmal rechtlich saubere Haftungsausschlüsse zu schreiben. Tja, das hat man davon, wenn die Politiker sich lieber mit Pleitebanken befassen, als sich um echte Probleme zu kümmern 🙄.

    Offensichtlicher Tipp: Wenn es noch nichtmal Behörden schaffen einen rechtlich sauberen Haftungsausschlüsse zu formulieren, dann würde ich an deiner Stelle erst recht nicht den Haftungsausschlüssen von irgend welchen Forenmitgliedern vertrauen...



  • Du darfst als Privatverkäufer die Gewährleistung -nicht- ausschließen!

    schirrmie





  • Man kann es doch einfach als "vermutlich kaputt" verkaufen. Dann ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit: "kaputt". 🙂



  • Mr. N schrieb:

    Man kann es doch einfach als "vermutlich kaputt" verkaufen. Dann ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit: "kaputt". 🙂

    Das dürfte den Wert in der Regel doch stark mildern...



  • Mr. N schrieb:

    Man kann es doch einfach als "vermutlich kaputt" verkaufen. Dann ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit: "kaputt". 🙂

    Und wenn es dann nicht kaputt ist, ist folglich eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht erfüllt, was ja wohl ein Rückgabegrund ist.

    Was ist denn eigentlich mit Leuten, die sagen, dass sie eine Ware als defekt verkaufen, und damit eventuell den Eindruck erwecken der Artikel wäre funktionsfähig, und sie würden sich dadurch nur gegen unrechtmäßige Forderungen schützen? Ich meine sie könnten ja auch einfach hinschreiben: "Der Artikel ist Defekt". Ich denke nämlich dass es viele Leute gibt die stattdessen hinschreiben: "Ich kenne mich damit nicht aus und verkaufe es deshalb als defekt". Könnte man ihm nachweisen, dass er sich doch auskennt wäre das doch Betrug?

    Gruß
    Jakob



  • Man kann es doch einfach als "vermutlich kaputt" verkaufen. Dann ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit: "kaputt". 🙂

    Da wäre es noch besser wenn man schreibt :
    "Habe den Artikel vor ein paar Wochen getestet und lief einwandfrei und war im tadellosen Zustand", dann hat man doch praktisch gesagt, dass er im Arsch sein kann.



  • vielleicht wäre es besser, da richtige rechtsberatung zu haben, denn was hier schon so vorgeschlagen wurde ist falsch und teilweise auch gefährlich. siehe schon den link, den Andy2006 angegeben hat: http://testberichte.ebay.de/EU-Recht-und-Gewaehrleistungs-bzw-Garantieausschluss_W0QQugidZ10000000001641743



  • Und queer_boy rettet mal wieder die Welt 😃



  • naja, selbst als jura-student traue ich mir hier nicht zu, kompetente auskünfte zu geben - die tatsächlich auf alle details eingehen. gewährleistungsrecht ist eben nicht unbedingt das einfachste - und in diesem thread kommen so grundsätzliche missverständnisse zusammen, wie z.b. das ein gewährleistungsausschus (oder AGBs) einfach so "gelten" würden. da sie aber immer teil eines vertrages sind, gelten sie nur, weil beide seiten zustimmen. wenn es an solchen grundsätzlichen verständnisfragen fehlt, ist der hinweis darauf, dass in diesem thread keine kompetenten auskünfte zu erhalten sind, mehr als gerechtfertigt.



  • ...und der gesamte Thread ist natürlich keine Rechtsberatung. 😃

    cheers, Swordfish



  • Swordfish schrieb:

    ...und der gesamte Thread ist natürlich keine Rechtsberatung. 😃

    ich glaube, wenn das irgendwer lesen würde, der sich mit der materie auskennt, automatisch zu diesem schluss kommt.



  • Wahrscheinlich.

    cheers, Swordfish



  • löschen löschen löschen löschen.... 😃



  • rüdiger schrieb:

    Wenn die Ware sich leicht versenden lässt, dann biete doch einfach nur ausserhalb Deutschlands an. Egal wie du dich drehst und wendest, in Deutschland ist die rechtliche Lage für solche Sachen einfach viel viel zu riskant.

    Das halte ich doch fuer etwas uebertrieben. Zum Glueck ist unsere Gesellschaft meiner Erfahung nach noch nicht dermassen von A...moeben durchsetzt, dass man sich bei Kleinkram wie privaten Ebay-Verkaeufen ernsthaft ueber zB. vermurxte Deutsche Gewaehrleistungsgesetze o.Ae. Gedanken machen muss. Waere ansonsten auch ziemlich traurig.

    Ich bzw. der Rest meiner Familie sind bei ebay schon seit Jahren unterwegs. Nach und nach sind so bestimmt schon ueber 30 Gebraucht-Dinge bis 100EUR dort vercheckt worden.
    Das AFAIR Einzige, was mir dabei negativ untergekommen ist, war mal eine Bekloppte, die einen neuen, originalverpackten iPod gehoerig demoliert und dann ihr Geld zurueck verlangt hat... Liess sich aber auch alles ohne Anwaelte, Gesetzesorgien und grosse Geldsummen noch gesittet regeln. Kann jeder sehen wie er will, aber von solchen Lapalien lasse ich mich nicht von meinem Privathandel auch in D. abhalten.



  • Also bei den drei Dingen die ich bisher bei Ebay verkauft habe, habe ich auch diese Gewährleistungsklausel eingefügt.
    Allerdings schreibe ich nur dass ich die Ware nicht zurück nehme oder tausche da ich privat verkaufe.
    Was ich verkauft habe war aber immer in Ordnung und so kommt es auch zu keinen Problemen.

    Es gibt allerdings auch Händler bei Ebay die "angeblich" als Privatveräufer auftreten um sich so vor Rückgaben zu schützen.



  • Würde standartmäßig reichen, wenn man eben schreibt :
    "Keine Garantie da Privatverkauf, hafte für keine Schäden sowie Umtausch ausgeschlossen" - Da kann sich keinert am Ende beklagen !



  • pivke schrieb:

    standartmäßig

    Vermutlich ist es nicht das erste mal, dass du drauf hingewiesen wirst, aber Standard schreibt sich mit d.
    Da bekommt man ja Augenkrebs...



  • Nobuo T schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Wenn die Ware sich leicht versenden lässt, dann biete doch einfach nur ausserhalb Deutschlands an. Egal wie du dich drehst und wendest, in Deutschland ist die rechtliche Lage für solche Sachen einfach viel viel zu riskant.

    Das halte ich doch fuer etwas uebertrieben. Zum Glueck ist unsere Gesellschaft meiner Erfahung nach noch nicht dermassen von A...moeben durchsetzt, dass man sich bei Kleinkram wie privaten Ebay-Verkaeufen ernsthaft ueber zB. vermurxte Deutsche Gewaehrleistungsgesetze o.Ae. Gedanken machen muss. Waere ansonsten auch ziemlich traurig.

    Natürlich kassiert man nicht zwangsläufig eine Abmahnung. Aber es wäre mir dennoch zu riskant. Die Rechtslage ist einfach nicht sicher in Deutschland!

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,499538,00.html

    pivke schrieb:

    Würde standartmäßig reichen, wenn man eben schreibt :
    "Keine Garantie da Privatverkauf, hafte für keine Schäden sowie Umtausch ausgeschlossen" - Da kann sich keinert am Ende beklagen !

    Höre doch bitte auf hier solch einen Schwachsinn reinzustellen! So ein Zusatz reicht natürlich nicht! 😡



  • rüdiger schrieb:

    Nobuo T schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Wenn die Ware sich leicht versenden lässt, dann biete doch einfach nur ausserhalb Deutschlands an. Egal wie du dich drehst und wendest, in Deutschland ist die rechtliche Lage für solche Sachen einfach viel viel zu riskant.

    Das halte ich doch fuer etwas uebertrieben. Zum Glueck ist unsere Gesellschaft meiner Erfahung nach noch nicht dermassen von A...moeben durchsetzt, dass man sich bei Kleinkram wie privaten Ebay-Verkaeufen ernsthaft ueber zB. vermurxte Deutsche Gewaehrleistungsgesetze o.Ae. Gedanken machen muss. Waere ansonsten auch ziemlich traurig.

    Natürlich kassiert man nicht zwangsläufig eine Abmahnung. Aber es wäre mir dennoch zu riskant. Die Rechtslage ist einfach nicht sicher in Deutschland!

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,499538,00.html

    Typisch SPON FUD. Klar, dass sich die ganzen kleinen engstirnigen Ramschhaendler, die tatsaechlich teils mit eher zwielichtigen Methoden versuchen, sich ihren Lebensunterhalt via ebay aufzubessern, dort liebend gern gegenseitig vor's "Portal" schiffen. Das betrifft einen aber iaR. als kleinen Privathaendler (sei das nun meinetwegen auch jemand, der nur weniger als 30 Dinge mal auf einen Schlag anbietet - als Normalo kommt man IMHO eh nicht so leicht in diese Verlegenheit) nicht.
    In diesem Fall gilt dann wo kein Klaeger, da kein Richter, und in dieser Situation ist mir die "unsichere" Rechtslage dann auch egal.

    (OMFG, man sollte echt nicht so schriftlich zwischen Tuer und Angel diskutieren)


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