Und wieder ein nachvollziehbares Urteil



  • Das Problem ist doch einfach die Gesetzgebung. Wahrscheinlich trinken die die dafür zuständig sind auch zuviel Alkohol oder wie kann es sein, dass man bei einer Straftat fürs Saufen belohnt wird. Das es sich hier nicht um versuchten Mord handelt, kann man doch nur damit begründen, dass der Täter wegen des Alkohols unzurechnungsfähig war. Und dass das allgemein so gemacht wird ist das Problem am Gesetz. Eigentlich müsste es so sein, dass jemand der mit einer Waffe auf der Straße rumläuft erst mal dazu eine Genehmigung braucht und dann keinen Alkohol trinken darf. Und wenn er trotzdem was trinkt, sollte er noch härter bestraft werden und nicht milder. Beim Autofahren hat der Gesetzgeber schon gemerkt, dass das Gesetz so wie es ist nichts taugt, nur sonst anscheinend nicht.

    SideWinder schrieb:

    Ich möchte noch einmal folgenden Satz von otze ganz deutlich hervorheben:

    otze schrieb:

    In Deutschland wird eben nicht bestraft der Bestrafung willen, sondern um den Täter so umzuerziehen, dass er wieder ein nützliches Mitglied der Gesellschaft wird.

    Nicht nur, die Strafe soll auch der Tat angemessen sein und das ist sie aufgrund unseres krummen Gesetzes nicht.

    Optimizer schrieb:

    Das ist echt krass. Ich glaube, viele Leute verstehen nicht wirklich, was zum Beispiel "nur" 5 Jahre Knast bedeuten. Ich hab in den letzten 5 Jahren krass viel erlebt.

    Es sind nur 3.5 Jahre und Opferschutz geht vor Täterschutz. Und dass einer der sogar zu einer Hochzeit ein Messer mitschleppt und dann damit noch besoffen in der Öffentlichkeit rum läuft vor dem bösen Gefängnis geschützt werden muss, bezweifele ich mal.



  • Er wird doch nicht beschützt. Er wandert erstmal 3,5 Jahre ein und dann kann er sich bei der Jobsuche dafür rechtfertigen, wo er die letzten 3,5 Jahre war. Achso, das ist eh ein assozialer Ausländer, der würde sich nie nen Job suchen. 🙄 Dieses Hardliner-Getue langweilt mich.



  • Und wie ist er in diese Lage gekommen?
    Wurde er dazu gezwungen?

    Nein, er geht mit einem Messer weg und besäuft sich und stänkert dann Leute an und fängt eine Schlägerei sowie eine (einseitige) Messerstecherei an.

    Es kann und darf nicht sein dass er sein Leben so weiterleben kann wie bisher.
    Das Opfer kann es auch nicht! Und das ist im Gegensatz zum Täter unschuldig in diese Situation geraten.
    Und da gehört auch dazu dass er nachher Probleme mit dem Leumund hat.

    Nach der Logik mit dem Arbeitgeber wäre es am besten nichts zu tun, damit er ja nicht nach dem Gefängnis straffällig wird und keine Arbeit findet...

    mfG
    Tippo



  • Optimizer schrieb:

    Er wird doch nicht beschützt. Er wandert erstmal 3,5 Jahre ein und dann kann er sich bei der Jobsuche dafür rechtfertigen, wo er die letzten 3,5 Jahre war. Achso, das ist eh ein assozialer Ausländer, der würde sich nie nen Job suchen. 🙄 Dieses Hardliner-Getue langweilt mich.

    Es ist mir egal ob er Ausländer ist oder nicht. Wenn du nicht mehr als so dummes Stammtisch Gelaber drauf hast, dann lass es gleich bleiben. Was soll das überhaupt für ein Argument sein? Soll man jetzt Verbrecher nicht mehr einsperren, weil sie danach keinen Job finden könnten und sich sogar noch für ihr Tat rechtfertigen müssen? 🙄



  • Ohne mich konkret auf den Fall beziehen zu wollen, da ich darüber zu wenige Fakten habe. Aber der Strafvollzug ist bei jugendlichen wohl oft schädlicher, als einem lieb ist. Zum einen ist der psychologische Effekt wohl oft negativ, aber vor allem lernen die jugendlichen im Knast richtige kriminelle kennen. So wird schnell aus jemandem, der eine Dummheit gemacht hat, jemand der mit organisierter Kriminalität zu tun hat.

    Im freien Vollzug gibt es ja einige erfolgreiche Projekte, die eher in Richtung "Erziehungscamp" (ne, nicht Bootcamp) zielen. So etwas scheint allein deshalb Sinn zu machen, weil Jugendkriminalität ja idr. ein Erziehungsproblem ist und wenn das Elternhaus nicht zurecht kommt, dann muss leider der Staat eingreifen.

    Wichtig ist wohl auch, dass man auch schon bei kleineren Delikten richtig durchgreifen kann. Zwar gibt es Sozialdienste, aber die sind offenbar nicht hart und demütigend genug. Gerade bei jugendlichen ist der Faktor der Demütigung sehr wichtig. zB Gefällt mir das Konzept gut, dass man die Jugendlichen dann Straßen reinigen lässt oder ähnliches und zwar in dem Viertel aus dem sie stammen. Eben unter Überwachung, so dass sie nicht quatschen, abhauen oder nichts tun. Das hätte einen Effekt. Es ist eben nicht "cool", wenn man vor seiner täglichen Umwelt (Freunden, Kollegen, Feinden, Nachbarn, Verwandten etc.) die Straße putzen muss. Der demütigende Effekt ist hier wichtig, weil ein Jugendlicher wird sich wohl eher vor so einer Bestrafung fürchten, als in irgend einem anderen Stadtteil Essen in einem Wohnheim auszuteilen oä.

    Mit derartigen Methoden könnte man auch bei kleineren Delikten bereits durchgreifen. Wenn man die Wahl hat zwischen "Ich schicke jemanden in den Knast und er kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit als (noch) kaputtere Person da raus" oder "Ich bestrafe ihn fast gar nicht und gebe ihm offenen Vollzug oä." oder "Ich lasse ihn zum Xten mal Sozialstunden machen".



  • rüdiger schrieb:

    Es ist eben nicht "cool", wenn man vor seiner täglichen Umwelt (Freunden, Kollegen, Feinden, Nachbarn, Verwandten etc.) die Straße putzen muss. Der demütigende Effekt ist hier wichtig, weil ein Jugendlicher wird sich wohl eher vor so einer Bestrafung fürchten, als in irgend einem anderen Stadtteil Essen in einem Wohnheim auszuteilen oä.

    Aber wenn man Pech hat, könnte der demütigende Effekt so groß sein, daß sich der Delinquent beharrlich weigern wird, etwas zu tun, das seine "Ehre" nachhaltig ankratzen kann. Es kann daher sein, daß er einen längeren Gefängnisaufenthalt der Straßputz-Strafe vorziehen wird.



  • finix schrieb:

    virtuell Realisticer schrieb:

    Sogar die Bild muss, imho, korrekt zitieren.

    Vielleicht solltest du anstelle von http://www.bild.de/ mal lieber ein wenig http://www.bildblog.de/ lesen...

    Ich habe zwar keine Ahnung, was dich zu dem Schluss kommen laesst, ich wuerde
    Bild lesen, denn ich lese weder das eine noch das andere, aber ich nehm das
    einfach mal hin...

    gruss
    v R



  • Tippo schrieb:

    Andromeda schrieb:

    Der Täter ist auch Opfer seiner Dummheit, seines sozialen Umfelds, einer gescheiterten Integrationspolitik und so weiter. "Bild"-Leser werden wieder zu Opfern ihrer Blödheit und Leichtgläubigkeit. Und überall hört man das Gejammer der Leute, die sich aufopferungsvoll für härtere Strafen einsetzen.

    Interessant dass du "Bild" - Lesern unterstellst Blöd und Leichtgläubig zu sein.

    Wieso? Es ist allgemein bekannt, daß der Großteil der "Bild"-Leser "Bild" für eine seriöse Zeitung hält.

    Tippo schrieb:

    Was macht dich so sicher dass du auf der "richtigen" Seite stehst?

    Daß, wenn ich manchmal "Bild"-Schlagzeilen oder Artikel sehe (z.B. den vom ThreadStarter), ich nicht weiß, ob ich lachen oder weinen soll.



  • So kannst passieren:
    Mal keine link auf Bild.de
    Kuschelkurs ist immer gut. Schafft vielleicht auch Arbeitsplätze.
    Könnte kotzen.

    http://www.welt.de/vermischtes/arti2262973/U-Bahn-Schlaeger_stechen_Passanten_nieder_.html



  • C.Santa schrieb:

    Soll man jetzt Verbrecher nicht mehr einsperren, weil sie danach keinen Job finden könnten und sich sogar noch für ihr Tat rechtfertigen müssen? 🙄

    Nein, aber Du solltest Dir vielleicht mal klar machen, dass es nach den 3,5 Jahren nicht vorbei ist. Der wird gewaltige Probleme haben, eben zum Beispiel bei der Jobsuche. Und wem 3 Jahre soo wenig vorkommt, der sollte sich vielleicht mal kurz überlegen, was er so in den letzteb 3 Jahren alles erlebt hat...

    Die Frage ist halt auch, was bringt's den jetzt 10 Jahre wegzusperren? Wem hilft das?



  • Jester schrieb:

    Die Frage ist halt auch, was bringt's den jetzt 10 Jahre wegzusperren? Wem hilft das?

    Mal abgesehen davon, obs 10 Jahren sein müssen, würde es allen Helfen, wenn die Strafe aus dem richtigen Grund härter wäre.

    Siehe:

    C.Santa schrieb:

    Das es sich hier nicht um versuchten Mord handelt, kann man doch nur damit begründen, dass der Täter wegen des Alkohols unzurechnungsfähig war. Und dass das allgemein so gemacht wird ist das Problem am Gesetz. Eigentlich müsste es so sein, dass jemand der mit einer Waffe auf der Straße rumläuft erst mal dazu eine Genehmigung braucht und dann keinen Alkohol trinken darf. Und wenn er trotzdem was trinkt, sollte er noch härter bestraft werden und nicht milder. Beim Autofahren hat der Gesetzgeber schon gemerkt, dass das Gesetz so wie es ist nichts taugt, nur sonst anscheinend nicht.



  • C.Santa schrieb:

    Jester schrieb:

    Die Frage ist halt auch, was bringt's den jetzt 10 Jahre wegzusperren? Wem hilft das?

    Mal abgesehen davon, obs 10 Jahren sein müssen, würde es allen Helfen, wenn die Strafe aus dem richtigen Grund härter wäre.

    Mir nicht. Also wer ist "alle"?



  • Apollon schrieb:

    C.Santa schrieb:

    Jester schrieb:

    Die Frage ist halt auch, was bringt's den jetzt 10 Jahre wegzusperren? Wem hilft das?

    Mal abgesehen davon, obs 10 Jahren sein müssen, würde es allen Helfen, wenn die Strafe aus dem richtigen Grund härter wäre.

    Mir nicht. Also wer ist "alle"?

    Bist du wirklich der Meinung, dass man milder bestraft werden soll, wenn man eine Waffe auf der Straße runträgt und sich dann auch noch besäuft? Meinst du nicht, dass es auch für dich sicherer wäre, wenn diese Kombination verboten wäre anstatt strafmildernd zu wirken?



  • Ist in Österreich so.
    Wer sich in einem Alkoholbeeinträchtigen Zustand versetzt das er das unrecht der Tat nicht einsehen konnte ist wegen der Tat nicht strafbar. Er ist strafbar weil er sich in diesen Zustand versetzt hat und dadurch diese Tat begangen hat.

    Ähnlich ist es auch im Verkehrsrecht. Wenn die Behörde den Fahrer nicht weiß dann ist der Halter verpflichtet den Fahrer anzugeben.
    Macht er es nicht kann die Tat nicht bestarft werden.
    Der Halter wird jedoch bestraft weil er den Fahrer nicht bekannt gegeben hat.
    Diese Strafe ist gleich hoch wie die Tat selbst.



  • Unix-Tom schrieb:

    Ist in Österreich so.
    Wer sich in einem Alkoholbeeinträchtigen Zustand versetzt das er das unrecht der Tat nicht einsehen konnte ist wegen der Tat nicht strafbar. Er ist strafbar weil er sich in diesen Zustand versetzt hat und dadurch diese Tat begangen hat.

    Das ist nicht nur in Österreich so, sondern funktioniert in Deutschland genauso.



  • In DE gibt es aber IMHO keine $$ dafür. In Ö wirst du da auch nicht wegen mordes verurteilt was in DE nicht so ist.



  • Unix-Tom schrieb:

    In DE gibt es aber IMHO keine $$ dafür. In Ö wirst du da auch nicht wegen mordes verurteilt was in DE nicht so ist.

    Ich kann dir da gerade leider nicht folgen, worauf du hinaus willst



  • C.Santa schrieb:

    Jester schrieb:

    Die Frage ist halt auch, was bringt's den jetzt 10 Jahre wegzusperren? Wem hilft das?

    Mal abgesehen davon, obs 10 Jahren sein müssen, würde es allen Helfen, wenn die Strafe aus dem richtigen Grund härter wäre.

    Der Abschreckungseffekt durch besonders hohe Strafen ist gleich Null. In den USA z.B. gibt es sehr viele Tötungsdelikte, obwohl auf Mord die Todesstrafe oder Lebenslänglich - und zwar wirklich Lebenslänglich, nicht nur 25 Jahre - stehen. Natürlich könnte man mit dem Argument kommen: "Je länger jemand aus dem Verkehr gezogen wird, desto sicherer ist die Menschheit vor ihm". Aber damit erklärt man allesamt zu Widerholungstätern. Und mit dem gleichen Argument könnte man sich auch gleich für eine Hinrichtung aussprechen.



  • Hallo

    Der Abschreckungseffekt durch besonders hohe Strafen ist gleich Null.

    Im Umkehrschluss bedeuted das dann
    Keine Strafen = hohe Abschreckung 😕 😕 😕

    Oder

    Mfg
    Klaus



  • Hallo,

    Unix-Tom schrieb:

    Ähnlich ist es auch im Verkehrsrecht. Wenn die Behörde den Fahrer nicht weiß dann ist der Halter verpflichtet den Fahrer anzugeben.
    Macht er es nicht kann die Tat nicht bestarft werden.
    Der Halter wird jedoch bestraft weil er den Fahrer nicht bekannt gegeben hat.
    Diese Strafe ist gleich hoch wie die Tat selbst.

    hm, das halte ich aber für bedenklich. Wird man bei euch in Österreich dann gezwungen, einen Verwandten zu belasten oder wird ansonsten bestraft?

    Viele Grüße
    Christian


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