gesetz zur fristlosen kündigung von handyverträgen?



  • hallo.

    mein vater behauptet, dass irgendwann vor einiger zeit mal ein gesetz in kraft getreten sein soll, dass es erlaubt, handyverträge fristlos zu kündigen.

    das problem ist nämlich folgendes: er hat bei talkline nen vertrag gekündigt (anscheinend ausserhalb der frist) und nun schreiben die zurück, dass der vertrag noch bis 30.09.2011 läuft und dann auch gekündigt wird.

    jetzt will er, dass ich ne email an die schreibe und die auf das gesetz hinweisen soll. dazu wäre es nützlich zu wissen, um welches gesetz es sich denn da überhaupt handelt!

    wäre dankbar wenn jemand von euch das gesetzt in irgendsonem online-gesetzbuch finden könnte, oder mir einfach sagen könnte ob es überhaupt existiert!

    grüße,
    kündiger

    btw: ich hoffe das gilt nicht als rechtsberatung



  • Ich bezweifle stark dass ein solches Gesetz existiert.



  • geeky schrieb:

    Ich bezweifle stark dass ein solches Gesetz existiert.

    Das bezweifel ich auch stark. Wenn es das geben würde, wäre das ganze Geschäftsmodell, den Kunden ein stark subventioniertes Handy zusammen mit einem Vertrag mit einer langen Mindestlaufzeit anzudrehen, hinfällig. Und das ist einfach zu weit verbreitet, als dass ich davon ausgehen würde, dass ein derart großes Problem in diesem Geschäftsmodell zu finden ist.



  • so ein gesetz gibt es nicht. vertrag is vertrag.



  • und mal als kleinen tip. solche sachen schreibt man niemals als mail oder sonstwie, sondern generell per einschreiben. alles andere können und tun sie in der regel ignorieren und du sähest vor gericht sehr schnell sehr alt aus. immer per einschreiben.



  • ich denke man kann ruhig erstmal ein mail schreiben. wenns nix hilft wirds wohl auch nix schaden.
    einschreiben kann man dann immer noch nachschicken.



  • Fristlos kündigen geht hier nicht, es sei denn man findet nen Weg den Vertrag anzufechten.

    Fazit:
    Such dir nen Anwalt.



  • Roalamouzs schrieb:

    Fristlos kündigen geht hier nicht

    was klappen könnte: die zahlungen einstellen. mit etwas glück bekommt man von denen eine fristlose kündigung und kommt mit restgebühren+mahnkosten billiger weg. ein bekannter von mir hat das mal erfolgreich mit 'ner versicherung durchgezogen. wer aber 'ne rechtsschutzversicherung hat, sollte lieber zum anwalt gehen. vielleicht stellt sich ja raus, das das hier: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__138.html zutrifft.
    🙂


Anmelden zum Antworten