Wie kündige ich richtig?
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Schreib doch einfach noch in Klammern dazu "letzter Arbeitstag: xx.yy.zzzz". Das geht einfach und schafft Klarheit.
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Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß damit natürlich nicht von dem anderen unterschrieben werden.
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Shell32 schrieb:
@Apollon: Ich gebe die Kündigung direkt ab, das stimmt.
Dann hast Du aber keine Empfangsbestätigung! Und nur einen Zeugen, nämlich Dich.
Bei solchen Sachen (wo latent Ärger im Raum steht) Kündigung also entweder:
a) per Einwurfeinschreiben schicken
b) zu zweit abgeben (Zeuge!)
c) Empfang quittieren lassen (eher unüblich)Schlecht ist:
a) per Brief schicken (Brief? Bei mir? Habe ich nie erhalten)
b) alleine abgeben (Der Herr Müller hat sein Kind geholt, aber einen Brief hat er mir damals nicht gegeben)
c) bei der Quittierung bequatschen lassen (also bitte, ich habe den Brief ja bekommen, da muß ich doch nicht mehr unterschreiben, oder? Wir sind hier doch nicht beim Gericht)
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scrub schrieb:
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß damit natürlich nicht von dem anderen unterschrieben werden.
Korrekt.
Aber Du solltest dokumentiert haben, daß Deine einseitige Willenserklärung auch dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht wurde.
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volkard schrieb:
Daß Kündigung genau am 30.06.2009 geschieht, ist nicht wichtig. Sie kann auch heute schon geschehen.
Dazu noch eine nette Anekdote:
2006 gab's während der WM von einem großen deutschen Pay-TV-Anbieter so ein Aktionspaket: irgendwie Sportkanal mit Movie für 4 oder 6 Monate, war total billig, man mußte nur zu Beginn komplett zahlen, also habe ich das gebucht. Und es war mit automatischer Verlängerung, falls man nicht einen Monat vor Ende kündigt.
Also dachte ich mir, da kündigst Du doch gleich, da wird es später nicht vergessen.
Ich nehme das zuhause in Betrieb, und schicke am gleichen Tag noch eine Kündigung des Vertrags auf den nun knapp 4 (oder waren es 6?) Monate entfernten Kündigungstermin. Und *schwupp* war 2 Tage später der Bildschirm schwarz. Rückfrage bei dem großen deutschen Pay-TV-Anbieter: "Sie haben doch den Vertrag gekündigt!" "Äh ja, aber erst in 6 Monaten." "Oh. Aber das können wir im Computer so nicht eingeben." Naja, nach langer Diskussion haben wir das noch hinbekommen. Aber war sehr lehrreich, wie gut manche Leute Kündigungsschreiben und die darin enthaltenen Daten lesen.
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scrub schrieb:
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß damit natürlich nicht von dem anderen unterschrieben werden.
Das ist klar.
Die Kundenunterschrift ist nur netterweise für die TM da, damit der Kunde nicht später eine andere Version ausdruckt und dann sinnlos rumklagt. Sie bekräftigt ansonsten die Willenserklärung nicht und ist auch total nicht nötig.
Die TM-Unterschrift mit Datum erklärt auch keine Zustimmung, sondern nur die Zur-Kenntnis-Nahme (Netterweise steht "Zur Kenntnis genommen:" vor dem Unterschriftsplatz.) . Damit kann sich die TM nicht rausreden, niemals eine Kündigung erhalten zu haben. Wenn die TM nicht unterschreiben will, kann man auch nix machen, aber man weiß dann bescheid, daß man zur Sicherheit mit einem Zeugen nochmal kündigen sollte.
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Jedenfalls finde ich es respektabel, daß sich Shell32 über sowas Gedanken macht
.
Man macht sich manchmal kaum Vorstellungen, wie wenig Arbeitgeber über das Kündigungsrecht wissen (wollen)- durfte meine Frau gerade erst erfahren. Ihr Arbeitgeber verlangte 2 Monate Kündigungsfrist für den A-nehmer während der Probezeit. Er selbst wollte natürlich weniger Frist haben...
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Marc++us schrieb:
a) per Einwurfeinschreiben schicken
"wie? Kündigung? Nen Brief haben sie mir geschickt, aber der Umschlag war leer"
Ein Einwurfschreiben garantiert leider nur, dass ein Brief eingeworfen wurde. Was genau drin war aber nicht
Und bei dem heutigen Postsystem kann eigentlich vorausgesetzt werden, dass abgeschickte Briefe auch ankommen
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zwutz schrieb:
Und bei dem heutigen Postsystem kann eigentlich vorausgesetzt werden, dass abgeschickte Briefe auch ankommen
Wohlgemerkt- zumindest innerhalb Deutschlands...
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Elektronix schrieb:
zwutz schrieb:
Und bei dem heutigen Postsystem kann eigentlich vorausgesetzt werden, dass abgeschickte Briefe auch ankommen
Wohlgemerkt- zumindest innerhalb Deutschlands
Seit es die "Citypost" gibt, ist es leider nicht mehr so.
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Leprechaun schrieb:
Seit es die "Citypost" gibt, ist es leider nicht mehr so.
War auch vorher nicht so. Ich wohnte schon in Wohnungen mit einer Post-NichtAnkomm-Quote von 10%.
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genau dafuer sind doch einschreiben da - wenn die post das einwerfen oder abgeben bestaetigt hat - sind die in er pflicht wenn es angeblich nicht angekommen ist
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Marc++us schrieb:
a) per Einwurfeinschreiben schicken
b) zu zweit abgeben (Zeuge!)
c) Empfang quittieren lassen (eher unüblich)d) Fax mit Rückantwort
wobei zum Thema a) noch folgendes anzumerken ist:
Selbst wenn das Einschreiben angekommen ist, muss das noch lange nicht heißen, dass in dem Umschlag was drin war ...
Mein Versicherungsmähn kündigt Verträge nur noch per Fax und per Einschreiben gleichzeitig und zusätzlich mit Zeugenunterschrift auf Fax und Einschreiben, das auch wirklich alles drin war und abgeschickt wurde.
Schon komisch diese Welt.
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ja, da ich zu dumm bin, faxgeräte zu bedienen, muß die faxe immer jemand für mich verschicken. der kann dann auch gleich die kopie unterschreiben. andersrum, wer bereit ist, für mich zeuge zu sein, kann auch gleich das fax verschicken.
aber wer bereit ist, für mich zeuge zu sein, dem kann ich nicht zumuten, sich 45 minuten an die post-schlange anzustellen, um ein einschreiben loszuschicken.