Rechtsfrage Daten aus anderen Programmen



  • Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage zur Rechtsgrundlage. Hoffentlich kennts sich jemand damit aus. Ist es Illegal aus einem Program was man legal erworben hat die Daten in seinen Programm weiter zu verwenden.

    Im Speziellen geht es um ein Programm um Daten aus KFZ's aus zu lesen. Das Programm hat aber soweit ich Informiert bin keine Funktion die Daten zu Archivieren und zu Speichern. Nun wollte ich ein Programm schreiben welches es der Werkstadt ermöglicht Kunden an zu legen und für deren Fahrzeuge die Daten in einer DB zu speichern. Dazu möchte ich also das besagt tool Starten und per WindowsAPI die Daten direkt aus den entsprechenden Anwendungsfenstern holen. Meines Erachtens sollte das Legal sein da ich ja auch nicht mehr mache als wenn jemand die Daten von Hand rüber Kopiert aber so genau kenne ich mich da auch nicht aus.



  • HW schrieb:

    Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage zur Rechtsgrundlage. Hoffentlich kennts sich jemand damit aus. Ist es Illegal aus einem Program was man legal erworben hat die Daten in seinen Programm weiter zu verwenden.

    Im Speziellen geht es um ein Programm um Daten aus KFZ's aus zu lesen. Das Programm hat aber soweit ich Informiert bin keine Funktion die Daten zu Archivieren und zu Speichern. Nun wollte ich ein Programm schreiben welches es der Werkstadt ermöglicht Kunden an zu legen und für deren Fahrzeuge die Daten in einer DB zu speichern. Dazu möchte ich also das besagt tool Starten und per WindowsAPI die Daten direkt aus den entsprechenden Anwendungsfenstern holen. Meines Erachtens sollte das Legal sein da ich ja auch nicht mehr mache als wenn jemand die Daten von Hand rüber Kopiert aber so genau kenne ich mich da auch nicht aus.

    Junge geh zu einem Anwalt, hier darf dir keiner eine Rechtsberatung geben und was viel wichtiger ist: würdest du es wirklich riskieren im kommerziellen Umfeld dich auf rechtliche Ratschläge aus einem Forum zu verlassen?



  • Ich mein es ernst schrieb:

    Junge geh zu einem Anwalt, hier darf dir keiner eine Rechtsberatung geben und was viel wichtiger ist: würdest du es wirklich riskieren im kommerziellen Umfeld dich auf rechtliche Ratschläge aus einem Forum zu verlassen?

    Ja, noh, nah, Wichtigmacher .... tststs ... ein Trivialsachverhalt darf auch hier erörtert werden.

    Ein Programm kann man nicht bestehlen, also geht es einmal darum, ob der Hersteller der Auslesesoftware die Nutzung seiner Software so beschränken darf, daß man die daraus beziehbaren Daten nicht nutzen darf - er darf es nicht, solange er keine besonderen Hürden (Kopierschutz, Verschlüsselung) aufgebaut hat. Er darf allerdings die Nutzung einer modifizierten (gepatchten) Version seiner Software unterbinden.

    Der zweite Aspekt sind die Daten an und für sich, da wären Kollisionen mit dem Urheberrechtsschutz und dem allgemeinen Datenschutz zu vermuten. Vermutlich sind Fahrzeugdaten keine kreative Schöpfungen, deswegen düfte der Urheberrechtsschutz nicht zum Zuge kommen. Bei der Verknüpfung von Fahrzeug- und Kundendaten gelten die allgemeinen Regeln des Datenschutzes, ob von Hand oder automatisiert eingelesen.

    Wenn Du Dich einfach zwischenreinklinken kannst, mach' nur. Nur Patchen der Auslesesoftware oder cracken von geschützten Daten ist nicht.



  • pointercrash() schrieb:

    Ich mein es ernst schrieb:

    Junge geh zu einem Anwalt, hier darf dir keiner eine Rechtsberatung geben und was viel wichtiger ist: würdest du es wirklich riskieren im kommerziellen Umfeld dich auf rechtliche Ratschläge aus einem Forum zu verlassen?

    Ja, noh, nah, Wichtigmacher .... tststs ... ein Trivialsachverhalt darf auch hier erörtert werden.

    Ein Programm kann man nicht bestehlen, also geht es einmal darum, ob der Hersteller der Auslesesoftware die Nutzung seiner Software so beschränken darf, daß man die daraus beziehbaren Daten nicht nutzen darf - er darf es nicht, solange er keine besonderen Hürden (Kopierschutz, Verschlüsselung) aufgebaut hat. Er darf allerdings die Nutzung einer modifizierten (gepatchten) Version seiner Software unterbinden.

    Der zweite Aspekt sind die Daten an und für sich, da wären Kollisionen mit dem Urheberrechtsschutz und dem allgemeinen Datenschutz zu vermuten. Vermutlich sind Fahrzeugdaten keine kreative Schöpfungen, deswegen düfte der Urheberrechtsschutz nicht zum Zuge kommen. Bei der Verknüpfung von Fahrzeug- und Kundendaten gelten die allgemeinen Regeln des Datenschutzes, ob von Hand oder automatisiert eingelesen.

    Wenn Du Dich einfach zwischenreinklinken kannst, mach' nur. Nur Patchen der Auslesesoftware oder cracken von geschützten Daten ist nicht.

    Du hast den Konjunktiv benutzt, damit hast du bewiesen, dass ich Recht habe. Deine erste Frage hätte übrigens lauten müssen: in welchem Land wird die Software entwickelt und angewandt.



  • Ich mein es ernst schrieb:

    Du hast den Konjunktiv benutzt, damit hast du bewiesen, dass ich Recht habe. Deine erste Frage hätte übrigens lauten müssen: in welchem Land wird die Software entwickelt und angewandt.

    Nö, Du hast damit nur bewiesen, daß Du ein Wichtigmacher ohne jegliche Ahnung bist.

    Ahh, ich komme auf den Trichter, Du bist so ein abgew*chster Winkeladvokat, der mir eine Rechtsberatung unterjubeln mag und mir dann mit dem Abmahn- Muckefuck drüberprügelt?
    Ah, nur los - muß jedoch darauf bestehen, daß meine Aussagen keinerlei Rechtberatung darstellen.



  • HW, ich glaube, so wie die Frage bisher beantwortet wurde, ist das nicht ganz richtig. Pauschal kann man dazu auch nichts sagen. Abhängig von der Software, werden für gewöhnlich Nutzungsbedingungen ausgeliefert. Es gibt auch Software, bei der es ausdrücklich erlaubt ist, Code zu kopieren und weiterzuentwickeln.

    Wirf einen Blick in die Lizenz (das, bei dem Du "Ja, ich habe gelesen bin einverstanden" angeklickt hast ohne einverstanden zu sein und zu lesen ^^), dort werden Deine Fragen für die von Dir genutzte Software sehr wahrscheinlich beantwortet.
    Ist das nicht der Fall, wendest Du Dich am besten direkt an die Entwickler, was für gewöhnlich kein Problem ist.

    Vielleicht gibt es ja sogar Entwicklerschnittstellen, die Dir bei Deiner Arbeit entegegen kommen. Wie gesagt, einfach die Macher fragen. Die werden sich über Dein Interesse sicherlich freuen! 🙂



  • pointercrash() schrieb:

    Ich mein es ernst schrieb:

    Du hast den Konjunktiv benutzt, damit hast du bewiesen, dass ich Recht habe. Deine erste Frage hätte übrigens lauten müssen: in welchem Land wird die Software entwickelt und angewandt.

    Nö, Du hast damit nur bewiesen, daß Du ein Wichtigmacher ohne jegliche Ahnung bist.

    Nein, du. Denn das Problem fängt schon damit an wie man an die Daten kommen möchte, dafür muss man zwangsweise Teile der Software reverse engineeren und dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Diese sind vom Land abhängig und in den USA wäre es zum Beispiel problematisch, in Deutschland geht das.

    Dann ist das Datenproblem aber weiterhin ungeklärt. Deshalb geh besser zu einem Anwalt und hör nicht auf Schwätzer in einem Forum.



  • Billiger als ein Anwalt wäre es, die Firma die die andere Software hergestellt hat zu fragen.



  • Vielleicht können die dir dann auch sagen obs nicht ne bessere schnittstelle gibt.



  • Ich mein es ernst schrieb:

    Nein, du. Denn das Problem fängt schon damit an wie man an die Daten kommen möchte, dafür muss man zwangsweise Teile der Software reverse engineeren und dafür gibt es gesetzliche Regelungen.

    Ne, Quatsch, independent reverse engineering unterliegt keinerlei Regelungen und wenn eine vorgeschaltetete DLL die Daten an meine Applikation freiwillig ausspuckt - why not? Und zwangsweise ist schon Brutalquatsch!

    Ich mein es ernst schrieb:

    Dann ist das Datenproblem aber weiterhin ungeklärt. Deshalb geh besser zu einem Anwalt und hör nicht auf Schwätzer in einem Forum.

    Am besten auf so einen wie Du einer bist? Anwalt auf Kundenfang oder Forumsschwätzer?



  • Sind die Daten denn vom Benutzer eingegeben und jetzt is doof weil er sie nicht mehr rauskriegt um sie in einem anderen programm zu verwenden
    oder kommen die daten von der software selbst, denn dann gehören sie zum programm und unterliegen dessen lizenz/eula.



  • Bitte geben Sie einen Ben schrieb:

    Sind die Daten denn vom Benutzer eingegeben und jetzt is doof weil er sie nicht mehr rauskriegt um sie in einem anderen programm zu verwenden
    oder kommen die daten von der software selbst, denn dann gehören sie zum programm und unterliegen dessen lizenz/eula.

    Um Gottes Willen, dann gehört ja meine Jahresbilanz Lexware's QuickBooks? Darf ich sie überhaupt noch frei ans Finanzamt weitergeben? Was kostet das an Zusatzlizenzen für die ganzen FA- PCs?

    Aua, aua, aua! Die Vertrottelung schreitet voran, oder es ist es die Kurzarbeit, die die Hirnaussetzer verursacht ... oder das Trollgelaber.

    Ich weiß es einfach nicht 😕



  • @pointercrash()

    Bist Du selbstständig (und musst Dir wirklich Gedanken machen) oder angestellt (und kannst einfach nach Bauchgefühl labern) ?

    Ne, Quatsch, independent reverse engineering unterliegt keinerlei Regelungen und wenn eine vorgeschaltetete DLL die Daten an meine Applikation freiwillig ausspuckt - why not? Und zwangsweise ist schon Brutalquatsch!

    Hier könnte der letzte Absatz interessant sein:

    Benutzt man das Ergebnis des Reverse Engineerings zum gewerblichen Nachbau, so wird man sich mit der großen Menge der gewerblichen Schutzrechte (z. B. Plagiat) in ähnlicher Weise konfrontiert sehen, so wie es auch bei Ergebnissen der ganz normalen eigenständigen Forschung und Entwicklung der Fall sein kann (z. B. Patent).

    Es gibt deutlich mehr zu beachten als Urheberrecht und Datenschutz.

    Btw.: Zwischen erörtern und einer verbindlichen Rechtsberatung sind große Unterschiede - z.B. Teil 1 RDG. Was Trivial ist und was nicht entscheidet im Zweifelsfall später der Richter.



  • pointercrash() schrieb:

    Ich mein es ernst schrieb:

    Nein, du. Denn das Problem fängt schon damit an wie man an die Daten kommen möchte, dafür muss man zwangsweise Teile der Software reverse engineeren und dafür gibt es gesetzliche Regelungen.

    Ne, Quatsch, independent reverse engineering unterliegt keinerlei Regelungen und wenn eine vorgeschaltetete DLL die Daten an meine Applikation freiwillig ausspuckt - why not? Und zwangsweise ist schon Brutalquatsch!

    Oh mann du hast echt keine Ahnung und bist so überzeugt von deinem tollen Wissen. Man darf nicht in jedem Land reverse engineering betreiben um fremde Software zu verstehen, auch "intermediate Copies" sind davon betroffen. Das sind sämtliche Unterlagen die den ursprünglichen Code wiederhergestellt haben. Solche "intermediate Copies" sind in Deutschland erlaubt, aber in den USA zum Beispiel nicht.

    Und doch das musst du, wenn du von den Entwicklern keine API ausgehändigt bekommst. Dass du Spy++ oder den ProcessExplorer nicht als Reversing Tools ansiehst interressiert den Gesetzgeber wenig. Es zählt was im Gesetzestext steht.

    Ich werde hier nicht mehr antworten, wollte nur einmal noch den Versuch wagen Verbreitung von falschem Wissen zu verhindern. Ab jetzt ist es mir aber zu blöd, hab auch noch besseres zu tun.



  • Wieso sind Spy++ und ProcessExplorer ein Reversing Tools? In welchem Gesetz steht das? Warum darf Microsoft die dann ausliefern, oder gibts die in den USA nicht?



  • ähm??? schrieb:

    Wieso sind Spy++ und ProcessExplorer ein Reversing Tools? In welchem Gesetz steht das? Warum darf Microsoft die dann ausliefern, oder gibts die in den USA nicht?

    Das hängt vom Einsatzzweck ab (nimm dir als Metapher ein Brecheisen).



  • Knuddlbaer schrieb:

    ... Bist Du selbstständig (und musst Dir wirklich Gedanken machen) oder angestellt (und kannst einfach nach Bauchgefühl labern) ?

    Meine Patente sowie Markenrechte sind definitiv keine Bauchgefühle.

    Knuddlbaer schrieb:

    Hier könnte der letzte Absatz interessant sein:

    Es handelt sich ja nicht um einen Nachbau, sondern um die Nutzung einer API - das liegt auf Protokollebene. Wird zumindest nach europäischer Auffassung als unkritisch angesehen, selbst wenn man die erstmal ertüfteln muß. Allenfalls muß man sich mit der Lizenzvereinbarung auseinandersetzen, ob die das explizit verbietet, dann stellt sich immer noch die Frage, ob eine derartige Einschränkung überhaupt zulässig ist.

    Knuddlbaer schrieb:

    Benutzt man das Ergebnis des Reverse Engineerings zum gewerblichen Nachbau, so wird man sich mit der großen Menge der gewerblichen Schutzrechte (z. B. Plagiat) in ähnlicher Weise konfrontiert sehen, so wie es auch bei Ergebnissen der ganz normalen eigenständigen Forschung und Entwicklung der Fall sein kann (z. B. Patent). Es gibt deutlich mehr zu beachten als Urheberrecht und Datenschutz.

    Das trifft aber nicht die Frage des OP, sondern ganz allgemein JEDES Produkt, das vertrieben werden soll.

    Seine Frage war, ob er die API anzapfen darf, um die Daten woanders abzulegen, nicht ob er daraus ein Produkt machen und verkaufen darf.

    Ich mein es ernst schrieb:

    ... Man darf nicht in jedem Land reverse engineering betreiben um fremde Software zu verstehen, auch "intermediate Copies" sind davon betroffen. Das sind sämtliche Unterlagen die den ursprünglichen Code wiederhergestellt haben. Solche "intermediate Copies" sind in Deutschland erlaubt, aber in den USA zum Beispiel nicht.

    Der OP hat doch gar nicht vor, die Software zu rekonstruieren, sondern ihre Funktionalität zu nutzen. Da könnte ihn in Europa allenfalls der Lizenzvertrag einbremsen.
    Daß die USA in Sachen Software und Recht ein heißeres Pflaster als Absurdistan sind, ist natürlich richtig.

    Ich mein es ernst schrieb:

    Und doch das musst du, wenn du von den Entwicklern keine API ausgehändigt bekommst. Dass du Spy++ oder den ProcessExplorer nicht als Reversing Tools ansiehst interressiert den Gesetzgeber wenig. Es zählt was im Gesetzestext steht.

    Papier ist geduldig, man kann jeden Unfug als Gesetz formulieren. Letztlich gehen in den USA wegen der schwierigen Beweislage die meisten Sachen aus wie das Hornberger Schießen und sind eher als finanzielle Drohgebärden aufzufassen und - da hast Du widerum recht - als solche absolut ernst zu nehmen. Auch wenn rechtlich keine Handhabe besteht, können einen jahrelanges Gezerre vor Gericht finanziell erledigen. Es war aber nicht davon auszugehen, daß der OP den amerikanischen Markt erstürmen wollte.

    Hier sind diese Tools jedenfalls nicht verboten und man ist sogar im Gegenteil durch den Gesetzgeber ermuntert, alle Ein- und Ausgabemöglichkeiten einer Software einer Überprüfung unterziehen zu dürfen.



  • @pointercrash(), dann kommen wir ja langsam auf einen Nenner. Ich bin weiterhin der Meinung, dass er sich an einen Anwalt wenden soll, denn immerhin arbeitet er daran ja beruflich und so wie ich das aufgefasst habe entwickelt er die Software nicht im Auftrag, sondern ist dort angestellt, also zahlt sowieso der Betrieb den Anwalt. Und daher sehe ich keinen Grund der gegen einen Anwalt spricht.



  • pointercrash() schrieb:

    Bitte geben Sie einen Ben schrieb:

    Sind die Daten denn vom Benutzer eingegeben und jetzt is doof weil er sie nicht mehr rauskriegt um sie in einem anderen programm zu verwenden
    oder kommen die daten von der software selbst, denn dann gehören sie zum programm und unterliegen dessen lizenz/eula.

    Um Gottes Willen, dann gehört ja meine Jahresbilanz Lexware's QuickBooks? Darf ich sie überhaupt noch frei ans Finanzamt weitergeben? Was kostet das an Zusatzlizenzen für die ganzen FA- PCs?

    Aua, aua, aua! Die Vertrottelung schreitet voran, oder es ist es die Kurzarbeit, die die Hirnaussetzer verursacht ... oder das Trollgelaber.

    Ich weiß es einfach nicht 😕



  • Ich mein es ernst schrieb:

    @pointercrash(), dann kommen wir ja langsam auf einen Nenner. Ich bin weiterhin der Meinung, dass er sich an einen Anwalt wenden soll, denn immerhin arbeitet er daran ja beruflich und so wie ich das aufgefasst habe entwickelt er die Software nicht im Auftrag, sondern ist dort angestellt, also zahlt sowieso der Betrieb den Anwalt. Und daher sehe ich keinen Grund der gegen einen Anwalt spricht.

    Warum nicht einfach die andere Firma fragen?



  • Also irgendwie ists Seltsam, seit ca 10 Jahren bin ich im Forum mal mehr mal weniger aktiv und immer wieder fällt mir auf das es Leute gibt die (auch wenn sie vielleicht Ahnung haben), das in einen Tonfall von sich geben der am blanken Hohn grenzt. Und damit immer einen Flame War anzetteln der unnötig ist und den Thread ersteller reichlich wenig nützt. Es kommt immer auf den Tonfall an. Ich bin auch mal des öfteren genervt lebe aber damit das andere Leute vielleicht weniger wissen wie ich oder aus Dummheit, Eile oder Faultheit doch mal nicht die Regeln oder Ähnliches gelesen habe. Das ist aber noch lange kein Grund meine Schlechte Laune an denen aus zu lassen. Es geht doch auch in einen miteinander, das ist kein Wettbewerb in "Ich möchte cool sein in dem ich andere Leute runterputze".

    An alle die mir ernsthaft zu helfen versucht haben. Danke. Ich werde mich mal umhören was die Firma für die ich das Programm scheiben soll denkt. Und ggf mal die Entwicklerfirma des Programms anschreiben.


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