[Rechtliches] Lehrer, was darf man mit denen anstellen?



  • Gregor schrieb:

    @Blaze: Wenn man einen Lehrer hat, den man nicht ausstehen kann, sollte man den eher nicht zu seinem Lebensmittelpunkt im Privatleben machen. Wer das macht, sollte sich mal überlegen, ob er vielleicht einen an der Klatsche hat.

    👍



  • jemand den ich nicht mag meide ich doch, warum sollte man ihn dann noch in der Freizeit "nachbauen"
    Ist das nicht sehr sadistisch und zeugt von Selbstverletzendem Verhalten?
    Und warum antworte ich hier überhaupt?



  • Blaze schrieb:

    A) Und ihr habt ein Spiel (o.Ä.) programmiert, bei dem ihr noch einen Bösewicht braucht.
    Da kommt ihr auf die Idee euren Lehrer für diese Rolle einzusetzen.
    So, ihr habt ein Modell des Lehrers erstellt, und habt ihm auch den Namen des Lehrers gegeben.
    Darf man das dann auch veröffentlichen? Oder drohen da Strafen?

    Nein, darf man nicht.
    Siehe Gesetztext zu -> Recht am eigenen Bild.

    😎 Ihr wollt euch bei einem MMORPG anmelden und benutzt einfach den Name des Lehrers (evtl auch noch ein kleines Bildchen von ihm einfügen).
    Kann man da auch eins auf den Deckel bekommen, oder hat der Lehrer da rechtlich gesehen keine Chance?

    Verleudmung, Diffarmierung, Namensaneignung etc.
    Alles verboten.

    Was du aber tun kannst, ist ihm schlechte Noten auf http://www.spickmich.de/ zu geben. 😃



  • Eventuell findest Du einen "Ausweg" im Bereich der Karikatur
    http://de.wikipedia.org/wiki/Karikatur

    [Rechtliches] Lehrer, was darf man mit denen anstellen?

    Nur zur Sicherheit:
    Bei den Beiträgen hier handelt es sich um keine Rechtsberatung .



  • Dieser Thread wurde von Moderator/in rüdiger aus dem Forum Rund um die Programmierung in das Forum Neuigkeiten aus der realen Welt verschoben.

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    C/C++ Forum :: FAQ - Sonstiges :: Wohin mit meiner Frage?

    Dieses Posting wurde automatisch erzeugt.



  • die verwendung eines namens ist grundsätzlich erstmal kein problem. es wird allerdings dann ein problem, wenn es sich offensichtlich um eine diffamierung handelt. sich auf das recht einer karikatur zu beziehen, hat nur bei personen öffentlichen lebens eine bedeutung und das greift bei einem lehrer sehr wahrscheinlich nicht. aus demselben grund, kann dich der besagte lehrer auf wunderbar mit berufung auf das recht am eigenen bild verklagen, wenn er lust dazu hat.

    kurz gesagt: lass es sein.



  • Knuddlbaer schrieb:

    Nur zur Sicherheit:
    Bei den Beiträgen hier handelt es sich um keine Rechtsberatung .

    Die Beiträge hier sind, was sie sind, das kannst Du nicht einfach hinterher umdefinieren. Man kann ja auch nicht jemanden mit Schimpfwörtern belegen und "Nur zur Sicherheit, das waren jetzt natürlich keine Beleidigungen" hintendransetzen.



  • Zu meiner Zeit haben wir "Teacher Buster" auf dem C64 gespielt, Hernn X zu Brei verarbeitet und Frau Y durchsiebt, aber wenn Du erstmal aus der Schule raus bist (hoffentlich mit Abschluß ;)), dann wird Dein Verhältnis zu den Lehrern (selbst die z.Zt. verhaßten) viel relaxter werden.
    Wir werden alle irgendwann erwachsen. (Die einen mehr die anderen weniger 🙄)



  • scrub schrieb:

    Knuddlbaer schrieb:

    Nur zur Sicherheit:
    Bei den Beiträgen hier handelt es sich um keine Rechtsberatung .

    Die Beiträge hier sind, was sie sind, das kannst Du nicht einfach hinterher umdefinieren. Man kann ja auch nicht jemanden mit Schimpfwörtern belegen und "Nur zur Sicherheit, das waren jetzt natürlich keine Beleidigungen" hintendransetzen.

    Wer eine Rechtsberatung erbringen darf, kannst Du in $6 RDG nachlesen. Wer hier für Rechtsberatungen den Kopf hinhalten darf (vor allem wenn wegen einer falschen Aussage etwas schief läuft) bleibt ebenfalls Deiner Fantasie überlassen.

    Vllt. überdenkst Du einfach Deinen Standpunkt und akzeptierst einen etwas unkorrekten Ansatz wie z.B. den Versuch pauschal von einer Rechtsberatung zu distanzieren. Auch wenn es rechtlich vllt. nicht gehen mag (ka) könnte es dennoch ein Schlupfloch bei Streitigkeiten sein. (So könnte man Deinen Beitrag nun so werten, das hier explizit Rechtsberatung getroffen wurde als Schlussfolgerung das eine Umdefinierung falsch sei.)

    Vor allem aber soll der Fragesteller kapieren das es hier keine rechtlich verbindlichen Aussagen sind!

    Fühlt sich durch mein Post jemand angegriffen weil er nach dem RDG eine gültige Rechtsberatung getroffen hat, möge er dies mitteilen, ihm sei meine volle Demütigung für die falsche Umdefinierung seines Beitrags gewiss.



  • Knuddlbaer schrieb:

    Vllt. überdenkst Du einfach Deinen Standpunkt und akzeptierst einen etwas unkorrekten Ansatz wie z.B. den Versuch pauschal von einer Rechtsberatung zu distanzieren. Auch wenn es rechtlich vllt. nicht gehen mag (ka) könnte es dennoch ein Schlupfloch bei Streitigkeiten sein. (So könnte man Deinen Beitrag nun so werten, das hier explizit Rechtsberatung getroffen wurde als Schlussfolgerung das eine Umdefinierung falsch sei.)

    Das war keine rechtliches Argument, sondern ein logisches. Etwas ist, was es ist, und man hat irgendwelche Begriffe dafür. Gemeinhin wird ja unter einem "Tisch" irgendwas ähnliches verstanden. Dadurch, daß man nun plötzlich den Tisch als "Stuhl" bezeichnet, ändert sich eigentlich nichts. Genauso ist es mit den Beiträgen: Entweder sind sie das, was man "Rechtsberatung" nennt, oder nicht.
    Genaugenommen verschlimmerst Du mit dem Nachsatz alles eher noch; als Dein Gegner würde ich damit argumentieren, daß Du Dir sogar völlig bewußt warst, etwas Verbotenes zu tun. Das heißt, der Nachsatz hilft Deinem Gegner sogar. Ich meine, das ist doch keine Distanzierung!
    Man distanziert sich nicht von Gewalt, indem man jemandem, dem man gerade eins reingehauen hat, sagt "das war keine Gewalt". Genauso "distanziert" man sich nicht von Rechtsberatung, wenn man sie erteilt und drunterschreibt "das war keine Rechtsberatung".
    Ich weiß auch nicht, ob die Beiträge jetzt hier Rechtsberatung waren. In beiden möglichen Fällen ist der Nachsatz ohne jeden positiven Effekt.



  • zur Info: Internet-Mobbing-Fall mit Folgen

    Gruß
    Werner



  • scrub schrieb:

    Man distanziert sich nicht von Gewalt, indem man jemandem, dem man gerade eins reingehauen hat, sagt "das war keine Gewalt".

    Das ist sicher wahr. Andererseits kann man hier klar zwischen dem eigenlichen Akt der Gewalt und der folgenden Distanzierung trennen kann. Im Übrigen hängt der objektive Sachverhalt nicht von dessen subjektiver Beurteilung ab. Ein treffenderes Argument wäre vielleicht ein Schulfall widersprüchlichen Verhaltens gewesen:
    Jemand fährt auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz und ruft dabei laut aus "Ich schließe hiermit keinen Vertrag mit dem Betreiber ab." Das führt aber eben nur deshalb dennoch zu einem Vertragsabschluss, weil bereits der Akt des Befahrens ein in sich abgeschlossenes Verhalten darstellt, dass Rechtsfolgen auslöst.

    Genauso "distanziert" man sich nicht von Rechtsberatung, wenn man sie erteilt und drunterschreibt "das war keine Rechtsberatung".

    Genau das muss passieren, denn jedenfalls ein einzelner Post stellt einen eiheitlichen Vorgang dar, der nicht willkürlich geteilt werden darf. Andernfalls wäre es überhaupt unmöglich, sich dahingehend zu äußern, was man glaubt, wie ein bestimmter Sachverhalt rechtlich zu beurteilen ist, ohne dass das gleichzeitig eine (ggf. unerlaubte) Rechtsberatung darstellt. Kann ich willkürlich auftrennen, hilft auch ein Satz am Anfang des Beitrags nicht, wie etwa
    "Das Folgende stellt nur meine persönliche Ansicht dar und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen: ...". Im Übrigen gehe ich davon aus, dass ein objektiver, verständiger Dritter nicht davon ausgehen darf, hier rechtlich beraten zu werden. Dann ist es aber objektiv unmöglich, hier Rechtsberatung zu leisten. Und auch ein (unmöglicher) Versuch findet dann nicht statt, wenn man sich im Bewusstsein dieser (jedenfalls vermeintlichen) objektiven Unmöglichkeit handelt.

    Ich schreib es zum Spass mal dazu, obwohl es sich auch unmittelbar aus meiner Argumentation ergibt: das war keine Rechtsberatung.


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