Steuererklärung/Arbeitslosengeld



  • Hallo Forum,

    ich habe momentan ein bißchen Ärger mit dem Finanzamt. Für die Vervollständigung meiner Einkommenserklärung wollen sie:

    1. Beischeinigung das ich im Zeitraum x ArbeitslosenGeld/Hilfe bezogen habe oder eine Erklärung warum ich das nicht getan habe.
    2. Belege für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren.

    Zu Punkt 1): Ich bin Student und war in 2008 ein paar Monate beschäftigungslos. Auf meinen Lohnzetteln steht das mein Arbeitslosenversicherungsanteil 0 EUR betrug. Ich habe das bisher immer so interpretiert das ich in diesem Fall kein ALG beantragen könne. Würde ich Hartz4 beantrage, müsste ich mein Studium abbrechen. Im Wiki Artikel zu ALG I steht jedoch unter Anspruchsvoraussetzung nichts davon das man auch in diese Versicherung eingezahlt haben muß um etwas heraus zu bekommen. Hätte ich ALG bekommen wenn ich es beantragt hätte?

    Zu Punkt 2) Ich habe um meine Wertpapiergeschäfte zu belegen einfach die Jahreendabrechnung meiner Depotbank hinzugefügt. Das reicht scheinbar nicht. Wollen die das ich einfach jedes einzelne PDF eines Kaufes/Verkaufes ausdrucke oder muß ich irgendwas Beglaubigtes von der Bank vorweisen?

    Vielen Dank

    Peter



  • peterfarge schrieb:

    Zu Punkt 2) Ich habe um meine Wertpapiergeschäfte zu belegen einfach die Jahreendabrechnung meiner Depotbank hinzugefügt. Das reicht scheinbar nicht. Wollen die das ich einfach jedes einzelne PDF eines Kaufes/Verkaufes ausdrucke oder muß ich irgendwas Beglaubigtes von der Bank vorweisen?

    Vorab: Ich bin kein Steuerberater, alle Angaben ohne Gewähr.

    Normalerweise brauchst du eine Jahressteuerbescheinigung, die dir deine Bank zukommen lassen sollte (per Post). Die reichst du dann beim Finanzamt als Beleg zu deiner ESt ein, weil darauf aufgeführt ist, was die Bank z.B. an Zinsabschlag schon für dich abgeführt hat.

    Dann gibt es noch eine Jahresbescheinigung, die enthält im wesentlichen deine Einkünfte, wie sie bei der Steuer zu beachten sind. Bei meiner steht IIRC drauf, dass man sie nicht beim FA einreichen muss, aber es schadet sicher auch nicht.

    Außerdem gibt es (zumindest bei mir) noch eine Erträgnisaufstellung, die von der Aufmachung her den entsprechenden Steuerformularen (Anlagen KAP und evtl. SO bzw. AUS) nachempfunden ist. Das kann dir ziemlich helfen, wenn du versuchst, die Steuererklärung mit ElsterFormular selbst auszufüllen und einzureichen.

    Viele Grüße
    Christian



  • Ich habe heute Vormittag jemanden vom Finanzamt am Telefon gehabt. Als Student sei ich nicht ALG 1+2 berechtigt. Da ich aber keine Studienbescheinigung für diesen Zeitraum vorgelegt hätte, nahmen sie an ich sei zu diesem Zeitpunkt normaler Arbeitnehmer. -> Nachreichen

    Bei den Wertpapiergeschäften haben sie sich nur an einer bestimmten Transaktion gestört. Ich hatte meine HRE Aktien Flowers angeboten, dafür wurden diese aus dem Depot ausgebucht. Da Flowers nur 51,5% der Aktien angenommen hatte wurden die übrigen zurückgebucht. Die ich dann manuell verkauft habe. Diese Buchungen sahen aus wie Depotein- und ausgänge. (Also mehere Depots).
    (In dem Brief vom FA hätten die Jungs aber ruhig schreiben sollen das sie sich nur an der einen Transaktion stören und nicht das ich "meine Transaktionen zu belgen" hätte.)


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