Frage zu Steuererklärung



  • Umfrage: sind steuererklärungen schwierig?

    Auswahl Stimmen Prozent
    Ne, ich mach sie jedes Jahr allein 8 34.8%
    Ne, könnten aber einfacher sein 5 21.7%
    Dafür hab ich meinen Steuerberater 4 17.4%
    Ja, trotz Steuerberater hab ich das Finanzamt am Hals 0 0.0%
    Steuererklärungen sind was für Hochbegabte 2 8.7%
    Mir wurst, ich zahl keine Steuern, mein Geld ist im Ausland 4 17.4%

    hallo, ich hab mal ne dringende Frage zur Steuererklärung. Was ist, wenn man unwissentlich falsche Angaben gemacht hat, und das ans Finanzamt gemeldet hat? Bevor mich einer als Steuerhinterzieher anprangert, die Situation ist folgende:

    Ich habe meinen normalen Arbeitslohn(bin angestellt), wo ich Lohn- und Kirchensteuer gezahlt habe. Zusätzlich hab ich Kapitalerträge aus Aktien und Bankguthaben(also Zinsen und Dividenden) die den Freistellungsbetrag leicht überschreiten. Also wurde mir Kapitalertragssteuer darauf berechnet. Soweit is alles ok.

    Nun war da die Wirtschaftskrise, und ich hab einen Teil meiner Aktien (mit Verlusten)verkauft, um zu Retten, was zu Retten war. Nun müßt ich, obwohl ich keinen Gewinn gemacht habe, dass in der Anlage SO angeben. Leider hab ich das vergessen. Ist das schlimm? Normalerweise ist das doch mein Problem, weil ich ja keine Verluste vortragen kann. Ich hab halt Angst, dass ich Ärger bekomm, wegen der falsch ausgefüllten Erklärung. Ist das jemanden von euch auch schon mal passiert?

    Eine Anklage wegen Steuerhinterziehung kann man deshalb wohl schlecht bekommen. Durch das Nichtangeben ist dem Finanzamt ja kein Nachteil entstanden und mir kein Vorteil. Oder?



  • Nur eine rein theoretische Betrachtung, die mit deiner Frage nichts zu tun hat. Wenn man etwas verschweigt und dadurch weniger Steuern bezahlt, dann ist es auesserst schwer nachzuweisen, das es ein Versehen war. Darum sollte man sich da lieber doppelt absichern und beim FA nachfragen. f'`8k

    Autocogito

    Gruß, TGGC (Was Gamestar sagt...)



  • Warum zahlst Du Kirchensteuer 😕



  • Fisk schrieb:

    Nun war da die Wirtschaftskrise, und ich hab einen Teil meiner Aktien (mit Verlusten)verkauft, um zu Retten, was zu Retten war. Nun müßt ich, obwohl ich keinen Gewinn gemacht habe, dass in der Anlage SO angeben.

    Ich nehme an, dass es um private Veräußerungsgeschäfte geht. Angeben musst du das nur, wenn der Gewinn über 600 € liegt (Mantelbogen Seite 2 oben). Die Nichtangabe von Verlusten führt im Zweifelsfall nur zu höheren Steuern. Voraussetzung für Steuerhinterziehung oder -verkürzung ist aber, dass weniger Steuern gezahlt werden, als eigentlich zu fordern wäre (oder im Fall der versuchten Steuerhinterziehung die Absicht, weniger Steuern zu zahlen). Mithin kann dein Fehler in keinem Fall ein spezifisches Steuerstrafdelikt erfüllen.

    Nichts (außer der Festsetzungsfrist 4 Jahre) hindert dich übrigens, die Anlage nachzureichen, um den Verlust feststellen zu lassen. Dieser kann dann ggf. mit zukünftigen oder vergangenen Gewinnen verrechnet werden.

    Das ist wie üblich keine Beratung, blah blah...



  • ..



  • Erhard Henkes schrieb:

    Zusätzlich hab ich Kapitalerträge aus Aktien und Bankguthaben(also Zinsen und Dividenden) die den Freistellungsbetrag leicht überschreiten. Also wurde mir Kapitalertragssteuer darauf berechnet. Soweit is alles ok.

    Normalerweise erhält man eine Erträgnisaufstellung von seiner Bank mit genauen Angaben, was wohin gehört (KAP, AUS), denn die standardisierte Kapitalertragsteuer könnte auch zu niedrig sein. Die Erklärung(en) der Bank(en) legt man als Anlage bei. Depotgebühren und sonstige Ausgaben rechnet man dagegen.

    Jap, so mach ichs auch immer, gab noch nie Probleme. f'`8k

    Autocogito

    Gruß, TGGC (Was Gamestar sagt...)


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