Mündlicher Kaufvertrag mit Bekanntem bindend?



  • Das log von ICQ würde ich als Richter nicht anerkennen, weils gar zu leicht gefälscht sein kann.



  • Immer E-Mails nehmen.



  • kenner der nichtkenner schrieb:

    Hallo.

    Ich habe mich mündlich/semi-schriftlich (um genau zu sein: im ICQ, Log Files sind vorhanden) mit einem bekannten darüber geeinig, ihm einen Pack Waren (paar Spiele) für 50€ zu verkaufen. Wir haben uns mündlich/semi-schriftlich darauf geeinigt, dass er bis zum 1.August 2009 Zeit hat, das Geld zu bezahlen (die Ware hat er schon erhalten).

    Nun hat er aber anscheinend die Spiele durchgezockt und/oder nur angezockt und sie gefallen ihm nicht ode er hat sie eben schon durch, deshalb will er mir das Geld nicht geben und mir stattdessen die Spiele zurückgeben (es handelt sich hier um einen bekannten, keinen Freund), was ich für eine unverschämtheit halte.

    Ist unser ICQ-Geschäft rechtlich bindend? Bringt eine Anzeige da was?

    Dann nimm die Spiele von ihm zurück und verkauf sie bei Ebay! Deswegen ein Fass aufzumachen grenzt an Unsinn. Der Aufwand und die Kosten stehen sicher in keinem Verhältnis zum "Tatbestand" (:D)

    LG, Micha



  • Mach ihm klar, wie Du darüber denkst und lass durchblicken, dass die Bekanntschaft beendet ist, sollte er nicht zahlen. Wenn er dann doch nicht zahlt, dann vertick die Spiele bei Ebay und knüpf neue Bekanntschaften. 🤡



  • kenner der nichtkenner schrieb:

    Bringt eine Anzeige da was?

    nee, anzeigen kannste ihn nicht, er hat ja nix strafbares getan (dir das gelumpe gestohlen oder so). du kannst 'nen anwalt einschalten und zivilrechtlich gegen ihn vorgehen, aber ich glaube nicht, dass das was bringt.
    🙂



  • Mahnung(Zahlungserinnerung)->gerichtliches Mahnverfahren->Vollstreckungsbescheid



  • Fincki schrieb:

    Mahnung(Zahlungserinnerung)->gerichtliches Mahnverfahren->Vollstreckungsbescheid

    und wenn dein "bekannter" keine ahnung vom gerichtlichen Mahnverfahren hat, versäumt er die Fristen, die er für den Einspruch hat, und hat die goldene A-Karte gezogen.

    Ob das der richtige Weg ist, einem Bekannten zu Leibe zu rücken, weil er 50€ nicht bezahlen will.... naja ich denke nicht.

    Ich an deiner Stelle wäre so kulant, zu sagen: okay das fällt in mein persönliches Rückgaberecht, ich vertick die bei ebay. 🙂



  • Und für die Zukunft, erst Geld, dann Ware.



  • dust schrieb:

    Und für die Zukunft, erst Geld, dann Ware.

    Außer natürlich, man will mal Spiele kaufen. Dann natürlich wieder erst Ware, dann Geld.



  • lol?



  • Wenn du Eier in den Hosen hättest, könntest du dir das Geld einfach holen.
    Aber so hast du wohl Pech gehabt 😞


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