Musik im Internet bereitstellen (Keine Rechtsberatung, aber Links dazu)
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Hallo,
wie verhält es sich, wenn jemand eigene Interpretationen von Werken als mp3 zum Download bereitstellt -- muss man dann den Komponisten (oder dessen Nachkommen) bezahlen? Oder die GEMA? ich blick' da irgendwie nicht durch.
Und was ist mit eigenen Kompositionen, muss man dafür vielleicht auch die Gema bezahlen?
(Ihr dürft hier keine Rechtsberatung betreiben, aber Links zu qualifizierten Beiträgen posten.)
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Generell: Praktisch alle halbwegs bedeutsamen Komponisten haben die GEMA (oft indirekt über's Label) für die Abgabeneintreibung beauftragt (welche alle kannst du afair auf gema.de nachschlagen). Also musst du, wenn du Abgaben entrichten musst, sie höchstwahrscheinlich an die GEMA zahlen. Sollte der Künstler nicht bei der GEMA auftauchen, solltest du ihn/sein Label anschreiben.
Für einen gecoverten Song muss man zumindest bei CDs (wenn zwecks Verkauf/Publizieren) löhnen, meiner Ansicht nach auch gar nicht zu knapp. Für Eigenkompositionen musst du niemandem irgendwas bezahlen (jedenfalls nicht direkt*), solange du nicht die GEMA oder andere Verwertungsgesellschaften für die Abgabeneintreibung beauftragt hast. Falls doch, geht das Geld an die GEMA und dann theoretisch wieder zu dir zurück.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Um auf Nummer sicher zu gehen, kontaktier am Besten mal die GEMA, die sind eigentlich recht freundlich und ja auch froh, wenn sich jemand wegen Abgaben erkundigt
(Anlaufstelle wieder www.gema.de)*Natürlich bezahlst du z.B. beim CD-Produzieren trotzdem an die GEMA, einfach durch die Abgaben auf Drucker, Brenner, PCs bzw Press- und Druckmaschinen und auf Rohlinge.
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Badestrand schrieb:
Generell: Praktisch alle halbwegs bedeutsamen Komponisten haben die GEMA (oft indirekt über's Label) für die Abgabeneintreibung beauftragt (welche alle kannst du afair auf gema.de nachschlagen). Also musst du, wenn du Abgaben entrichten musst, sie höchstwahrscheinlich an die GEMA zahlen. Sollte der Künstler nicht bei der GEMA auftauchen, solltest du ihn/sein Label anschreiben.
Und was ist die Regelung wie lange der Komponist tot sein muss, bis das Werk in die public domain eingeht? In den USA sind (waren?) das ja 70 (?) Jahre, aber gilt dann das Herkunftsland oder die deutsche Regelung oder...
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Puh, keine Ahnung, da frag doch mal bei der GEMA an
