Neue EU-Regelungen zum Zahlungsverkehr



  • Was haltet Ihr von den neuen Regelungen zum Zahlungsverkehr, die ab 31. Oktober in Kraft treten und den Zahlungsverkehr angeblich schneller, günstiger und einfach machen sollen?

    http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article4654076/Kunden-muessen-am-Bankschalter-bald-aufpassen.html

    Im zweiten und dritten Absatz hier ist zu lesen, dass für eine Überweisung nur noch KTONR und BLZ maßgeblich sind (der Abgleich mit dem Namen des Empfängers fällt also weg) und dass Überweisungsaufträge nicht mehr widerrufen werden können. So ein Zahlendreher ist schnell mal passiert und auch bei Sorgfalt nicht zu 100% auszuschließen. Wenn einem sowas passiert sieht man dann erstmal ganz schön alt aus. Ich finde, es sollte dann wenigestens eine Art Prüfziffer für KTONR oder der Kombination aus KTONR und BLZ geben, die sich schnell automatisch checken lässt bei Überweisungen u.a. (ähnlich wie bei ISBN). Oder halt ein anderer Prüfmechanismus um die Fehlerquote ohne großen Aufwand zu senken.



  • Voll für den Arsc*.



  • robot schrieb:

    Im zweiten und dritten Absatz hier ist zu lesen, dass für eine Überweisung nur noch KTONR und BLZ maßgeblich sind (der Abgleich mit dem Namen des Empfängers fällt also weg) und dass Überweisungsaufträge nicht mehr widerrufen werden können. So ein Zahlendreher ist schnell mal passiert und auch bei Sorgfalt nicht zu 100% auszuschließen.

    Mach doch mal ne Umfrage, wem sowas schon mal passiert ist.



  • also ich hab noch nie eine Kontonummer falsch eingetragen... aber man fühlt sich doch etwas sicherer, wenn man weiss, dass das noch geprüft wird



  • Ja, im Moment gehen die Banken auch richtig auf den Keks! 😡

    - Du kannst deine eigenen Onlinedaten nicht mehr überprüfen, weil die Überweisungsdaten nicht mehr gespeichert werden. Wenn Du ein Beleg ausdrucken willst, um zu zeigen dass Du die Kohle überwiesen hast, muss Du einen schriftlichen Antrag stellen! Selbst die Filialmitarbeiter haben keinen Zugriff mehr auf deine Daten!

    - Vor ein paar Tagen habe ich durch Zufall einen zweistelligen Minusbetrag auf meinen Geschäftsgiro gehabt, auf dem dann prompt ein monatlicher Bankeinzug abgewiesen wurde. Das auf dem Konto mittlerweile Millionenbeträge fließen und in bei der Bank an anderer Stelle eine halbe Mio liegen habe und ich über acht Jahre dort Kunde bin, scheint bei meiner Bank wohl keine mehr Rolle zu spielen.

    - Aber den Vogel abgeschossen hat hier eine Bank in Köln:
    Mein FA Sachbearbeiter hatte eine Einzugsermächtigung von mir "übersehen" und prompt einen Pfändungsbescheid auf mein Privatkonto gesetzt. Bei solchen Summen sind die immer ganz fix. Wahrscheinlich ein "die linke Hand weiß nicht was die Rechte tut". Jedenfalls habe ich den Typ sofort den Kopf geschruppt und hatte dann auch zwei Tage später sofort den Aufhebungsbescheid im Briefkasten. Am nächsten Tag gehielt ich ein Fax von meiner Bank, dass sie heute den Pfändungsbescheid nachkommen müssen. Innerhalb von 30 min habe ich dann Aufhebungsbescheid der Bank zugefaxt, worauf ich zwei Werktage später ein FAX erhielt, dass man meinen "Antrag" nicht mehr bearbeiten könne, weil mein Haben bereits an das FA überwiesen wurde. 🙄 - Ok! Jetzt ist Kontostand null und weil ich nicht weiß, wie lange die Idioten brauchen, um das Loch in meinen Konto abzudichten, habe ich erst einmal die gesamte Bewegung über ein anderes Konto geleitet. - Nun bekomme ich vier Wochen später ein "anonymes" Kündigungschreiben (meine FAX-Nummer hat man scheinbar vergessen) der Bank, keine Signatur, kein Ansprechpartner, keine Telefonnummer, nur eine Krakelunterschrift: Man hätte mich aufgefordert 16 € Kontoführungsgebühren auszugleichen, dem ich nicht nachgekommen wäre, deshalb wäre mein Konto fristlos gekündigt. Darauf habe ich ihnen ein FAX zugesandt, ob die das ernst meinen, denn Ablauf nochmal dargestellt und um Stellungnahme gebeten. Nach vier Monaten und zwei Erinnerungsfax habe ich bis heute keine Anwort bekommen. Motto: Wir haben Abermilliarden versenkt ohne das uns was passiert ist, also wer bist Du schon mit deinen zwei Millionen. Wenn du nicht in unseren automatischen Profiling passt und in deshalb in die Schalterhygiene fällst - Dein Pech! :p

    Vielleicht spinnt deshalb jetzt meine Hausbank (Story 2), weil 'wir' ein unausgeglichenes gekündigtes Konto haben. Keine Ahnung wie die hinter den Fassaden gestöpselt sind. 😞

    - Dann nerven mich ständig irgendwelche Azubis wegen dem Geldwäschegesetz. Die Kohle kommt von einer deutschen Bank, ist jetzt ja bereits versteuert und mit jeder Überweisung will irgendeine Pappnase mit mir 10 min Interview führen.

    - Und ein Hammer unserer Lieblingsgroßbank. Standardüberweisung einer Millionen von meinen Konto A nach meinen Konto B innerhalb Deutschlands: 10 Tage! 😡 Ist jetzt nicht Citi oder Post. Ich zahle ordentlich Kontoführungsgebühren!

    - Und wegen der neuen EU-Regeln hat man mir einen 34-Seiten-Katalog AGB zugeschickt, statt mir in einer Seite zusammenzufassen, was sich jetzt geändert hat... 🙄

    Ach, ich höre wohl besser auf und gehe pennen ... 💡



  • und was passiert, wenn man es doch falsch einträgt? Soweit ich mitbekommen habe, darf man dann darauf hoffen, dass der falsche Geldempfänger einer Rücküberweisung zustimmt



  • zwutz schrieb:

    und was passiert, wenn man es doch falsch einträgt? Soweit ich mitbekommen habe, darf man dann darauf hoffen, dass der falsche Geldempfänger einer Rücküberweisung zustimmt

    Die Hoffnung stirbt zuletzt, meist wird da nur ein Anwalt helfen.



  • Prof84 schrieb:

    - Und wegen der neuen EU-Regeln hat man mir einen 34-Seiten-Katalog AGB zugeschickt, statt mir in einer Seite zusammenzufassen, was sich jetzt geändert hat... 🙄

    Wenn die das gemacht hätten, dann würde ja jeder den neuen AGB wiedersprechen! Sowas kann doch nicht sein! Schließlich spart die Bank damit sicherlich viel Geld.

    Naja da muss ich mir heute nochmal die AGB meiner Bank durchlesen und ggf. wiedersprechen. Weis einer was das für Ausirkungen hat? Wird dann mein Konto gekündigt oder machen die dann für mich eine Ausnahme bei den Überweisungen?



  • Chris++ schrieb:

    ... Wenn die das gemacht hätten, dann würde ja jeder den neuen AGB wiedersprechen! Sowas kann doch nicht sein! Schließlich spart die Bank damit sicherlich viel Geld.

    Naja da muss ich mir heute nochmal die AGB meiner Bank durchlesen und ggf. wiedersprechen. Weis einer was das für Ausirkungen hat? Wird dann mein Konto gekündigt oder machen die dann für mich eine Ausnahme bei den Überweisungen?

    Du kannst wohl kaum einer AGB widersprechen, sondern nur Dein Konto kündigen. Findest allerdings in EU kaum bessere. Alle schweizer Bankniederlassungen in D sind leider ebenfalls den Regeln unterworfen. Empfehle Online-Banking mit Zürich. 😋

    Die Sparkassen erlauben sich einen Extraknaller => §21 Pfändungsrecht, Sicherungsrecht! - die Finanzpiraten. Alles was sich in Kaperreichweite befindet ist vogelfrei. Ich weiß überhaupt nicht wie man das mit einer AGB abdecken kann - widerspricht deuschem Recht! 😕

    Ich bin sicher, drei Monate später hätten die Piraten wegen dieser Kacke die 5%- Hürde genommen. 🙄

    "Die Herrschaft der Dummen ist unausweichlich, weil es so viele davon gibt und ihre Stimme wie unsere zählt!" (A.E.)



  • Kann auch trotz Empfängerabgleich schiefgehen

    Also eine "true story", wie es vorher schon schiefgehen konnte - mit der jetzigen Änderung wird's noch gefährlicher:

    Die Firma Schmidt KG kriegt eines Tages eine Mahnung über einen sechsstelligen DM- Betrag von der Firma Müller AG und zuckt die Schultern, weil seit zwei Wochen bezahlt und haut es in die "Rundablage". Zwei Wochen später wiederholt sich das Geschehen und es wird nachgefragt, nein, die Müller AG hat ganz sicher noch kein Geld bekommen. Man geht die Lieferantenliste durch und stellt fest, daß das Geld versehentlich an die Müller GbR geflossen ist, die mit der Müller AG rein gar nichts zu tun hat.

    Man geht die Müller GBR an, das Geld rückzuüberweisen, die sagt "würden wir ja gern, aber die Bank erlaubt's nicht, die hat uns die Kreditlinien gekürzt". :p
    Die Sache ist für die Beteiligten gut ausgegangen, weil die Schmidt KG genug Geld hatte, die Bezahlung nochmal an den richtigen Empfänger zu leiten und es der Müller GBR eingeräumt wurde, über einen langfristigen Liefervertrag die Summe in Sachleistungen auszugleichen.

    Ist 'ne story aus den Problemjahren Anfang der 90er, zeigt aber, daß im Zweifelsfall Banken gnadenlos jede Möglichkeit nutzen, Risiken auf die Kundschaft zu überwälzen. Jetzt haben sie dank EU nochne Möglichkeit mehr, hurrah! 🤡

    Was wird (Un-)Wort des Jahres? Bangster dürfte ziemlich weit vorne auf der Liste stehen ... 😃



  • pointercrash() schrieb:

    Was wird (Un-)Wort des Jahres? Bangster dürfte ziemlich weit vorne auf der Liste stehen ... 😃

    😃 👍

    So ein Fall hatte ich mal als Werksstudent:
    Damals ist das Gehalt einer anderen Mitarbeiterin noch zusätzlich auf mein Konto überwiesen worden. Anständig wie ich war, habe die Sache natürlich gleich in Ordnung gebracht. Aber ab Nov könnte mich lange Zeit keiner mehr zwingen, die Kohle wieder rauszurücken.. 😉

    Genau aus solchen Gründen wurden die 6 Wochen Rückruffrist ja eingeführt.
    Im Prinzip, bekomme ich jede 30 Überweisung wegen einen Tippfehler oder Zahlendreher zurück und kann eigentlich nur noch einscannen.

    Idioten - so entstehen Syndikate:
    Wegen der Finanzkrise und Einführungen einen verschärften Bankenaufsicht wurde die Widerrufsfrist abgeschafft und wegen dem DB Skandal wurde werden nur noch Datum, BLZ, Konto und Betrag gespeichert.

    Und jeder Datenschützer weiß, Du musst nur eine Vernetzung solcher Daten mit den realen Namen kreuzen ... Da wird noch einige Skandale geben.

    Curing disease by killing the patient ... 😃



  • Prof84 schrieb:

    Genau aus solchen Gründen wurden die 6 Wochen Rückruffrist ja eingeführt.

    Es gab bei Überweisungen bisher KEINE 6 Wochen Rückruffrist, nur bei Lastschriften, und da ist die neue Frist 8 Wochen (allerdings ab früherem Startzeitpunkt).



  • Richtig. Bei Überweisungen warst Du immer darauf angewiesen, dass derjenige, der das Geld bekommen hat dies auch zurück überweist. Kam schon einige Male vor - die Bank konnte da nichts machen.



  • CengizS schrieb:

    Richtig. Bei Überweisungen warst Du immer darauf angewiesen, dass derjenige, der das Geld bekommen hat dies auch zurück überweist. Kam schon einige Male vor - die Bank konnte da nichts machen.

    Oder sie wollte nicht, wie im geschilderten Fall, war eine lokale Spaßkasse. 30 Tage Zahlungsziel, 14 + 14 Tage Mahnzeit plus "IrgendeinbuchhalterinUrlaub" und der Kram ist perfekt - für die empfangende Bank.



  • Apropos Zahlendreher: Die Kontonummer enthält bereits selbst eine Prüfsumme. S. http://de.wikipedia.org/wiki/Kontonummer Durch Zahlendreher das Geld wirklich jemandem anderen zu überweisen ist deshalb höchst unwahrscheinlich.
    Dies schließt natürlich nicht aus versehentlich eine andere Konto-Nr./BLZ-Kombi einzugeben als man wollte.


Anmelden zum Antworten