Einreise nach Deutschland aus den USA



  • Wie ist das eigentlich, wenn jemand in den USA lebt (also, ein geborener US-Amerikaner, kein dort hingezogener Deutscher) und nach Deutschland kommen will, mit der Absicht, hier zu leben? Wie stehen da die Chancen und wo kann ich mich darüber informieren? (Und falls die Chancen eher schlecht stehen: Wie verhält es sich damit, hier für einen gewissen Zeitraum hinzuziehen?)



  • Kann er denn Deutsch?
    ich glaube schon, dass es möglich ist, allein aufgrund des ganzen Respekts, das die deutschen Politiker vor den USA haben (HALT! ich will hier keinen politischen Flamewar lostreten :))
    Genau kenne ich mich allerdings nicht aus.



  • Erste Anlaufstelle ist immer die Botschaft. Sowohl real als auch im Internet.



  • Heinzelotto schrieb:

    Kann er denn Deutsch?

    Ähm, nein, leider nicht.

    minhen schrieb:

    Erste Anlaufstelle ist immer die Botschaft. Sowohl real als auch im Internet.

    Aber werden die einem korrekt sagen, was Sache ist? Ich meine, wenn es theoretisch recht leicht wäre, das zu realisieren und man nur wissen muß, wie, werden die einem dann sagen: "Klar, kein Problem", oder werden die dann erstmal hundert Dinge aufzählen, die das ganze erschweren, die in der Praxis aber halb so schlimm sind? Ihr wißt ja, Behörden verkomplizieren Dinge gern. Deshalb bräuchte ich vielleicht zusätzlich noch eine Stelle, wo ich mir eine unabhängige Meinung einholen kann. (Vergleichsbeispiel: Als ich arbeitslos war, hat man mir beim Arbeitsamt auch gesagt, daß sowas wie Ortsabewesenheit nicht existiert. Obwohl das falsch ist und man im Jahr 21 Tage dafür beantragen kann. Aber davon wißte die Tussi dan erst etwas, als ich mich bei ihrem Chef beschwert habe. Nun kann es doch sein, daß die Botschaft auch sagt: "Tut uns leid, das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur sehr, sehr schwer möglich", obwohl das in der Praxis vielleicht vergleichsweise einfach ist.)


  • Mod

    Naja, zumindest wäre es ein Anfang, bei der Botschaft zu fragen:

    http://www.germany.info/relaunch/info/consular_services/visa/employment.html

    Von allen Nicht-EU-Ländern dürften US-Amerikaner die besten Chancen auf dieses Visum haben.



  • Marc++us schrieb:

    Naja, zumindest wäre es ein Anfang, bei der Botschaft zu fragen:

    http://www.germany.info/relaunch/info/consular_services/visa/employment.html

    Von allen Nicht-EU-Ländern dürften US-Amerikaner die besten Chancen auf dieses Visum haben.

    > "After the application has been approved by the Aliens' Office ..."

    By whom??? 😮



  • Ich denke, für Amerikaner gilt das gleiche Ausländerrecht wie für andere Ausländer. D. h.: Wenn er eine Anstellung bzw. ein Stelleangebot in Deutschland vorweisen kann, hat er zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung für diese Arbeitsstelle. Wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wird oder befristet endet, endet auch die Aufenthaltsgenehmigung. Wenn er in der Zeit eine deutsche Staatsbürgerin heiratet, kann er 3 Jahre nach der Hochzeit die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn nicht, nach 3 Jahren (glaube ich) eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, und nach 5 Jahren die Staatsbürgerschaft (hab die Fristen jetzt nicht ganz im Kopf). Genaue Auskünfte sollte da die Botschaft geben können.
    Er kann auch im Rahmen einer Urlaubsreise einreisen und dann die Formalitäten hier regeln.



  • Marc++us schrieb:

    Naja, zumindest wäre es ein Anfang, bei der Botschaft zu fragen:

    http://www.germany.info/relaunch/info/consular_services/visa/employment.html

    Danke. Ich hab den Link mal weiterversandt.

    Prof84 schrieb:

    > "After the application has been approved by the Aliens' Office ..."

    By whom??? 😮

    Der alte Gag mal wieder: Aliens - Außerirdische. 🙄 😃

    Elektronix schrieb:

    Ich denke, für Amerikaner gilt das gleiche Ausländerrecht wie für andere Ausländer. D. h.: Wenn er eine Anstellung bzw. ein Stelleangebot in Deutschland vorweisen kann, hat er zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung für diese Arbeitsstelle. Wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wird oder befristet endet, endet auch die Aufenthaltsgenehmigung. Wenn er in der Zeit eine deutsche Staatsbürgerin heiratet, kann er 3 Jahre nach der Hochzeit die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn nicht, nach 3 Jahren (glaube ich) eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, und nach 5 Jahren die Staatsbürgerschaft (hab die Fristen jetzt nicht ganz im Kopf). Genaue Auskünfte sollte da die Botschaft geben können.
    Er kann auch im Rahmen einer Urlaubsreise einreisen und dann die Formalitäten hier regeln.

    Danke für die Zusammenfassung. Ich werd das wohl auch mal so weitergeben.


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