Biete: getuntes Pocketbike



  • Hi Leute,
    ich biete euch hier und heute ein grandioses getuntes Pocketbike an.

    Es ist nagelneu (nur kurze Probe ob alles funktioniert).
    Zu den technischen Daten:
    50ccm luftgekühlt
    Sportluftfilter!
    Doppelrohr-Resonanz-Auspuff !(mehr Leistung, krasserer Sound)
    Scheibenbremsen vorn + hinten
    Schwarz-Weiß-Blaue Lackierung
    Rennständer
    Seitenständer
    Mischflasche

    Diverse Aufkleber sind dabei, aber noch nicht verklebt, das sollte dann schon jeder selbst entscheiden 😉

    Mit diesem Setup ist das Gerät, je nach Fahrergewicht, bis zu 70Km/h schnell. Je schwerer der Fahrer, desto langsamer das Bike natürlich 😉

    Preis wäre 200€ VB.

    Am besten wäre eine Abholung (Berlin) oder auch in einem kleineren Ort bei Brandenburg/Havel). Das Teil wiegt halt gute 25kg und ich hab keinen Plan, wie ich das verpacken soll 😉

    Unter diesem Link http://berlin.kijiji.de/c-Auto-Motorrad-Motorraeder-Getuntes-Pocketbike-Rennausfuehrung-W0QQAdIdZ49125859 findet Ihr das Angebot und ein Bild nochmal. Dort könnt Ihr mich ebenfalls direkt per Mail kontaktieren.

    Gruß,
    Machine



  • Kann es sein das dir die Dinger hier in D nicht viel bringen?
    Oder ist dieses bereits eines mit Zulassung?

    Wikipedia sagt dazu

    Das Fahren von Pocketbikes im öffentlichen Straßenverkehr ist zumeist nicht erlaubt. Zur Zeit ist es in Deutschland nicht möglich, eine Zulassung für die Bikes zu bekommen, da die Fahrzeuge fast immer schlicht nicht den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Daraus folgt ein fehlender Versicherungsschutz. Zudem wird auf öffentlichen Straßen stets eine Fahrerlaubnis (meist Klasse A oder A1) benötigt.

    Wer also ein solches Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, macht sich strafbar:

    * Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
    * Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz (wenn über 125ccm Hubraum)
    * ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis
    * Fahren ohne Zulassung.

    Pocketbikes à la DDR fahren heute in der Klasse "Die Originalen".
    Pocketbikes à la DDR fahren heute in der Klasse "Die Originalen".

    Außerdem werden die Pocketbikes durch die Polizei sichergestellt und von einem Gutachter überprüft, was zusätzlich noch mehrere 100 Euro kosten kann. Wichtig zu wissen ist auch, dass im Falle eines Unfalls keine Versicherung die entstandenen Sach- und oder Personenschäden übernimmt.



  • Machine schrieb:

    Hi Leute,
    ich biete euch hier und heute ein grandioses getuntes Pocketbike an.
    (...)
    Doppelrohr-Resonanz-Auspuff !(mehr Leistung, krasserer Sound)

    Aber verboten, weil Verstoß gegen Lärmschutzgesetze 👎

    S
    Mit diesem Setup ist das Gerät, je nach Fahrergewicht, bis zu 70Km/h schnell. Je schwerer der Fahrer, desto langsamer das Bike natürlich 😉

    Klasse, ein Bike, das man nur auf dem Radweg oder im Wald fahren darf, mit 70 km/h 👎 ⚠

    Selbst ein Motorrad muß nach dem Tunen vom TÜV abgenommen werden.

    Preis wäre 200€ VB.

    Am besten wäre eine Abholung (Berlin) oder auch in einem kleineren Ort bei Brandenburg/Havel). Das Teil wiegt halt gute 25kg und ich hab keinen Plan, wie ich das verpacken soll 😉

    Nein danke, da kaufe ich mir lieber an anständiges Fahrrad. Braucht auch nicht so viel Sprit :p



  • Nein, es ist keins mit Zulassung. Das ist einzig und allein ein Motorsportgerät und darf nur auf dafür vorgesehenen oder abgesperrten Strecken genutzt werden.

    Meinem kleinen Bruder hab ich mal eins gegeben, der ist damit sehr glücklich, auch wenn er nur auf Privatgelände fahren darf.

    Ehrlich gesagt würde ich mich auch mit einem Pocketbike, was eine Zulassung hat nicht in den öffentlichen Verkehr trauen 😉

    Aber wie gesagt, es macht halt Fun damit zu fahren. Wer nen größeres Grundstück hat oder so, der sollte zuschlagen.



  • Elektronix schrieb:

    Machine schrieb:

    Hi Leute,
    ich biete euch hier und heute ein grandioses getuntes Pocketbike an.
    (...)
    Doppelrohr-Resonanz-Auspuff !(mehr Leistung, krasserer Sound)

    Aber verboten, weil Verstoß gegen Lärmschutzgesetze 👎

    S
    Mit diesem Setup ist das Gerät, je nach Fahrergewicht, bis zu 70Km/h schnell. Je schwerer der Fahrer, desto langsamer das Bike natürlich 😉

    Klasse, ein Bike, das man nur auf dem Radweg oder im Wald fahren darf, mit 70 km/h 👎 ⚠

    Selbst ein Motorrad muß nach dem Tunen vom TÜV abgenommen werden.

    Preis wäre 200€ VB.

    Am besten wäre eine Abholung (Berlin) oder auch in einem kleineren Ort bei Brandenburg/Havel). Das Teil wiegt halt gute 25kg und ich hab keinen Plan, wie ich das verpacken soll 😉

    Nein danke, da kaufe ich mir lieber an anständiges Fahrrad. Braucht auch nicht so viel Sprit :p

    1.: bei Motorsportgeräten gibt es keine Grenzen für Lärm. Stell dich mal neben die Rennstrecke bei Formel 1 / Motorradrennen

    2.: Motorsportgeräte haben mit TÜV nix zu tun.

    3.: auf dem Radweg ist das nicht erlaubt.

    4.: Wenn du kein Interesse hast, brauchst du auch nicht soeinen Stuss schreiben hier.



  • Machine schrieb:

    Nein, es ist keins mit Zulassung. Das ist einzig und allein ein Motorsportgerät und darf nur auf dafür vorgesehenen oder abgesperrten Strecken genutzt werden.

    Dieser Punkt ist sehr wichtig, man darf nur auf befriedetem Besitztum damit fahren. Waldwege und Parkplätze sind genauso tabu wie die Straße, sonst kann es sehr heftige Strafen hageln. (Ich sag das hier nur mal so, weil das anscheinend nur wenige wissen. Die Polizei spricht da auch normalerweise keine Verwarnungen mehr aus, es geht direkt ans Eingemachte. Der BGS ist auch sehr hinter den Dingern her.)



  • Fincki schrieb:

    Machine schrieb:

    Nein, es ist keins mit Zulassung. Das ist einzig und allein ein Motorsportgerät und darf nur auf dafür vorgesehenen oder abgesperrten Strecken genutzt werden.

    Dieser Punkt ist sehr wichtig, man darf nur auf befriedetem Besitztum damit fahren. Waldwege und Parkplätze sind genauso tabu wie die Straße, sonst kann es sehr heftige Strafen hageln. (Ich sag das hier nur mal so, weil das anscheinend nur wenige wissen. Die Polizei spricht da auch normalerweise keine Verwarnungen mehr aus, es geht direkt ans Eingemachte. Der BGS ist auch sehr hinter den Dingern her.)

    stimmt alles. auf parkplätzen ist es allerdings unter bestimmten umständen erlaubt. vorausgesetzt, der parkplatz ist dem öffentlichen verkehr nicht zugänglich, was heißt, dass er abgesperrt ist, oder zum beispiel nach ladenschluss eine schranke runtergelassen wird. (ich rede jetzt nicht von öffentlichen parkplätzen, sondern von parkplätzen von diversen supermärkten). waldwege sind dann erlaubt, wenn es privatwald ist und du/deine familie der besitzer 😉


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