Verlustvortrag, was muß man da konkret wie beantragen?



  • Hallo Forum,

    ich hatte ein paar Aktien am Freitag nach der Lehman Pleite gekauft und die sind jetzt noch mal richtig gefallen. Um diese Verluste mit zukünftigen Spekulationsgewinnen verrechnen zu können habe ich die Aktien wieder verkauft.

    Habt Ihr eine Ahnung wie das mit dem Verlustvortrag genau läuft?
    1. Muß ich Extrabögen beim Lohnsteuerjahreausgleich ausfüllen? Muß ich den in diesem Jahr gemachten Verlust ausrechnen und dort angeben? Ev die Rechnungungen von meiner Depotbank ausdrucken und beifügen?

    2. Sollte ich später (bis 2013) Spekulationsgewinne haben würde ich dann wieder auf dem darauf folgenden Lohnsteuerjahresausgleich schreiben das so und so viel Abgeltungssteuer zuviel gezahlt wurde und ich den Betrag zurückerhalten? So würde das dann laufen?

    Vielen Dank

    Peter



  • Hallo,

    guter Thread, endlich mal was praxisorientiertes! 👍

    Davon hatten wir es gerade im IRC (#economy @ euIRC, falls jemand Interesse hat).

    Ich bin natürlich kein Steuerberater und kann dir daher hier keine definitive Auskunft geben, aber ganz unverbindlich und ohne Gewähr meine Sichtweise schreiben, die natürlich falsch sein kann.

    Am Ende vom Jahr bzw. meistens eher so Mai herum kriegt man von seinem Broker einen Abschluss für das Jahr 2008. Darauf werden Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften ("Spekulationsverluste") ausgewiesen, wenn Aktien jetzt innerhalb der Spekulationsfrist (12 Monate) verkauft werden. Darin ist auch ausgewiesen, wie groß dein Verlust ist.

    Diese Verluste kann man dann bis 2012 bei der Abgeltungssteuer gegenrechnen, d.h. die persönliche Abgeltungssteuerbemessungslast um diesen Betrag verringern. Falls die Bank direkt die Abgeltungssteuer einbehält (also man bei einer deutschen Bank ist), ergibt sich dann eine Nachforderung bei der Steuererklärung gegenüber dem Fiskus.

    Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich hat das aber nichts zu tun, relevant sind hier die Anlagen KAP und SO der Jahressteuererklärung.

    Viele Grüße
    Christian



  • Genau, das ist Einkommensteuer.



  • Vielen Dank für die Anworten 🙂
    Dann freue ich mich dieses mal sogar auf den Papierkram. (Wenns Geld gibt*g*)



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