Wieder mal Brutaloschläger aus der U-Bahn



  • muemmel schrieb:

    warum sollte man jemanden lange genug foltern, wenn die Ergebnisse nicht verwertet werden dürfen?

    Oh, ihr seid immer noch bei dem Thema?!
    Es gibt kein verwertbaren Ergbnisse durch Folter. Jede, durch Folterung erzwungene Aussage, ist unglaubwürdig! Aber um Aussagen geht es letztlich auch gar nicht.
    Folter ist keine brauchbare Verhörmethode, sondern eine versteckte Form von Vergeltung unter dem Deckmantel der Wahrheitsfindung. Ein Verdächtiger wird nicht gefoltert, um Beweise zu erlangen, sondern er wird schon mal vorweg bestraft, weil alle ihn sowieso für schuldig halten.



  • muemmel schrieb:

    Es hindert lediglich verantwortungsvolle Polizisten daran, alles vertretbare zu versuchen um gegebenenfalls Leben zu retten.

    Weia wird einem da übel ...

    Schonmal was davon gehört, das hier in D die Unschuldsvermutung gültiges
    Grundrecht eines jeden Menschen (nicht nur Bürgers) ist?

    Das heißt, das jeder ... ausnahmslos jeder ... bevor er nicht von einem Gericht
    schuldig gesprochen wurde als unschuldig behandelt werden muss.
    Da gibt es keinerlei Spielräume um irgendeinen rechtlichen Rahmen für Folter
    zu schaffen. Die wahrscheinlichkeit einen völlig unschuldigen vor sich zu
    haben auch wenn viele Beweise gegen ihn sprechen ist einfach zu groß.

    Selbst dann noch wenn sich die statistische Wahrscheinlichkeit dafür gegen 0
    geht ... und das tut sie nicht.

    Und selbst wenn jemand eindeutig für Schuldig befunden wird und rechtskräftig
    verurteilt wird geleten für ihn noch die gleichen Grundrechte wie für alle
    anderen. Würde des Menschen usw.
    Das ist eine der Grundfesten eines Demokratischen Staates.

    Für genau dieses Gedankengut haben früher und lassen sich heute immernoch Menschen
    Foltern und Töten.

    Und bevor es zu Rückfragen kommt, ich würde mein leibliches Wohlergehen
    hinter diese Grundrechte stellen. Diese Gesetze dürfen keinesfalls
    gelockert werden. Wenns sein muss für den Preis das ich irgendwann
    vergiftet oder zerstückelt werde.

    Was die ohnehin (schon durch die oben angesprochenen Grundsätze) Verbotene
    misshandlung von alten Menschen damit zu tun hat ist mir auch nicht klar.
    Das ist ein ganz anderes Thema.



  • Hi,

    das Grundproblem ist, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Nach derzeitgem Recht ist das WOHLBEFINDEN des Täters höher bewertet als das LEBEN des Opfers, und das kann nicht sein.
    Es geht nicht um Foltermethoden wie bei der Inquisition. Aber um LEBEN zu retten, und nur dazu, muß es möglich sein, dem Täter (egal ob Du ihn jetzt anders nennst) auch mal begrenzt Daumenschrauben anzulegen.
    Sicher kann es sein, daß mal einem Unschuldigen Prügel angedroht (und vielleicht auch verabreicht) werden.
    Aber man nimmt ja auch in Kauf, daß man einen Unschuldigen fälschlich bis ans Lebensende hinter Gitter bringt.
    Was ist schlimmer, einen Unschuldigen durchprügeln, oder einen Unschuldigen bis an sein Lebensende einsperren. Der Verprügelte kann sein Leben danach noch in Ruhe genießen. Der unschuldig eingesperrte hat kein eigenes durch ihn bestimmtes Leben mehr.

    Gesetze sind von Menschen gemacht und sind auch von Menschen zu ändern. Es ist nun mal die verdammte Pflicht das LEBEN seiner Mitbürger zu schützen. Alles andere kommt danach.

    Ein Folterverbot kann nicht wirklich vor Gewalt schützen. Sadisten (und die gibt es überall) fragen nicht nach Erlaubnis, sondern nur danach ob sie dabei erwischt werden können oder obs nachzuweisen ist. Und und es schützt schon gar nicht vor indirekter Gewalt.

    Aber es verhindert begrenzte Gewalt als ultima ratio in verantwortungsbewusten Händen zur Lebensrettung.

    Sicher sind die anderen Sachen auch alle kriminell und verboten. Aber das Jugendamt schreitet vielfach erst nach vielfachen mit der Nase drauf stubsen oder wenn es zu spät ist ein.
    Eine grün und blau geschlagene Mutter wird bestenfalls gefragt, ob sie Zoff mit ihrem Alten hatte, wenn sie nicht voll Häme gefragt wird, ob sie es ihrem Alten wieder nicht ordentlich besogt hat.
    Die Zustände in vielen Altenheimen sind bekannt. Aber der Staat unternimmt nichts wirklich dagegen. Kinder die ihre dort gefesselten Eltern losbinden erhalten Hausverbot... (kam mal im Fernsehen, in den öffentlich rechtlichen).
    Es gibt genug wichtigere Probleme.

    Gruß Mümmel



  • Hi Andromeda,

    ich denke nicht, daß Daschner BEWEISE wollte, der wollte ganz einfach das Leben eines kleinen Kindes retten.

    @dark-eye, Die Unschuldsvermutung ist gut und schön, aber vielfach rein rhetorisch. Schon mal im Fernsehen geguckt, wie bei diversen Demos hingelangt wird - auch in Deutschland? Einige von den gegriffenen sind auch zufällig dazugekommen, oder sogar Reporter. Da fragt auch keiner.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    @dark-eye, Die Unschuldsvermutung ist gut und schön, aber vielfach rein rhetorisch. Schon mal im Fernsehen geguckt, wie bei diversen Demos hingelangt wird - auch in Deutschland? Einige von den gegriffenen sind auch zufällig dazugekommen, oder sogar Reporter. Da fragt auch keiner.

    Das ist eine Praxis die durchaus auch verboten gehört.
    Selbstverteidigung sollte durchaus gestattet sein, aber grade bei Polizeieinsätzen bei Demos, sollte da durchaus mehr auf die Verhältnismäßigkeit
    geachtet werden. Da stimme ich zu.

    muemmel schrieb:

    Sicher sind die anderen Sachen auch alle kriminell und verboten. Aber das Jugendamt schreitet vielfach erst nach vielfachen mit der Nase drauf stubsen oder wenn es zu spät ist ein.
    Eine grün und blau geschlagene Mutter wird bestenfalls gefragt, ob sie Zoff mit ihrem Alten hatte, wenn sie nicht voll Häme gefragt wird, ob sie es ihrem Alten wieder nicht ordentlich besogt hat.
    Die Zustände in vielen Altenheimen sind bekannt. Aber der Staat unternimmt nichts wirklich dagegen. Kinder die ihre dort gefesselten Eltern losbinden erhalten Hausverbot... (kam mal im Fernsehen, in den öffentlich rechtlichen).
    Es gibt genug wichtigere Probleme.

    Dies sind alles Soziale Probleme die meines erachtens nach auch mit aller
    härte geahndet und mit hohen Strafen belegt werden sollten.

    Aber dafür ist keine lockerung der wichtigsten Grundgesetzparagraphen
    die durchaus mehr als nur "rhetorischen" Character genießen sollten
    nötig. Wie du schon sagst ... diese Dinge sind verboten und das ist richtig so.
    Das Problem liegt dabei in der Aufdeckung.



  • Hallo

    Du versucht hier immer wieder durch artfremde Beispiele von den Problemen der Folter abzulenken. Versuch doch mal die Probleme hier zu klären.

    Dass das Leben eines Täters mehr geschützt wird, als das Leben eines Opfers stimmt einfach nicht. Es nur nicht erlaubt einen vermeintlichen Täter zu quälen, um ein Opfer vermeintlich zu retten.

    chrische



  • muemmel schrieb:

    Hi Andromeda,
    ich denke nicht, daß Daschner BEWEISE wollte, der wollte ganz einfach das Leben eines kleinen Kindes retten.

    Gegen solche Tricks habe ich nichts. Immerhin hatte der Entführer schon gestanden, das Kind entführt zu haben. Anders wäre es gewesen, hätten sie ihm, falls er weiterhin geschwiegen hätte, die angedrohten Repressalien tatsächlich zukommen lassen. Sowas geht natürlich gar nicht.



  • Daschner ist letztendlich vor Gericht auch sehr glimpflich davongekommen,
    sogar ohne eine Vorstrafe. Letztendlich ist es aber ein Grenzfall, der
    besser nicht zur Regel werden sollte.

    HR-Online schrieb:

    Dem Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner drohte deshalb das Landgericht Frankfurt am Montag eine Geldstrafe von 10.800 Euro an. Diese Verwarnung mit Strafvorbehalt wurde für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt.

    HR-Online schrieb:

    Richterin Stock betonte die Verankerung des absoluten Folterverbots in der unantastbaren Menschenwürde, die wegen der historischen Erfahrungen ganz bewusst an den Anfang des deutschen Grundgesetzes gestellt worden sei. «Menschen sollen nie mehr wie bei den Nazis nur Träger von Wissen sein, das der Staat aus ihnen herauspressen kann.» Die Menschenwürde sei durch die Ewigkeitsklausel im Grundgesetz geschützt. «Es geht um die Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaats, nicht bloß um Gäfgen», sagte Stock

    So auch meine Meinung.



  • muemmel schrieb:

    ...
    Sicher kann es sein, daß mal einem Unschuldigen Prügel angedroht (und vielleicht auch verabreicht) werden...

    Junge, genau dieses "vielleicht" und "auch mal" gerät aber zwangsläufig irgendwann ausser Kontrolle. Ich glaube nicht, das du dich der Zustände in den Ländern bewusst bist, in denen dein Foltertraum Alltag ist.



  • Hi,

    das Hauptproblem ist, daß man ein so martialisches Negativwort für die gesamte Bandbreite von Prügel androhen bis hin zu der Folter der Inquisition benutzt.
    Die obere Grenze ist offen, aber die untere ist nicht nachvollziehbar definiert.
    Das ist absolut Wischiwaschi.
    Drohe ich ihm an, daß er "ein paar vor die Fresse bekommt" ist das Folter (obwohl ihm kein bleibender Schaden davon entsteht). Drohe ich ihm dagegen an, daß er für den Rest seines Lebens ins Gefängnis kommt, (was den gesamten Rest seines Lebens für ihn wertlos macht) oder nach USA-Recht daß er auf den elektrischen Stuhl kommt (was sein Leben beendet) ist das keine Folter.
    Das ganze Leben sowie vor allem die gesamte Justitz besteht aus Aufzeigungen von Konsequenzen wenn man bestimmte erwünschte Leistungen nicht erbringt. Das Androhen von "ein paar vor die Fresse" ist da nun bei weitem kein so extremer Auschlag nach oben.

    Erniedrigung rechnet als Folter. Sind (waren) aber bei der Armee (NVA z.B. aus eigener Erfahrung) Tagesordnung (Sie Idiot, sie asozieales Subjekt, sie Arschloch...). Ist bei der Bundeswehr nicht überall anders. Schon mal nach der UNO-Menschenrechtskommision gerufen?
    Nahrungsentzug ist Folter. Wieviele Eltern schicken Kinder die nicht brav sind ohne Essen ins Bett. Können die Kinder deswegen die Menschenrechtskommision anrufen?

    Man sollte den Ausdruck Foltern an wirklich psychisch oder physich an die Substanz gehende Maßnahmen begrenzen, und nicht bis aufs Androhen von Prügeln ausweiten.

    @Chrische5, doch, das Leben des Opfers wurde über das wohlbefinden des Täters gestellt, denn das Androhen von Prügel gegenüber dem bereits geständigen Entführer um das leben des Kindes zu retten wurde als unzulässig bewertet. Was ist das sonst als ein höherstellen des Täterwohlbefindens gegenüber dem Leben des Opfers?

    Gruß Mümmel



  • Hi Cpp_Junky,

    sicher, das vielleicht könnte außer Kontrolle geraten, aber da kann man vorbauen. Zum Beispiel in dem jede dieser Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung von entsprechenden Richtern, oder nur vom obersten Richter in Person angeordnet werden müssen.

    Man macht ein riesengewese daraus, wenn einem "ein paar vor die Fresse" angedroht werden, aber man nimmt billigend in Kauf, daß einer vielzahl von zu unrecht Verurteilten und seiner Familie das gesamte restliche Leben versaut wird. Und sooooooo extrem selten sind Fehlurteile ja nun wirklich nicht.

    Wo ist hier die Verhältnismäßigkeit? Es geht doch hier nicht um wirklichen sinn, sondern um heilige Kühe. Sonst dürfte man ja keinerlei Indizienurteile fällen.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Erniedrigung rechnet als Folter. Sind (waren) aber bei der Armee (NVA z.B. aus eigener Erfahrung) Tagesordnung (Sie Idiot, sie asozieales Subjekt, sie Arschloch...). Ist bei der Bundeswehr nicht überall anders.

    Nun, beim Bund werden solche Aussetzer jedenfalls nicht toleriert. Ich hatte während meines "Wehrdienstes" eine körperliche Auseinanderstzung mit einem Stuffz, der mich wiederholt beleidigte. Obwohl ich die Prügelei anfing und er ziemlich viel abbekommen hat, ging ich straffrei aus. Dieser Möchtegern-Ausbilder wurde in eine andere Einheit versetzt und ansonsten die Sache unter den Teppich gekehrt.

    Zur Folter: Mümmel, ich finde, Du wirbelst viel zu viele Dinge wahllos durcheinander, die nichts mit Folter zu tun haben.



  • Hallo

    muemmel schrieb:

    Drohe ich ihm an, daß er "ein paar vor die Fresse bekommt" ist das Folter (obwohl ihm kein bleibender Schaden davon entsteht). Drohe ich ihm dagegen an, daß er für den Rest seines Lebens ins Gefängnis kommt, (was den gesamten Rest seines Lebens für ihn wertlos macht) oder nach USA-Recht daß er auf den elektrischen Stuhl kommt (was sein Leben beendet) ist das keine Folter.
    Das ganze Leben sowie vor allem die gesamte Justitz besteht aus Aufzeigungen von Konsequenzen wenn man bestimmte erwünschte Leistungen nicht erbringt. Das Androhen von "ein paar vor die Fresse" ist da nun bei weitem kein so extremer Auschlag nach oben.

    Verstehst du da wirklich nicht oder tust du so. Natürlich kannst du ihm mit Konsequenzen drohen, welche durch das Gesetzt gedeckt werden. Zu einen Verdächtigen zu sagen, dass er in den Knast kommt, wenn man ihn erwischt, wird allerdings kaum zu Geständnis führen. Wenn du ihn aber Dinge androhst (Drohung kann sehr wohl Folgen haben), verlässt du die Basis des Rechts in D und das ist nun mal verboten.

    chrische



  • Hi Andromeda,

    die Frage ob etwas Folter ist oder nicht, ist für den Betroffenen nicht so relevant, höchstens unter dem Gesichtspunkt daß er die UNO rufen kann.
    Entscheidend ist, wie tiefgreifend die Folgen für den Betroffenen sind.
    Bevor ich mich (erlaubterweise) wegen Fehlurteil ein Leben lang einsperren lasse, lasse ich mir lieber tausendemale (unerlaubterweise) Dresche androhen.

    Hier ist keine Verhältnismäßigkeit mehr gewahrt. Darum geht es mir. Nicht ob etwas per Definition Folter ist, (die Definition ist auch nur von Menschen gemacht) sondern ob es im Vergleich mit anderen Sachen, aber auch im Vergleich mit Ursache und Nutzen VERHÄLTNISMÄSSIG ist. Mir ist es schnurzegal ob etwas als Folter bezeichnet wird, mich interessiert nur ob es Verhältnismäßig ist.

    Es kann nicht sein, daß Prügel androhen mit grausamsten Verstümmelungen der Inquisition gleichgesetzt wird (beides Folter) und als schlimmer gegenüber versauen des gesamten Lebens hingestellt wird. Es läßt sich auch in den USA niemand gerne hängen oder auf den elektrischen Stuhl bringen, auch wenns entgegen Folter dort rechtens ist.

    Für Kind verbuddeln ein paar in die Fresse angedroht bekommen (oder auch gemacht) ist für mich verhältnismäßig. Für zufällig am falschen Ort zur falschen Zeit und kein Alibi haben ohne was getan zu haben unschuldig lebenslänglich eingesperrt zu werden ist für mich nicht verhältnismäßig. Aber diese Unverhältnismäßigkeit die gar nicht sooo selten ist wird als notwendige Begleiterscheinung von Justitz von allen billigend in Kauf genommen.

    Gruß Mümmel



  • Hi,

    ich muß es so sagen, hier wird ein leerer Begriff über den Inhalt gestellt. Es wird nur hinterfragt ist es nach Definition Folter und nicht wie schlimm oder nicht schlimm ist es für den Betroffenen. Wenns aber nicht nur mit Paragraphen, sondern mit wirklicher Gerechtigkeit zugehen soll, (die hier scheinbar die wenigsten interessiert) ist herzlich egal ob ein Paragraph erfüllt ist, sondern wie die Wirkung für den einzelnen ist.

    Mit der glaubhaften Androhung für ein Leben lang hinter Gitter zu wqndern kann ich aus einem Menschen ein absolutes seelisches Wrack machen oder ihn in den Selbstmord treiben. Völlig legal natürlich.
    Mit der androhung von Prügel werde ich das kaum schaffen.

    Mir geht es ncit darum einen Paragraphen auszuloten sondern alle Beteiligten als Menschen zu sehen.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Für Kind verbuddeln ein paar in die Fresse angedroht bekommen (oder auch gemacht) ist für mich verhältnismäßig.

    Für Kind verbuddeln angedroht bekommen das man den rest seines Lebens im Knast
    verbringt ist für mich verhältnismäßig. Klingt doch garnicht so ungerecht oder?
    Zumindest wenn man die verhältnisse aus deinem vorrigen Beitrag hinzurechnet.

    muemmel schrieb:

    Für zufällig am falschen Ort zur falschen Zeit und kein Alibi haben ohne was getan zu haben unschuldig lebenslänglich eingesperrt zu werden ist für mich nicht verhältnismäßig. Aber diese Unverhältnismäßigkeit die gar nicht sooo selten ist wird als notwendige Begleiterscheinung von Justitz von allen billigend in Kauf genommen.

    Und du würdest hier noch billigend in Kauf nehmen das dieser Jemand nicht nur
    in den Knast wandert sondern vorher auch noch Schläge angedroht bekommt oder
    diese sogar tatsächlich bekommt.

    Bedenke doch mal das während der Untersuchung eines Verbrechens diese
    Fehlerhäufigkeit noch größer ist als nach abgeschlossener Untersuchung
    nach einer Gerichtsverhandlung.



  • Hi,

    ich weiß nicht, wie oft ich es hier noch schreiben soll, bevor es einer begreift.
    Foltern nicht als lustvolles Gefangenenquälen wie in AbuGraib, sondern definiert angesetzte Daumenschrauben als Ultima Ratio um Menschenleben zu retten. Nur dazu und zu nichts anderem. Und auch nicht nach ehemaligen Kirchenmethoden sondern in vom obersten Richter für den jeweiligen konkreten Fall zugestandener Form.

    Im übrigen ist Daschner nicht fürs androhen von Knast belangt worden, sondern nur fürs Androhen von Prügel. Und das war solange man davon ausgehen mußte daß das Kind noch lebt und man in einem Wettlauf mit der Zeit und dem Tod war durchaus verhältnismäßig.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Foltern nicht als lustvolles Gefangenenquälen wie in AbuGraib, sondern definiert angesetzte Daumenschrauben als Ultima Ratio um Menschenleben zu retten. Nur dazu und zu nichts anderem. Und auch nicht nach ehemaligen Kirchenmethoden sondern in vom obersten Richter für den jeweiligen konkreten Fall zugestandener Form.

    Aber du schreibst doch selbst das es sehr oft vorkommt das auch ein Richter
    völlig daneben liegt und einen Unschuldigen ein Leben lang hinter gittern bringt.

    Wer soll denn die gewissheit schaffen das der, dem die Folter angedroht wird
    auch tatsächlich schuldig ist? Du stellst somit die Frage in den Raum wer die
    Macht besitzen darf Menschenrechte und (im konkreten Fall) das Deutsche
    Grundgesetz ausser Kraft zu setzen und beantwortest sie mit dem "Obersten Richter".

    Ab da drehen wir uns dann im Kreis ... denn der ist nur ein Mensch.
    Der macht Fehler und wird im schlimmsten Fall dafür sorgen, das ein
    völlig Unschuldiger bedroht oder gefoltert wird.

    Das Gesetz (vor allem das Grundgesetz) soll doch grade auch Dich
    als einfacher Bürger schützen. Diese Grundlagen auszuhebeln währe Wahnsinn.

    Und nochmal Daschner ist lediglich verwarnt worden ... als Fingerzeig darauf
    das er sich durch sein Verhalten in eine heikle Situation gebracht hat.
    So ungerecht ist die Rechtsprechung hierzulande wirklich nicht.

    muemmel schrieb:

    Im übrigen ist Daschner nicht fürs androhen von Knast belangt worden, sondern nur fürs Androhen von Prügel

    Niemand sagt etwas anderes.



  • Hi dark-eye,

    ich weiß schon worauf Du hinaus willst. Aber dem "Gefolterten" drohen im schlimmsten Fall (unter den von mir gesetzten Grenzen) ein paar blaue Flecke. Dem nicht rechtzeitig geretteten (wie in dem Fall Jakob Metzler) droht der Tod.
    Man kann es drehen, wie man will, aber wer Kuchen backen will muß auch bereit sein Eier zu zerschlagen.

    Das Schadensrisiko ist aber bei irrtümlich angelegten Daumenschrauben mit im schlimmsten Falle ein paar blauen Flecken wesentlich geringer als bei irrtümlich falsch ausgesprochener Verurteilung die ganze Leben und Familien für immer ruinieren kann, und die trotzdem von allen als Maßnahme anerkant wird.

    Im übrigen muß man dazu nicht das Folterverbot aufheben, sondern es nur als das definieren, was es wirklich ist. Wenn man die Androhung von "ein paar in die Fresse" als FOLTER bezeichnet, dann ist daß in meinen Augen absolut lachhaft und bagatellisiert nebenbei die Leiden all derer die wirklich GEFOLTERT wurden.

    Fragt mal die, die zum Beispiel Pinochets Schergen in die Hände gefallen sind, ob das was diese Leute erleiden mussten vergleichbar ist mit dem was Daschner gemacht hat. Der Aufriss, der wegen Daschners Prügelandrohung gemacht wird verhöhnt in schlimmster Weise die Leiden wirklicher Folteropfer.

    Einesteils ist es verboten die Luftangriffe auf Dresden als Holocaust zu bezeichnen, weil es die damaligen Opfer des Naziregiems verharmlost, und andererseits werden angedrohte Prügel mit jenen furchtbaren Verbrechen wie sie an echten Folteropfern in KZs, Bei Franko, in Südafrika unter Botha, bei Pinochet... sowie in der Inquisition stattfanden gleichgesetzt. Die, soweit sie noch leben, sind echte Folteropfer, und die würden sicher wer weiß was dafür geben stattdessen damals "nur" ne Tracht Prügel angedroht bekommen zu haben.

    Im übrigen konnte Daschner nicht vorher wissen, daß er so milde wegkommt. Eine andere Besetzung des Gerichts hätte sicher auch ein anderes Urteil ergeben.

    Da ist auch noch eine Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Ein Minster der Regierung droht Passagieren entführter Flugzeuge den Abschuß an (ist glaube ich damals sogar durch den Bundestag gekommen) und wird erst in allerletzter Instanz durch das Verfassungsgericht gestoppt und bleibt ein Ehrenmann, ein Polizeipräsident der ein Leben retten will droht Prügel an und wird dafür verurteilt. Egal wie milde das Urteil ist, er ist verurteilt worden.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Dem nicht rechtzeitig geretteten (wie in dem Fall Jakob Metzler) droht der Tod.
    Man kann es drehen, wie man will, aber wer Kuchen backen will muß auch bereit sein Eier zu zerschlagen.

    Nur falls Du es nicht weißt, der Junge war längst tot. Und deswegen ist das sogar ein Beispiel für völlig sinnlose Folterandrohung...

    muemmel schrieb:

    Im übrigen muß man dazu nicht das Folterverbot aufheben, sondern es nur als das definieren, was es wirklich ist. Wenn man die Androhung von "ein paar in die Fresse" als FOLTER bezeichnet, dann ist daß in meinen Augen absolut lachhaft und bagatellisiert nebenbei die Leiden all derer die wirklich GEFOLTERT wurden.

    Das ist wirklich lachhaft. Genau dieses "wirklich FOLTERN" *KREISCH* wird verhindert, wenn man Folter generell verbietet. Denn wenn Du jetzt Folter erlaubst, um Leben zu retten, wird der nächste Jurist die nächste Ausnahme erfinden. Industriespionage schadet ja z.B. ganz enorm dem ganzen Volk, und damit sollte sich doch eigentlich schon das Foltern von Spionen legitimieren lassen. Die nächste Zusatzregel wird fällig, wenn ich Bundeskanzler geworden bin. Dann werden erstmal alle Wiwis gefol... äh überzeugt, ihren Studiengang zu wechseln.

    Wenn wir einmal auf diese Bahn kommen, gibt es kein Zurück mehr. Also lassen wir es von Anfang an sein.


Anmelden zum Antworten