Fahrzeug verkaufen: HU/AU weg...Fahrzeug schon abgemeldet



  • Schreibe einfach in den Vertrag, das das Auto nicht mehr Verkehrsfähig ist und übergebe beim Verkauf nur den Brief.
    Der Käufer kann damit zum KVA gehen und sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, mit dem er dann zum Tüv fahren kann.
    Er bekommt dort dann einen neuen Mängelbereicht, das ist alles.

    EDIT : Den alten Tüv und ASU Bericht musst Du nicht übergeben, da er sowieso hinfällig ist.
    Es Interessiert im Grunde nicht wann der letzte Tüv war, es muss sowieso ein neuer gemacht werden.
    Ausserdem sieht man eventuell an den Plaketten wann die letzte Untersuchung war.
    Wichtig ist nur das Du in den Vertrag die Schrottklausel reinschreibst. 😉



  • Mi dem Brief holt er sich neue Nummernschilder. Er darf damit auch ohne Stempel
    zum TÜV und zur Zulassung fahren. Im Zweifel die Zulassungsstelle anrufen, die
    werden das bestätigen.



  • Hi,

    Vitamin-C meinte ich soll nur den Brief übergeben?! Wenn aber die ganze
    Kaufsumme gezahlt wird, muss ich doch in jedem Fall beides (also Brief und
    Schein, was ja nun Teil 1 und Teil 2 der Zulassung entspricht) rausgeben.
    😕



  • der fahrzeugschein bescheinigt doch nur die korrekte zulassung. was sollte der käufer von nem entwerteten fahrzeugschein haben?



  • Wenn Du ihn noch hast, kannste den Schein gerne mit übergeben, ist aber nicht so wichtig..
    Den der Schein ist ungültig und wird sowieso beim KVA eingezogen und vernichtet, der Käufer bzw. der neue Halter bekommt dann einen neuen wenn er das Auto anmeldet..

    EDIT : Was ich noch vergessen habe, Du hattest geschrieben das der Wagen 2007 abgemeldet wurde, normalerweise wird dabei auch der Schein entwertet.
    Oder wurde beim Wagen auf der Strasse die Plakette abgekratzt und ein Punkt aufgeklebt ?

    Der Fahrzeugschein ist im Grunde nur eine Zulassungsbescheinigung, wo der Halter, Tüv und Sonstige Merkmale eingetragen werden, diesen sollte man beim Fahren immer dabei haben.
    Der Fahrzeugbrief ist eine Inhaberbescheinigung, der den Besitzer des Autos ausweist, beide müssen/können nicht identisch sein (Halter nicht gleich Besitzer).

    Kompliziert wird es nur wenn Du den Brief nicht mehr hast, dann musst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, das kostet richtig Geld und Zeit.
    Eventuell musste dann sowar noch ein Vollgutachten beim Tüv machen, ist aber nur bei Sonderfahrzeugen eigentlich nötig.



  • Sagt mal wie würdet ihr das bei einer Verkaufssumme von fast 5k handhaben?
    Sollte man mit den Käufern direkt zur Hausbank fahren und das Geld vor
    Vertragsunterschrift prüfen lassen? Ist das gängige Praxis?

    Hab so ein bissel Angst da Falschgeld untergejubelt zu bekommen...bei meinem
    Glück in letzter Zeit.



  • Laß Dir's überweisen. Bei Zahlungseingang dann den Fahrzeugausgang.



  • wuerd auch sagen- vorrauskasse- bei der hoehe schon angemessen



  • Shell32 schrieb:

    Sollte man mit den Käufern direkt zur Hausbank fahren und das Geld vor Vertragsunterschrift prüfen lassen? Ist das gängige Praxis?

    Hab so ein bissel Angst da Falschgeld untergejubelt zu bekommen...bei meinem
    Glück in letzter Zeit.

    angst vor falschgeld halte ich für völlig unnötig, wenn du dich mit folgendem link ein wenig vorbereitest.
    http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_falschgeld_leitfaden.php



  • Bargeld ist schon angemessen. Erstell einfach einen guten Vertrag und lass dir den Perso vom Käufer zeigen. Auch solltest du den Käufer schriftlich im Vertrag auf die groben Mängel hinweisen, die dir bekannt sind. Das kann für beide Seiten sehr nützlich sein und ist auch notwendig, wenn ich mich jetzt nicht täusche. Kannst auch eine zweite Person als Zeugen hinzuziehen, damit sollte da schon eine gewisse Sicherheit vorhaden sein. 😉

    Gruß


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